80€ Inkassogebühren für 1€?

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1) es muss vorher gemahnt worden sein... ist dies geschehen?2) eine 1,3er gebühr für einen einfachen Brief ist nicht zulässig. Waren schritte notwendig die darüber hinaus gingen (z.B. Adressermittlung wg. falscher oder nicht mehr richtiger Anschrift)3) wer ist der Gläubiger? Bei Konzernen kann man davon ausgehen dass diese kein extenes Inkassobüro benötigen. Bei kleineren Firmen ist dies durchaus machbar.

Zusammengefasst:

80€ gebühren... dafür müsste mehr gelaufen sein wie nur ein Brief... falls es nur der Brief war überweise die Hauptforderung direkt an den Gläubiger... falls dieser kein Konzern sondern eine kleinere Firma ist noch zusätzlich eine von 130% auf 30% reduzierte Inkassogebühr direkt ans Inkasso mit dem Hinweis das nur ein "schreiben einfacher Art" geleistet wurde. Bei einem Konzern kannst du die Inkassogebühr komplett streichen.

@Gläubiger: Da Aboalarm laut Impressum keinen Datenschutzbeauftragten hat ist von einer Firma mit weniger als 10 Mitarbeiter auszugehen. Das beauftragen eines Inkassobüros widerspricht nicht der Kostenminimierungspflicht. Angemessene Inkassokosten (vermutlich aber eben nur 0,3er Satz) sind prinzipiell zu zahlen.

nein, lasse es, .....und....; lasse Dich nicht einschüchtern,..!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ein seriöses Unternehmen aktiviert nicht gleich eine Inkassoeinrichtung.Vorher kommt Erinnerung und Mahnung. Soweit du den Euro bezahlt hast, lass dich nicht verrückt machen und warte ab. Haarig wirds erst, wenn du Post vom Amtsgericht bekommst. Aber da gibts dann auch eine Widerspruchsfrist...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Muss ich das zahlen?

Nein.

Inkassokosten sind Sache des Gläubigers. Erst wenn dieser das Inkassobüro bezahlt hat bestünde dem Grunde nach Ein Erstattungsanspruch an den Schuldner.

Ob dieser der Höhe nach (1,3 Gebühr) gerechtfertigt wäre, darf in 99% der Fälle bezweifelt werden.

Davon ab wird im Masseninkassogeschäft nicht einzeln ein Honorar abgerechnet. Sonst würde man konsequent Anwälte bemühen und keine Inkassobüros. Sondern es wird auf Flatrate gearbeitet oder gar auf Erfolgsbasis.

Entstehen dem Gläubiger durch die Einschaltung des Inkassobüros keine Kosten, so kann das Inkassobüro auch keine verlangen, denn Inkassokosten sind Verzugschaden und Verzugschaden, ist Schadenersatz.

Davon ab: Die Inkasso- oder RA-Gebühren bei einer Forderung zw. 0,01 und 500,- € sind immer identisch.

Zahle die Hauptforderung, ggf. Zinsen und Mahngebühren direkt an den Gläubiger. Widerspreche dem Inkassobüro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Überprüfen lassen. Möglich, das es auch nur so ein Brief ist, der durch Einschüchterung mit dem Wort Inkasso Geld zu machen.

Versenden tausende solcher Briefe und ein paar zahlen, selbst wenn die nicht mal wissen wofür. Das ist ein Millionengeschäft.

Zudem sollten auf Deinem Tisch noch die Zahlungserinnerungen, die erste Mahnung, die zweite Mahnung in schriflicher Form vorliegen. Wobei die letzten beiden schon eine geringe Gebühr enthalten können.

Es gibt eine Menge Vorschriften, Rechtsgrundlagen usw. hier wie ab wann sowas sein sollte/ könnte.

Gebe den Brief, der nächsten Verbraucherzentrale, wer weiß ob die nicht schon Dutzende da liegen haben oder er etwas Neues ist.

McBean  17.03.2019, 12:32

Bei mir hatten sie mal was ähnliches versucht. War schwer da einen Ansprechpartner zu finden. Da die Firma nicht so existierte. Habe gesagt sie sollen mir eine Kopie des von mir handschriftlich unterschriebenen Vertrag ´zusenden. Ich wußte, das dieser Vertrag nicht existierte. Habe nie wieder etwas gehört..