Wie lange zieht das Jugendamt Unterhalt ein?
Folgender Fall: Ein Mann und eine Frau bekommen ein Kind, die Beziehung geht auseinander, bevor das Kind auf der Welt ist. Der Mann weigert sich Unterhalt zu zahlen, die Frau schaltet das Jugendamt ein. Das Jugendamt pfändet das Gehalt des Mannes und zahlt der Frau den Unterhalt.
Wie lange tut das Jugendamt das? Bis das Kind 14 Jahre alt ist? Bis es 18 ist oder bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (nebenbei bemerkt, was ist eigentlich, wenn das Kind gar keine Ausbildung macht/schafft??).
Rein fiktiver Fall.
Vielen Dank
4 Antworten
Unterhaltsvorschuss 72 Monate oder bis das Kind 12 Jahre ist.
Unterhalt versuchen, einzutreiben, meist über Beistandsschaft, bis zur Volljährigkeit. Danach kann das Kind selbst versuchen, seinen Anspruch durchzusetzen, bis es Erstausbildung oder Erststudium beendet hat. Längstens bis 25 oder 27 Jahre.
Wichtig ist immer ein Unterhaltstitel.
Für bewusste Unterhaltsverweigerer sollten Gefängnisse gebaut werden, wo sie den Unterhalt abarbeiten müssen, bis sie von alleine betteln, dass sie freiwillig zahlen.
Ohne Grund extra. Sonst werden noch mehr unschuldige Kinder gezeugt.
Davon abgesehen ist das Geld immer für die Kinder gedacht, egal, ob sich die Eltern grün sind oder nicht. Ein richtiges Argument für bewusstes Unterhaltsverweigern gibt es nicht.
Das macht die Beistandschaft im Jugendamt bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Unterhaltsvorschuß gibt es nur bis 12.
Ab dem 18. Geburtstag muß das Kind selbst zum Anwalt. Manchmal berechnet das Jugendamt noch für das Kind den Unterhalt, treibt diesen aber nicht mehr ein und lässt auch nicht mehr titulieren.
Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt.
Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind zwölf Jahre alt wird.
Sorry..ein gepfändeter Ku Betrag , ist kein Ku Vorschuß !
das kommt darauf an warum und welchen Betrag das Jugendamt pfändet.. Im Normalfall kannst du es nämlich selbst pfänden lassen..und zwar solange wie er in einem Arbeitsverhältnis steht und es ein Titel gibt, und das Kind Anspruch hat
Eine Pfändung ist kein Unterhaltsvorschuss..der käme ja zu 100% vom Staat..
Um pfänden zu lassen, muss Frau erst mal wissen, wo der Mann arbeitet. Und dem Erfindungsreichtum von Unterhaltsverweigerern sind keine Grenzen gesetzt.
mit einem Titel in der Tasche kann sie das jederzeit , kostenlos im Namen des Kindes , alles absuchen lassen wie das üblicherweise das Jugendamt auch macht.. Sprich über Krankenkassen und Finanzämter ..
Okay und Frauen die KInder vorenthalten sollen in der gleichen Zelle gesperrt werden.