Muss ich den Kostenvoranschlag bei VW zahlen auch wenn ich nur den Preis gehört habe?
Ich war heute bei VW einen Kostenvoranschlag machen lassen, da ich einen Unfall hatte wo mir jemand eingefahren ist in den Wagen. Es war von Anfang an klar dass ich 10% der Schadenssumme zahlen muss, dass jedoch zum Schluss eine Summe von 5000 Euro für den Schaden und 500 nur für den Kostenvoranschlag anfallen, damit habe ich nicht gerechnet. Ich habe nur den Preis gehört und soll jetzt morgen wieder hin damit die alles aufnehmen und einen Gutachter beauftragen. Wenn ich das jetzt nicht machen will, muss ich was zahlen? Ich brauche den Kostenvoranschlag für den Preis nicht, aber die Leute haben trotzdem gearbeitet und müssen bezahlt werden? Ich weiß einfach nicht was ich jetzt tun soll
6 Antworten
Dir ist jemand ins Auto gefahren und du hast keine Schuld. Somit musst du auch nichts zahlen. 10 % für einen KV schon mal gar nicht. Bei einem 5.000,- Euro Schaden kommt ein unabhängiger Gutachter in die Werkstatt und schaut sich das an. Diesen kann die Werkstatt für dich beauftragen oder du rufst selber einen an. TÜV oder Dekra sind dafür gut.
Dieser ermittelt dann den genauen Schaden und die Höhe. Nach Freigabe durch die gegnerische Versicherung kann die Werkstatt mit der Arbeit anfangen. Diese schreibt dann auch der Versicherung die Rechnung lt. Gutachten. Die Versicherung bezahlt die Rechnung und auch die vom Gutachter.
Zusätzlich hast du Anspruch auf einen Leihwagen den auch die Versicherung zahlt. Oder du kannst eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Alles ist eigentlich ganz unproblematisch.
Hallo
"Verbindliche" KVA kosten Geld egal ob die dann bei einer Werkstatt oder von einem Gutachter gemacht werden ABER:
- der KVA einer Werkstatt wird bei Auftragserteilung als "Verbundarbeit" betrachtet und ist dann in der Reperatur eingepreist. Das Gutachten eines externen Gutachter wird nicht "angerechnet" und muss seperat liquidiert werden.
- die KVA einer Werkstatt sind trotz 10% Pauschale meist "günstiger" als die Kosten freier Gutachter auch wenn viele freie Gutachter aus Konkurenzdruckgründen sich der 10% Pauschale nähern. Bei kleinen Unfallschäden unter der 2000-3000€ Grenze sind freie Gutachter eigentlich nicht "sinnvoll". (Die freien Gutachter sehen das anderst)
- die KVA der "Schnellgutachter" der Versicherung sind "kostenlos" aber oft "optimistisch"
- Viele Autowerkstätten holen zur Erstellung eines KV einen freien Gutachter dessen Kosten als Verbundarbeit dann eingepreist sind.
Unfallgutachten sind ein komplexes Thema. Die freien Gutachter haben unterschiedliche Software und müssen unter Umständen sämtliche Ersatzteilpreise aktuell abfragen und recherchieren die Restwertpreise nach dem lokalen Markt. Versicherungsgutachter tendieren dazu die untere Kostengrenze anzupeilen, nehmen die günstigestne Stundensätze vom Hinter-Land bzw "eigenen" Werkstätten und die Restwerte aus der "Restwertbörse".
Freie Gutachter tendieren dazu die Kosten an der "oberen" Grenze anzusetzen und nehmen meist die Stundensätze aus den Metropolen. Die Gründe dazu sind vielfältig.
Deswegen kommen bei dem selben Schaden Werkstätten und unterschiedliche Gutachter auf unterschiedliche Preise.
Der Punkt ist aus der Sicht einer Werkstatt sind Gutachten von freien Gutachtern komfortabel bzw haben genug "Luft". Bei Gutachten von Versicherungen muss man oft Nachgutachten anfordern bzw es werden die falschen Stundensätze kalkuliert oder beim Teilersatz wird geklebt statt gelötet/geschweisst.
Versicherungen "kennen" die typischen Reperaturkosten bei der Kasko Einstufung werden Autos dafür gecrasht und analysiert. Versicherungen sammeln Kostenvoranschläge bzw Gutachten und machen hausintern Nachgutachten.
Versicherungen sind seit Jahren dabei die freien Gutachter unter Beschuss zu nehmen weil die aus der Sicht der Versicherungen "unnötig" (Kostenbläher) und zu "Kundenfreundlich" sind und auch Autowerkstätten die korrekt nach Aufwand abrechnen werden von Versicherungen durch Nachkalkulationen unter Druck gesetzt. Da laufen einige Gerichts-Prozesse und die bayrischen Verkehrsminister der letzen Jahre sind nun mal "Industrieminister" und "Freunde" von grossen Firmen wie eben der Allianz Versicherung.
Auf jeden Fall ist es so das seit denn letzten 15 Jahren viele Versicherungen die freien Gutachten nicht "anerkennen" und die Kosten dafür nicht erstatten (je günstiger die Versicherung um so eher ist das der Fall) und dann muss man im Prinzip zu einem Anwalt dessen Kosten die Versicherungen auch nicht anerkennen/abrechnen. Wenn man keine Rechtsschutz hat muss man in Vorkasse und einige Rechtschutzversicherungen sind bei Verkehrsrecht in der Zwickmühle das die eine andere Abteilung der beklagten Versicherung sind.
Im Prinzip ist es recht einfach > du gehts zu einer Werkstatt deiner Wahl und lässt dort denn Schaden instandsetzen. Dazu machst du eine "Kostenabtrettung" und die Werkstatt hat dann die "Probleme" übernommen. Weil die Versicherungen fiess sein können holen die meisten Werkstätten bei grossen Schäden (Rahmenteile verformt) einen externen Gutachter ins Haus der eine Nachkakluation oder Zweitmeinung hat. Bei vielen Werkstätten ist das ein freier Gutachter und bei Vertrags-Werkstätten der Versicherungen macht das ein Versicherungsgutachter.
Als Werkstatt ist es auch recht "einfach" man kümmert sich nicht um die Gutachten setzt den Schaden instand und rechnet dass mit der Versicherung ab was es gekostet hat. Wenn die Versicherung dann Probleme macht kommt deren "Nachgutachter". Das sind meist Karosseriebau erfahrene KFZ Meister die auf die "Böse Seite der Macht" wandern mussten (Von irgendwas muss man ja leben) und die Wissen worum es geht, oft besser als viele freie Gutachter die meist Techniker/Ingenieure sind und nie selber Blech rückformten/dengelten oder neuen Lack an 5 Jahre alte Autos anpassen und einnebeln mussten. Die meisten sind beruhigt wenn die solides Handwerk sehen und dass man nicht rumpfuscht/abkürzt dann gehen auch Abrechnungen über die Kostenschätzungen freier Gutachter bei der Versicherung durch.
1. Gehe davon aus das du am Unfall unschuldig bist , dass ist also dann ein Haftpflichtschaden. Zählt die Gegnerische Versicherung.
2. Du hast Anspruch auf einen Rechtsanwalt deiner Wahl, am Besten spezialisiert auf Verkehrs- und/oder Versicherungsrecht.
3. Du hast Anspruch auf einen KFZ-Gutachter deiner Wahl. Lass Dir keinen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung Aufquatschen, die sind nicht unparteiisch.
Lange Rede, kurzer Sinn. Du telefonierst "zuerst" mit Deinem Anwalt. Weißt Du keinen, schau bei Onkel Google nach guten Bewertungen oder frage im Freundeskreis nach positiven Erfahrungen.
Wieso lässt du dich überhaupt auf einen kostenpflichtigen KVA ein? Das ist doch pure Abzocke. Wer soll das bezahlen? Meine Werkstatt macht KVAs kostenlos, wenn sie nachher reparieren dürfen.
Wenn du unschuldig bist und zu einem Anwalt gehst, regelt der alles für dich und das kostet keinen Cent, weil das alles die gegnerische Versicherung bezahlen muss, genauso wie einen neutraler Gutachter, der einen KVA erstellt. .
Und wo ist dann das Problem? Wenn es doch erstattet wird.... Kannst ja theoretisch gleich die unbezahlte Rechnung bei der Versicherung einreichen....
Und am einfachsten wird es, wenn die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.
ja, bekommst du aber von der gegnerischen Versicherung erstattet
Hinterher ist man sowieso immer schlauer als vorher. Meine Versicherung hat gesagt geh in eine beliebige Werkstatt und lass dir einen KVA geben, die Kosten lässt du dir in Rechnung stellen oder bezahlst wird aber alles erstattet.