muß die Zähler Nummer und Zählerstand mit in Mietvertrag/Übergabeprotokoll
Bei uns gibt's nur ein Zähler und wir sollten pauschal 40euro im monat zahlen.... Auf einmal gibt's einen Zähler und der vermieter hat den Strom abgestellt.... Was tun?
2 Antworten
Was ist denn im Mietvertrag vereinbart?
Genauen Wortlaut bitte hier reinsetzen.
Bei uns gibt's nur ein Zähler und wir sollten pauschal 40euro im monat zahlen.... Auf einmal gibt's einen Zähler und der vermieter hat den Strom abgestellt.... Was tun?
Was steht im Mietvertrag? Bitte den genauen Wortlaut mit der Kommenatrfunktion hier reinsetzen.
Sollte eine Pauschale schriftlich nachweislich vereinbart sein, so kann/darf der Vermieter zwar einen Zähler einbauen, aber Ihr zahlt weiterhin die Pauschale.
Das Abstellen des Stroms ist verbotene Eigenmacht.
Mangel
-
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
-
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
-
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
-
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
MfG
Johnnymcmuff