Inkassogebühren problemlos ignorieren (Klarna / coeo)?
Hallo,
habe Ende Mai bei ASOS bestellt und wollte den Betrag dann in Raten an Klarna abbezahlen, so wie ich es bereits aus vorherigen Käufen kannte.
Habe die erste Ratenzahlung dann auch fristgerecht überwiesen.
Gewundert habe ich mich dann als die erste Mahnung von Klarna kam in der stand, dass ich nicht bezahlt habe und sie mir Verzugskosten berechnen. Die Mahnung habe ich angehängt.
Jedenfalls steht oben "Ratenkauf ab ...", weshalb ich diesen Betrag dann fristgerecht überwiesen habe.
Dann kam einige Zeit später ein Schreiben von coeo Inkasso, welche den gesamten Restbetrag und zuzüglich Verzugskosten, Verzugszinsen und eben eine Inkassogebühr einforderten. Habe dann den offenen Restbetrag (ca. 350 €) zuzüglich Verzugskosten und -zinsen an Klarna direkt überwiesen und auf dem Schreiben von coeo Inkasso angekreuzt, dass ich bereits bezahlt habe.
Nun kam heute ein Schreiben, dass das geprüft wurde und ich eben erst nach deren Aufforderung bezahlt habe, weshalb ich noch die ca. 70 € hohen Inkassogebühren bezahlen muss - was ich halt definitiv nicht einsehe, WEIL es meiner Meinung nach klar war (auch schon durch konkludentes Handeln), dass ich in Raten bezahlen möchte und diese eben auch immer fristgerecht überwiesen habe.
Man muss dazu sagen, dass ich Klarna irgendwann zwischen erster Mahnung und Überweisung des Restbetrages kontaktiert habe und diese meinten, dass sie nichts mehr damit zu tun haben und dass man hätte die Rechnung in einen Ratenkauf umwandeln müssen (wovon nichts auf der Mahnung steht).
Kann ich die Inkassogebühren problemlos ignorieren und weiterhin nicht bezahlen?
Habe mehrfach gelesen, dass das gehen soll, allerdings hatte noch niemand das gleiche Problem wie ich.
4 Antworten
Ich würde erstmal Kontakt aufnehmen mit dem Versandhaus. Du hast in Raten zahlen wollen und hast fristgerecht die Raten bezahlt. Inkasso Gebühren und Mahngebühren sind meines Wissens nichtig, wenn du beweisen kannst, dass du gezahlt hast. Also bitte keine selbst zusammengerechneten Summen oder extra Gebühren überweisen bevor du es geklärt hast. Wenn das Mahnverfahren weiter läuft landet es irgendwann vor dem Gericht und wenn Du da beweisen kannst, dass du gezahlt hast, brauchst du auch keine Mahngebühren zahlen.
Ich hatte mal, dass eine Nachzahlung nicht vom Konto abgebucht werden konnte. Dafür wurden mir Mahngebühren in Rechnung gestellt. Ich hab dort angerufen und gesagt, dass ich Lastschriftenverfahren habe und sie es nochmal beauftragen sollen und dann musste ich keine Mahngebühren zahlen. Ein freundlicher Anruf hilft meistens mehr, als die Rechnung liegen zu lassen oder einen Betrag zu überweisen, mit dem der Kreditor nix anfangen kann. :-)
Ich habe mir nochmal die Klarna AGB, die Du mit deiner Bestellung akzeptiert hast, angeguckt. Laut AGB für den Ratenkauf musst du eine Ratenzahlung explizit beantragen. Du hast eindeutig die Wahl, aber musst dies auch beantragen bzw. die Rechnung "umwandeln". Somit bist Du leider nicht im Recht und musst die Mahngebühren bezahlen. Es ist immer empfehlenswert die AGB vorher durchzulesen. Spätestens wenn man bezahlen muss oder eine individuelle Ratenzahlung wünscht. Hier nochmal ein Auszug aus den AGB:
"Verbraucher können den Kredit beantragen, indem sie bei ihrem Einkauf Ratenkauf als Zahlungsoption auswählen. Weiterhin können Verbraucher beantragen, eine Bestellung unter Nutzung der Klarna Zahlungsmethode Rechnung in einen Ratenkauf umzuwandeln. Eine solche Umwandlung kann in unserem Nutzerportal beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Rechnung zur Umwandlung zugelassen ist. Vor Bewilligung des Kredites prüft Klarna, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und ob er sonst die Voraussetzungen für die Einräumung unseres Ratenkaufkredites erfüllt, beispielsweise ob er geschäftsfähig ist."
https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/de_de/account/terms.pdf
Okay, danke dass du dir die Mühe gemacht hast... sieht ja dann wohl eher schlecht aus, sodass die Inkassogebühren wohl auch berechtigt sind.
Blöd oder auch besser , dass ich davor nie etwas umwandeln musste oder Ähnliches (nutze Klarna schon seit Jahren in der Form).
das 'ratenkauf ab' bezieht sich nur dadrauf, ab wann die dir überhaupt einen ratenplan gewähren. Da steht ja kein Datum dahinter, sondern ein Betrag in Euro.
Ich würde, so das mein Fall wäre, dem Inkassobüro klar und deutlich mitteilen, dass ein Ratenkauf vereinbart ist und die Rate pünktlich bezahlt wurde. Du hast doch sicher einen Nachweis darüber, dass du bezahlt hast.
Ich gehe mal davon aus, dass du den Verwendungszweck richtig angegeben hast und auch die Bankverbindung stimmt.Also die IBAN Nummer.
Käme dann ein Schreiben vom Inkassobüro, würde ich sofort Widerspruch einlegen. Das aber auf keinen Fall telefonisch, sondern schriftlich per Einschreiben.
Warum bezahlst du Verzugskosten, Verzugszinsen, Inkassogebühren wenn Ratenverkauf vereinbart ist und du dann den Restbetrag in einer Summe überweist ? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Irgendetwas kann bei deiner Berichterstattung nicht stimmen. Frage ist, ob von Anfang an klar war, dass du in Raten zahlst, oder der Betrag in einer Summe zu zahlen ist ? Ist keine Ratenzahlung vereinbart, nur dann könnte es aus meiner Sicht zu diesen Problemen kommen, denn dann würdest du dich in Verzug befinden , wenn du in Raten zahlst.
Ein weiteres Thema wäre für mich, inwieweit die Inkassogebühren in der Höhe rechtens sind. Hier werden oft Gebühren verlangt, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren. Die Leute aber bezahlen, weil sie sich nicht auskennen und sich über den Tisch ziehen lassen.
Um deine Frage richtig beantworten zu können, müsste man wissen, ob klar und deutlich ein Ratenkauf vereinbart wurde. Ist das der Fall und du zahlst die Raten pünktlich, hat kein Inkassobüro ein Recht, von dir Kosten einzufordern. Der Gläubiger auch kein Recht ein Inkassobüro zu beauftragen.
Dann gäbe es ja auch noch den Verkäufer, mit dem man sich in Verbindung setzen sollte und fragen, warum er ein Inkassobüro beauftragt, obwohl du pünktlich deine Raten bezahlt hast. Du jegliche Kosten des Inkassobüros ablehnst.
Das geht aber nur, wenn du a.pünktlich bezahlt hast und b. Ratenzahlung vereinbart ist.Kopiere deine Kontoauszüge zum Nachweis und schicke die dem Gläubiger. Klarna scheint bekannt dafür zu sein, wie man oft im Internet von anderen Usern lesen kann, dass die ganz schnell dabei sind ein Inkassobüro einzuschalten und die Kunden mit überzogenen Gebühren zu belasten.
Hiergegen muss man sich wehren und nicht alles akzeptieren, was man da an Gebühren zu zahlen hat. Oft sind die Gebühren masslos überzogen. Dagegen kann man angehen, man muss sich eben wehren.
Ratenkauf war nicht eindeutig vereinbart. War also wohl alles auf einen Fehler meinerseits zurückzuführen (weil ich nicht wusste, dass man alles erst in einen Ratenkaufvertrag umwandeln muss und ich einfach davon ausgegangen bin, dass das klar ist wenn ich den angegeben Ratenbetrag bezahle - steht nämlich auch auf der Mahnung nichts davon, dass man das alles eben erst UMWANDELN muss und einem erst danach zusteht in Raten zu zahlen. Meiner Ansicht nach irreführend, dass dann so auf die Mahnung zu schreiben ohne jeglichen Hinweis (siehe Foto)).
Die Inkassogebühren musst du leider erstmal bezahlen. Weil die holen sich das Geld von den Menschen ab, ob du willst oder nicht.
Sowas zu ignorieren endet meist in viel teureren Katastrophen.
Ich habe es auch mal etwas ignoriert, aber es wurde nur teurer und teurer...
Da du die erste Gebühr normal bezahlt hast, denke ich du hast vielleicht ein Fehler im Verwendungszweck ? Jedenfalls schien Klarna die Zahlung nicht mit deinem Konto verbunden zu haben. Vielleicht auch deren Fehler...
Aber Inkasso ist jetzt eingeschaltet und du musst es zahlen. (Hatte sowas damals auch mal...-.-)
Wenn du sie bezahlt hast, dann würde ich nochmal Kontakt zu Klarna aufnehmen und sagen sie sollen suchen, ob sie die erste Überweisung zu deinem Konto damals hinzugefügt haben.
Wenn sie das irgendwie verschlammt haben und du eigentlich alles richtig gemacht hast und keinen Schreibfehler im Verwendungszweck hattest oder so, dann kannst du dir vielleicht die Inkassogebühren von 70€ bei Klarna zurückholen, weil es deren Schuld war.
Wenn du es ignorierst schalten die einen Anwalt ein, wenn das wieder ignorierst bekommst iwann Post vom Gericht :))
Normalerweise sendet man Klarna einfach einen Beleg der geleisteten Zahlung, wenn die mahnung nicht gerechtfertigt ist :)
Ignorieren würd ich das nicht xd
Danke für deine Antwort - wie gesagt habe ich mit Klarna Kontakt aufgenommen gehabt, die eben 1. nur meinten, dass sie nichts mehr damit zu tun haben, weil sie alles an das Inkassounternehmen abgegeben haben und 2. ich die Rechnung online in einen Ratenkaufvertrag hätte umwandeln müssen.
Leider steht beispielsweise auf der Mahnung nichts davon, dass man die Rechnung umwandeln muss. Wenn da "Ratenkauf ab.." steht, dann heißt das für mich eindeutig, dass ich diese Wahl habe und dann eben den dort genannten Betrag bezahlen muss und dass es dann klar ist + ich nichts weiter unternehmen muss.
Ich frage mich, ob ich mit meiner Ansicht dann im Recht bin oder nicht.