Zählerstand bei Einzug nicht aufgenommen
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Beim Einzug in die alte Wohnung habe ich den Strom-Zählerstand nicht aufgenommen. Auch im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter wurde nichts festgehalten. Naiv wie ich war, habe ich gedacht, dass der Stromverbrauch mit in die ebenkosten miteinfließt. Beim Auszug habe ich dann ich die Zählerwerte aufgenommen, da in der Zwischenzeit (zwei Monate vorher) ich dann beim Stromversorger angemeldet war. Nun habe ich das Problem, dass ich eine Schlussrechnung vom Versorger bekommen habe. Diese habe ich auch brav bezahlt.
Heute habe ich erneut eine Schlussrechnung erhalten, wobei der alte Zählerstand nach untenkorrigiert wurde. In der Begründung steht, dass die erste Schlussrechnung maschinell erstellt worden ist und nun abgelesene Werte vorliegen.
Wie ist das rechtlich. Kann der Vermieter oder der Stromversorger auf den letzten Wert zurückfallen der zum letzten mal abgelesen wurde?
Denn ich habe laut ihnen einen Jahresverbauch von mehr als 4.000kWh pro Jahr (2 Personen). Dieser schein mir einbisschen zu hoch. Ich gehe davon aus, dass wir noch von die vorherigen MIeter mitbezahlen dürfen.
Mit Dank Naiver
3 Antworten
Denn ich habe laut ihnen einen Jahresverbauch von mehr als 4.000kWh pro Jahr (2 Personen). Dieser schein mir einbisschen zu hoch. Ich gehe davon aus, dass wir noch von die vorherigen MIeter mitbezahlen dürfen.
Das ist meiner Meinung nach nicht zu viel.
Wir haben mit 2 Personen zwischen 3800- 4200 Jahresverbrauch. Gut wir haben shr vile Lichter an, weils dann gemütlich ist,
Aber unsere technischen Geräte sind nicht älter als 5 Jahre ( Kühlschrank, Herd, usw.)
Kann sein das manche Haushalte weniger verbrauchen, aber ich würde sagen 4000 ist realistisch.
MfG
Johnny
War das deine erste Wohnung? Sonst solltest du schon wissen, dass nur der Allgemeinstrom (z. B. Treppenhauslicht) in den BK umgelegt wird, aber jeder Mieter den Verbrauch in seiner Wohnung selbst zahlt, da der Zähler auf ihn angemeldet wird.
Der Versorger hat geliefert, der Vormieter mit Auszug abgemeldet und die Differenz bis zu deinem Einzug zahlt grds. der Vermieter - so man denn den Anfangszählerstand bei Einzug dokumentiert hätte.
So aber zahlst du den Verbrauch ab Abmeldung Vormieter bis zu deiner Abmeldung - in der unvermieteten Zwischenzeit leider (für deinen Vermieter) mit :-(
G imager761
erste Wohnung war es nicht, aber die erste mit eigenem Zähler. Bis dato hatte ich eine Wohnung mit einem gemeinsamen Zähler.
Danke für die Antwort.
Das habe ich auch vermutet. Mein Vermieter hat damals gesagt, er regelt alles. Selber, so naiv wie ich war habe ich es nicht aufgeschrieben (bzw. finde den Schrieb nicht mehr) Dann habe ich die Anmeldungen wegen Umzug vergessen.
Naja, muss dies als Lektion wohl annehmen.
Mich hat es nur ein wenig gewundert, dass der Mieter hier eine Bringschuld hat, was aber auf der anderen Seite wieder verständlich ist.
Danke ersteinmal
naiver21
Du könntest versuchen dich mit dem vorherigen Mieter in Verbindung zu setzen und über ihn zu erfahren, mit welchem Zählerstand er sich abgemeldet hat. Mit den Infos könntest du dann noch einmal mit deinem Versorger in Kontkat treten. Andernfalls, da du ja nichts nachweisen kannst, hast du wohl das Nachsehen.