Muss ich den Unterhaltsvorschuss nachzahlen obwol ich in der Ausbildung war?
Zur Geburt des Kindes war ich in der Berufsausbildung und konnte somit kein Unterhalt zahlen, muss ich den Unterhaltsvorschuss nachzahlen wenn ich fertig bin mit der Lehre?
6 Antworten
Die Unterhaltspflicht setzt die Leistungsfähigkeit voraus. Ohne Leistungsfähigkeit gibt es keine oder eine nur geringe Unterhaltspflicht. Die eigene Erstausbildung ist dabei vorranig.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html
Beim Unterhaltsvorschuss oder -ersatz, geht ein etwaiger Unterhaltsanspruch auf den Träger über.
Sofern sie keinen falschen Unterhaltstitel unterschieben haben müssen Sie da nichts nachzahlen, da keine Unterhaltspflicht bestand.
Problematisch wird es, wenn man trotzt fehlender Unterhaltspflicht einen Unterhaltstitel unterschreibt. Dann können durchaus Schulden auflaufen.
Wenn du entsprechend nachgewiesen hast, dass du während deiner ersten Berufsuasbildung zu wenig verdient hast, um Unterhalt für dein Kind zahlen zu können, so brauchst du den Unterhaltsvorschuss später nicht zurückzahlen.
Hast du diesen Nachweis allerdings versäumt (oder war es bereits deine zweite Ausbildung), so wird der gezahlte Unterhaltsvorschuss später zurückgefordert.
Genau deswegen gewährt der Staat deinem Kind ja den Vorschuss. Damit du deinen Verpflichtungen dann später nachkommen kannst. Allerdings ist dann der LAUFENDE Unterhalt vorrangig.
Nein, musst du nicht. Du warst ja zu der Zeit nicht unterhaltsfähig.
Ja musst du
Es heißt ja Vorschuss
Das Gesetz heißt:
"Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)"