Klarna -Coeo Inkasso -Ich hatte eine rechnung von ca 38 € habe die bezahlt,die Inkasso verlangt nochmals von mir 59.75 € ?
Ich hatte eine rechnung von ca 38 € habe die bezahlt 1 tag vor der Frist ,dann wurden weitere 4,95 € mahnungs restbetrag berrechnet obwohl ich kein schreiben gekriegt habe! Jetzt kommt die Inkasso und verlangt von mir den ganzen betrag plus mahnung plus Inkasso papierkramm insgesamt 59.75 € ? Ich habe darauf mit KLARNA und auch mit COEO INKASSO gesprochen und sagen zu mir das ich die 59,75 € BEZAHLEN MUSS :OBWOHL ICH SCHON 38 € bezahlt habe! Das kann doch wohl nicht wahr sein ! Welches Gericht würde solche eine ΄΄ ILLEGALE AUSBEUTUNG΄΄ RECHT GEBEN?
3 Antworten
Wenn du den Betrag wirklich in der Frist gezahlt hast dann hat das Inkasso überhaupt keine Legitimation irgendetwas zu fordern. Ganz wichtig ist: RUFE NIEMALS BEI EINEM INKASSOUNTERNEHMEN AN. Nur dein Anwalt spricht mit denen, das ist seine Aufgabe. Du selber kannst dich mit so einem Anruf noch tiefer in den Dreck ziehen lassen. Du solltest wenn du es fristgerecht gezahlt und darüber einen Beleg hast nicht mehr auf anschreiben reagieren. Wenn du einen gelben Brief bekommen solltest widersprechen und den Anwalt seine Arbeit machen lassen. Sofern du aber wirklich einen Beleg über die Zahlung vorweisen kannst alles kein Problem.
Du kannst gar nichts dafür. Du hast in der Frist zu überweisen, das hast du nachweislich getan. Nur wenn du gar nicht gezahlt hättest dürfte der gesamte Betrag in die Eintreibung gehen. Außerdem reicht es völlig in der Frist zu überweisen selbst wenn das erst nach Ablauf der Frist eintrudelt.
Sofern kein Wochenende oder Feiertag dazwischen liegt, lügt Klarna. Ich würde die Mitarbeiter von Klarna wegen gewerblichen Betrugs anzeigen (Begründung über die Lüge, dass das Geld deutlich zu spät eingegangen sei) und die Mitarbeiter des Inkassos wegen Nötigung. Schließlich war das bestimmt eine eMail-Mahnung und auch dem Inkasso dürfte klar sein, dass eMail-Mahnungen 0€ Mahngebühren Wert sind.
Sofern kein Wochenende oder Feiertag dazwischen liegt, lügt Klarna.
Insofern es eine beleghafte Überweisung auf einem Überweisungsträger (wie vor der Jahrtausendwende) war, kann der Zahlungseingang auch durchaus zwei Bankarbeitstage nach SEPA dauern.
*hust* oder wenn die Zahlung per Lochkarte beauftragt wurde. Das muss dann erst ans Rechenzentrum, eingelesen, umgewandelt werden. OK, zugegeben, du hast recht ;-)
Du wirst lachen, bei uns steht im Keller immer noch so ein Lochkarten-Lesegerät herum und es wird regelmäßig auf Funktion getestet. So für alle Fälle, da einige alte zu archivierende Dokumente bis zur Ablauffrist noch ggf. eingeesen werden müssen. Dasselbe gilt für Microfiche.
dann wurden weitere 4,95 € mahnungs restbetrag berrechnet obwohl ich kein schreiben gekriegt habe!
Wenn das explizit Gebühren für eine Mahnung seien sollen, sind die zum einen viel zu hoch und zum anderen müsste Klarna bei Deinem bestreiten den Eingang des Schreibens bei Dir nachweisen.
Welches Gericht würde solche eine ΄΄ ILLEGALE AUSBEUTUNG΄΄ RECHT GEBEN?
Eine Zahlungsklage würde nach dieser Beschreibung mit Pauken und Trompeten verloren gehen. Das weis auch Klarna, weshalb die nicht klagen werden.
Möglich ist aber, dass ein Mahnbescheid zugestellt wird. In dem Fall unbedingt fristgerecht widersprechen.
Ich würde dem Inkassounternehmen schreiben und widersprechen.
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Absender
Empfänger
Ort, Datum
Aktenzeichen
Klarna / Alexander234
Ihre Mahnung vom Datum
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre oben genannte Mahnung habe ich am Datum erhalten. Ich widerspreche der Hauptforderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Die Zahlung an Ihre Aufraggeberin erfolgte am Datum und somit innerhalb der Zahlungsfrist. Ferner befand ich mich nie in Verzug, weil mir keine Mahnung zugegangen ist.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG). Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen (§ 824 BGB) sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.
Ich fordere Sie auf mir den Zugang dieser/s E-Mail/Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnungen in dieser Sache innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt dieser/s E-Mail/Schreibens zu bestätigen. Unterlassen Sie die Bestätigung erfolgt nach Fristablauf Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Aufsichtsbehörde.
Weiterhin erteile ich Ihnen vorsorglich persönlich sowie Ihren Mitarbeitern ein ausdrückliches Hausverbot. Sie dürfen unter keinen Umständen das Grundstück der Absenderadresse betreten. Ebenso besteht ein ausdrückliches Verbot gegenüber Ihrer Firma, mich telefonisch zu kontaktieren. Sollten Sie diese Verbote missachten, werde ich bzw. meine Angehörigen, die im Haus wohnen, unverzüglich die Polizei rufen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Aufsichtsbehörde für Beschwerden ist hier die Präsidentin des OLG Düsseldorf (Az: 712 E 1 - 6.429).
Hautpforderung bezahlt! Problem gelöst...
Was Inkassobüros fordern und was ihnen zusteht, sind zwei paar Schuhe!
Ja ich habe ein Bankstempel mit Datum auf die`Rechnung aber Klarna meint das der betrag 2 tage später auf ihr Konto eingegangen ist ! Was kann ich dafür?