Forderung von HPMI Inkasso - Brauche Hilfe :(

5 Antworten

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Wenn es keine Rechnung gibt, der du hättest qualifiziert widersprechen können, gibt es auch keinen Zahlungsanspruch.

Auch ist nie Zahlungsverzug eingetreten, womit sich der Verzugsschaden erledigt hätte.

Fordere vom Inkassobüro die Originalrechnung an.


Anders sähe es aus wenn es ein Vertragswerk gibt, wo festgehalten ist wann die Forderungen konkret (z.b.: "zahlbar zum 1. jeden Monat") fällig werden. Dann bedarf es keiner gesonderten Rechnung und auch eine Mahnung ist nicht notwendig um Verzug zu begründen.

Inkassogebühren brauchst du jedoch nicht zu zahlen.

Wenn Du ein Zeitschriftenabo hast und es kommt keine Rechnung, musst Du Dich doch selbst wundern.

Dann ist es doch klar, dass man sich an die Vertriebsfirma wendet und fragt, was das Problem ist.

Du hast also nun die Hefte weiter bekommen und Dich nicht um eine Bezahlung gekümmert.

Insofern ist natürlich die Inkassofirma nun im Recht und Du wirst um die Gebührenzahlung nicht herum kommen.

Du kannst versuchen, mitzuteilen, dass nie Rechnungen und Mahnungen eingegangen seien, dann aber sofort die 98 Euro zahlen.

Ob das hilft, ist eine andere Frage, schließlich steht hier Aussage gegen Aussage, die Firma wird sicher mehr Zeugen haben, die behauten, die Rechnungen und Mahnungen seien raus gegangen.

mepeisen  01.11.2013, 15:37

Die Inkassogebühren sind nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig, weil sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Die Hauptforderung sollte aus der Welt. Bei der Überweisung im Verwendungszweck "Nur HF" ergänzen.

"Hallo Inkassobüro. Sie schreiben, ich hätte auf Mahnungen nie reagiert. Tatsache ist, dass ich nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten habe. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Sie haben mir weder eine Vollmacht zugesandt noch einen Zustellnachweis für Zeitschriften oder Rechnungen/ Mahnungen."

Die Firma kann noch so viele Zeugen haben. Zum einen sind weite Teile der Drückerkolonne um die Firma als Betrüger unterwegs und gebrandmarkt, zum zweiten muss sie im Zweifel zu Zugang beweisen und das kann sie nicht.

Alex22119 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 16:01
@mepeisen

Hallo,

danke für die Antwort!

Soll ich nun den Betrag für die Hauptforderung an die Inkassofirma oder an den Abo-Verkäufer überweisen ?

MfG

kevin1905  01.11.2013, 23:23
@Alex22119

Wenn du an die Inkassofirma überweist wird der Geldeingang zuerst mit den Inkassogebühren verrechnet, dann mit den Zinsen und erst zuletzt mit der Hauptforderung.

Das ist auch rechtens so, daher sollten Zahlungen immer zweckgebunden an den Gläubiger erfolgen.

rainerendres  01.11.2013, 23:48
@kevin1905

Selten so gelacht

Die "Tipps" von @hebelwirkung" kannst Du in der Pfeife rauchen

Moin,

ich habe die Abo-Firma angeschrieben bezüglich dessen, dass ich nie eine Rechnung bekommen habe. Die haben sich schriftlich entschuldigt und den Auftrag an die Inkassofirma zurückgezogen. Die Rechnung soll jetzt wirklich per Post kommen und ich brauche nur die 98 € zu bezahlen.

Danke für eure Hilfe !

Gruß Alex

Bezahl die 98 € und teile dem Inkassobüro mit, dass du nie Rechnung bzw. Mahnung erhalten hast. Und das sie doch bitte ihre Gebühren von ihrem Auftraggeber einfordern sollen ...