Muss arbeitgeber sicherheitsschuhe stellen
Ist der arbeitgeber verplichtet arbeitskleidung wie (hose, schuhe ect.) zu stellen
6 Antworten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern Sicherheitsschuhe zu stellen, so es sich um Arbeiten handelt, bei denen Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Das schreibt die BG vor.Es gibt verschiedene Klassifizierungen bei Sicherheitsschuhen. S1, S2, S 3. die unterschiedliche Ausstattungen haben. Manche Arbeitgeber halten in der Firma Sicherheitsschuhe vor. Andere beteiligen sich an den Kosten für den Kauf der Schuhe, wenn der Arbeitnehmer diese selber besorgen möchte. Jedenfalls, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Sicherheitsschuhe. Diese gehören zur PSA ( persönliche Schutzausrüstung). Passiert ein Arbeitsunfall z. B. am Fuss und der Geschädigte hat trotz Vorschrift keine Sicherheitsschuhe getragen, bekommt der Arbeitgeber ein Problem, wenn nachgewiesen werden kann, dass er keine Sicherheitsschuhe gestellt hat.
Wenn PSA ( persönlcihe Schutzausausrüstung) vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber diese dem Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung stellen. Das kann Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe ect. betreffen.
Das schreiben schon die Berufsgenossenschaften vor. Passiert ein Unfall und es wird nachgewiesen, dass der Mitarbeiter nicht die erforderliche Schutzausrüstung trug, bekommen sowohl der Arbeitgeber, als auch der Mitarbeiter Probleme.
Woher ich das weiss: Berufserfahrung als Sicherheits Ing.
JA, ist er Zumindest insofern es für deine Arbeit benötigt wird... z.B; Kaufleutebrauchen keine Arbeitsschuhe XD
Grundsätzlich: NEIN
Sollten aber besondere Gefährdungen bei der Arbeit vorliegen, zb. Starkstrom oder der mögl. Kontakt mit Säuren, die lebensgefährlich sein können, ist das Bereitstellen von Schutzkleidung Vorschrift und darf auch nicht vom Gehalt abgezogen werden.
In meinem Beruf sind Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappe Vorschrift, jedoch nicht durch den Arbeitgeber abgedeckt. Dafür kann ich die Anschaffung als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen.
Maisbaer8. Entgegen deiner Meinung,ist der AG verpflichtet, dir Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung kostenlos zu stellen. Das ist genau geregelt und die Berufsgenossenschaft wird dir das auf Anfrage bestätigen. Die Schuhe, als auch die Arbeitskleidung muss kostenlos gestellt werden. Diese fallen unter die sog. PSA ( persönliche Schutzausrüstung). Wenn du dir deine Schuhe und Arbeitskleidung selber beschaffst, kannst du die Kosten steuerlich geltend machen. Bist aber nicht verpflichtet dir diese Sachen selber zu besorgen. Manche Firmen beteiligen sich an den Kosten für das Beschaffen bis zu eiem gewissen Betrag. Wer etwas besseres möchte, der muss eben den Differenzbetrag selber zahlen. Andere Betriebe halten Schuhe als auch Arbeitskleidung vor.
Misbaer78 da liegst du völlig falsch mit deiner Meinung. Wenn es sich um die PSA handelt ( persönliche Schutzausrüstung) die bei der Arbeit getragen werden muss, so ist es Pflicht des Arbeitgebers diese dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wenn in deinem Beruf Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind, dann muss dir der Arbeitgeber diese kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Vorschrift darf der AG nicht unterlaufen und glauben er könne sich vor dieser Pflicht drücken.
Du kannst zwar mit dem AG vereinbaren, dass du die Kosten für die Schuhe übernimmst wenn du das willst. Bereitstellen muss er sie dir auf jeden Fall und zwar kostenlos.
Deine Antwort ist leider falsch. Hat nämlich die Gefährdungsanalyse für den Arbeitsplatz ergeben, dass an diesem Schutzkleidung getragen werden muss, hat der Arbeitgeber auch diese zu stellen.
Ja wenn sie für die Arbeit nötig sind