Inkassounternehmen belästigt mich trotz getilgter Forderung : wie soll ich reagieren?
Ich habe seit fast 6 Monaten ein massives Problem mit dem Hamburger Inkassounternehmen ConKred Inkasso GmbH. die ursprüngliche Forderung ( Bestellung eines Medikamentes bei DocMorris ) war ca. 18 €. aufgrund Krankheit habe ich vergessen, den betrag - rechtzeitig - zu bezahlen. Folge : ein Brief vom Inkassounternehmen ConKred, die nun inklusive Inkassogebühren fast 125 € von mir fordern !!! Ich habe daraufhin die ursprüngliche Forderung an DocMorris bezahlt und dem Inkassoverein klar und mit Nachdruck deutlich gemacht ( schriftlich und per E-Mail ) daß die von mir keinen Cent sehen werden. nun werde ich seit Monaten fast alle 2 Wochen belästigt mit Mails und Briefen. es nimmt kein Ende. wie kann ich mich dagegen wehren ?
9 Antworten
wie kann ich mich dagegen wehren ?
- Beschwerde ans aufsichtsführende Oberlandesgericht mit Bitte um Lizenzentzug (welches OLG das ist, findest du raus, wenn du Rechtsdienstleistungsregister siehst, dort steht dies drin).
- Strafanzeige wegen versuchter Nötigung gegen den Sachbearbeiter respektive den Geschäftsführer des Ladens.
- Negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht <dein Wohnort>. Hier musst du aber die Kosten vorschießen und es besteht ein Restrisiko, dass zumindest einem Teil der Inkassokosten die Erstattbarkeit attestiert würde.
Ich hoffe du hast neben den 18,- € Hauptforderung auch sämtliche Kosten an Doc Morris erstattet, die diesen entstanden sind und ebenfalls gefordert wurden (Zinsen, Mahngebühren à 2,50 € pro Schreiben).
Wo steht denn, dass der TE große Schuldenprobleme hat?
ich kenne ihn schon sehr lange .... weitere infos wären uservorführung
Auf frühere Fragen des Users zu verweisen ist keine Vorführung.
Im Gegenteil: Wenn es größere Schuldenprobleme gibt, dann würden auch Kevins Antworten anders ausfallen. Dann könnte man ihm passende Antworten geben, beispielsweise Anlaufstellen für Schuldnerberatungen, wie man Haushaltsbücher führt usw.
Ich mache mir sicher nicht die Mühe bei jeder Frage die ich beantworte vorher die Historie des Fragestellers zu checken. Ich antworte einfach nur auf das was präsentiert wird, nach bestem Fachwissen und Gewissen.
Doch, es ist so. Der FS hat ständig damit zu tun, seit Jahren kommen die gleichen Fragen, immer wieder.
Ich habe früher auch probiert ihm zu helfen, ihm Tipps gegeben aber seit ich ihm nicht zustimme, sein Verhalten auch Mal kritisiere und sage, dass er etwas daran ändern muss, bin ich ein rotes Tuch für ihn.
OK, dann ist dem so. Aber was genau ändert das nun an seinen Rechten?
blaablaabla...laberlaberlaber.....
Nachdem du die Rechnung an DocMorris bezahlt hast, wäre die Forderung erledigt. Da du aber mit deiner Zahlung in Verzug gewesen bist, haben die ein Inkassounternehmen eingeschaltet, um an ihr Geld zu kommen.
Verschuldet hast du diese Situation selber. Bevor die Apotheke ein Inkassounternehmen einschaltet, hast du sicher mindestens eine Mahnung bekommen, auf die du nicht reagiert hast.
Du könntest dem Inkassounternehmen eine Zahlung von 30.--€ anbieten. Das würde aus meiner Sicht bei einer Forderung von 18.--€ reichen.
Sind die damit nicht einverstanden, dann lass es darauf ankommen.
Ich hatte auch schon mal ein Problem mit einem Inkassounternehmen. Die haben mir Drohbriefe geschickt, wie Lohnpfändung, Eintrag bei der Schufa , Gerichtsvollzieher usw. Die Gebühren die sie mir berechneten waren immens und unverhältnismässig.
Mit ärgerten diese Drohbriefe sehr. Habe dem Inkassobüro geschrieben, wenn sie mir auch nur och einen weiteren Drohbrief schicken werden, erstatte ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Habe nie mehr etwas von diesem Inkassobüro gehört.
Man muss sich gegen diese Abzocke wehren. Wenn die gar keine Ruhe geben, dann hätte man auch noch die Möglichkeit diese beim OLG zu melden.
daß die von mir keinen Cent sehen werden.
Ich hoffe das hast du nicht wörtlich geschrieben, denn diese Formulierung ist nur Provokation und gilt sicher nicht als Widerspruch. Es reicht einmal die gesamte Forderung schriftlich zu bestreiten und dann kann man i.d.R. alles weitere solange ignorieren bis evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann sollte man defintiv reagieren und erst dann wird sich zeigen ob das Inkassounternehmen gewillt ist seine Forderung vor Gericht zu bringen.
und gilt sicher nicht als Widerspruch
Natürlich reicht das aus.
Das sehe ich nicht so, da es einfach nur eine Ankündigung ist was man nicht tun wird, aber ohne jegliche Begründung. Damit ist der Forderung an sich bzw. deren Legitimität nicht widersprochen.
Inkassos sind keine Behörden. Es gibt keine Formerfordernis bei dem was man denen schreibt und es entsteht keinerlei juristischer Nachteil, wenn man eine bestimmte Form nicht einhält.
Ein "Ihr kriegt kein Geld von mir" genügt als Willenserklärung deutlich um zu zeigen, dass man nichts zahlen wird und die Inkassogebühren nicht akzeptiert.
Das wird so nix, schätze ich mal.
Wenn man einen Rechnung vergisst, bekommt man Erinnerungen, Mahnungen, letze Mahnung usw. Man hat also schon einige Zeit um die Rechnung zu überweisen, man wird öfter daran erinnert und wenn man sich nicht rührt wird es teuer.
Du wirst schon mehr zahlen müssen als die 18 Euro, du hast unnötige Kosten verursacht und das wird jetzt immer teurer. Guck, dass du das in den Griff bekommst sonst werden die Schulden immer weiter steigen. Und der Besuch vom Gerichtsvollzieher ist dir gesichert.
Der Gerichtsvollzieher kommt ohne Titel nicht. Ohne an den muss das Inkasso auch erst mal herankommen.
Ja, keine Ahnung. Und das ist auch gut so. Aber der FS hat wohl öfter damit zu tun.
Du8 hast die Forderung von Doc Morris nicht rechtzeitig bezahlt. Das hat diese Apotheke veranlasst, ein Inkassounternehmen einzuschalten, um über diesen Weg an ihr Geld zu kommen.
Bevor jedoch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, gingen mit Sicherheit einige Erinnerung an dich von Doc Morris heraus, mit der Aufforderung, die offene Rechnung zu begleichen. Diese Erinnerungen hast du ignoriert.
Dem Inkassobüro entstanden Kosten für die Bearbeitung. Ob die fast 125.--€ an Gebühren in dieser Höhe rechtens sind, solltest du überprüfen lassen.Bei einer Hauptforderung von 18.--€ erscheinen mir die Gebühren etwas überzogen.
Sind die 18.--€ der Hauptforderung auch in den 125.--€ enthalten ? Sind diese 18.--€ in der Inkassoforderung noch enthalten, obwohl von dir bezahlt, dann gegen die Forderung des Inkassobüros Widerspruch einlegen.
Du wirst sicher einen Teil der Inkassogebühren zahlen müssen. Wie hoch dieser ist, müsste eben überprüft werden, was in diesem Falle an Kosten üblich ist.
Es nutzt dir nichts, wenn du dich, wie von KEVIN1905 empfohlen, bei Hinz und Kunz beschwerst, weil du im Grunde selber an der Situation schuld bist.
Du könntest dem Inkassobüro eine Zahlung von 50.--€ anbieten und anfragen, ob die Sache damit erledigt sein könnte.
Wenn nicht, dann würde ich es darauf ankommen lassen, ob die evtl. einen Mahnbescheid gegen dich beantragen.
Doch zuvor würde ich überprüfen lassen, ob die 125.--€ an Gebühren bei einer Hauptforderung von 18.--€ in dieser Höhe rechtens sind.
Theoretisch wären maximal 18 € an Inkassogebühren zu zahlen (15 Ink plus 3 Auslagenpauschale) da es sich nur um ein einfaches Schreiben handelt welches mit 0,3 rvg abgerechnet wird
Dem Inkassobüro entstanden Kosten für die Bearbeitung
Na und? Deren Problem ;-)
Ob die fast 125.--€ an Gebühren in dieser Höhe rechtens sind, solltest du überprüfen lassen
Sind sie definitiv nicht. Dazu muss man auch keinen Anwalt bemühen o.ä. Das maximal mögliche für eine außergerichtliche Vertretung ist eine sogenannte 1,3 Gebühr. Bei diesem Streitwert maximal 70,20€ mit Auslagen.
Aber selbst das ist nicht durchsetzbar, da ein Inkasso nicht mal ansatzweise das leistet, was ein Rechtsdienstleister für diese Gebühr leisten MUSS.
Maximal durchsetzbar sind wahlweise Gebühr Schreiben einfacher Art (18€) bis maximal eine 0,8 Gebühr (43,20€).
Und ja, das lässt sich problemlos bei Verbraucherzentralen usw. nachlesen.
Es nutzt dir nichts, wenn du dich, wie von KEVIN1905 empfohlen, bei Hinz und Kunz beschwerst, weil du im Grunde selber an der Situation schuld bist.
Oh doch, das bringt extrem viel. Denn die Inkassobranche funktioniert ausschließlich mit einem riesigen Bluff. Einem angeblichen Druck, den man erzeugt. Das ist eine riesige Seifenblase und zeigt man deutlich, dass man diesen Bluff durchschaut hat, zeigt man deutlich, dass man es auf Gerichtsverfahren anlegt, verschwinden solche Inkassos ganz schnell wieder. Das letzte, was sie wollen ist eine Überprüfung ihrer Masche per Gericht.
Eines ist hier ganz klar: Mit der völlig absurden Verfehlung in der Gebührenhöhe hat das Inkasso bereits gegen Gesetze verstoßen (RDG/RVG). Das Inkasso riskiert mit diesem Verstoß die eigene Lizenz. Und mit der Beschwerde bereitet man denen erheblichen Ärger.
Und das "Du bist selbst Schuld" ändert daran exakt gar nichts. Schuldner sind nicht vogelfrei und sie können und dürfen sich gegen illegale Gebühren zur Wehr setzen.
Es nutzt dir nichts, wenn du dich, wie von KEVIN1905 empfohlen, bei Hinz und Kunz beschwerst, weil du im Grunde selber an der Situation schuld bist.
Inkassokosten sind Gläubigerkosten, nicht Schuldnerkosten. Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro und schließt einen Rechtsdienstleistungsvertrag mit diesem ab und hat dies zu bezahlen.
Nur wenn Geld vom Gläubiger zum Inkassobüro fließt besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch an den Schuldner in Form von Schadenersatz aus Zahlungsverzug.
So wäre es wenn ein Gläubiger einen Anwalt bemühen würde:
- Anwalt prüft den Fall und berät anhand der Faktenlage
- Anwalt initiiert fallbezogene Korresponenz mit dem Schuldner
- Anwalt stellt Gläubiger eine Honorarrechnung aus. Gläubiger bezahlt Anwalt.
- Wenn Anwalt zweckdienlich und notwendig hat der Schuldner dem Gläubiger diese Kosten zu ersetzen.
Und nun erklär ich dir wie es im Inkassoverfahren (Massengeschäft) läuft:
- Gläubiger beauftragt Inkassobüro
- Inkassobüro nervt Schuldner mit vorgefertigten Bausteinbriefchen
- Inkassobüro prüft nicht, berät nicht, stellt keine Honorarrechnung sondern arbeitet flat (Gläubiger zahlt x € für ALLE Forderungen pro Jahr pauschal) oder arbeitet nur auf Erfolgsbasis. Beides ist einem Anwalt VERBOTEN!
- Ergo dem Gläubiger entstehen durch das Inkassobüro keinerlei Zusatzkosten. Wo aber kein Schaden anfällt wird keiner ersetzt geschuldet.
Es gibt schon Gründe warum § 4 RDGEG einen fünften Absatz hat.
Welchen Grund hat denn ein Gläubiger ein Inkassobüro zu bemühen statt eines Anwalts oder des gerichtlichen Mahnverfahrens? Ganz einfach: Kosten! Ein Inkassobüro arbeitet für den Gläubiger umsonst ;-)
viel einfacher wäre es ... rechtzeitig seine schulden zu begleichen
wer jeden monat besuch vom stromabklemmer - gerichtsvollzieher - gasabsteller hat .... der sollte nicht immer die schuld bei anderen suchen .... oder ?