Muss ich die Arbeitskleidung selbst bezahlen?
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir die Kosten für die Schuhe, die in der Halle Pflicht waren von meinem Gehalt abgezogen. Ist das Rechtens?
11 Antworten
zuerstmal: du musst in deinen Tarifvertrag bzw in deinen Arbeitsvertrag schauen, dort ist auch die Kostenübernahme für vorgeschriebene Arbeitskleidung vereinbart.
Wenn dort nichts steht, bist du in der schwierigen Position, nachträglich klagen zu müssen - Voraussetzung, die Schuhe waren gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung. Sonst dürfte das Arbeitsgericht die Klage als 'nicht aussichtsreich' abweisen.
In dem Fall kleiner Trost: Handelt es sich um echte Berufskleidung, die du nicht in deiner Freizeittragen kannst, kannst du finanziellen Aufwand zumindest steuerlich (Steuerjahresausgleich) geltend machen.
Läßt sich pauschal nicht beantworten. Im Grundsatz gilt: Der Arbeitnehmer trägt auch die Kosten für seine Arbeitskleidung. Ausnahmen bestimmt ggf. ein Tarifvertrag oder es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung.
Auch in anderen Fällen kann der Arbeitgeber zur Kostenübernahme verpflichtet sein, das ist aber betriebsabhängig.
Wenn Kleidung vorgeschrieben ist - also zb. Schutzkleidung - wenn der Arbeitgeber oder das Gesetz darauf bestehen dass du best. Dinge trägst und du quasi nicht "aus" kannst - musst du es nicht selbst zahlen. Schutzkleidung sowieso nicht weil diese best. Normen entsprechen muss und der Arbeitgeber das nachweisen muss. Würde jeder Arbeitnehmer selbst Schutzkleidung kaufen, könnte er dies nicht.
Wie ist es denn geregelt lt. Arbeitsvertrag bzw, Tarifvertrag? Was sagt denn der Betriebsrat dazu? Hast Du bereits mit der entsprechenden Gewerkschaft Kontakt aufgenommen?
Nein das ist nicht rechtens. Wenn es sich um Sicherheitskleidung handelt, die du im Betrieb tragen musst, dann muss diese dein Chef auch bezahlen.
Aber: Wenn du kündigst oder gekündigt wirst, hat dein Chef ein Recht darauf, dass du ihm diese Kleidung ( egal ob Schuhe, Helm, Hose oder Handschuhe.. ) zurück gibst.