Besuch in Mietwohnung, ab wann Mitbewohner?
Hallo, Ich frage hier ab wann ein regelmäßiger Besucher, der auch die Nächte in der Wohnung übernachtet zum Mitbewohner wird und das dem Vermieter mitgeteilt werden muss.
Ausserdem: wie lange muss der Besucher die Wohnung verlassen damit diese Besucher-Frist wieder von vorne anfängt?
Super wäre wenn mir jemand einen passenden Paragraphen nennen kann um damit den Vermieter seiner Rechte zu zeigen. (da Vermieter meint mich abmahnen zu müssen für meinen dauerbesuch)
Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo, Ich frage hier ab wann ein regelmäßiger Besucher, der auch die Nächte in der Wohnung übernachtet zum Mitbewohner wird und das dem Vermieter mitgeteilt werden muss.
Man geht von bis zu 6 Wochen aus.
Ausserdem: wie lange muss der Besucher die Wohnung verlassen damit diese Besucher-Frist wieder von vorne anfängt?
24 Stunden sagte mir mal ein Anwalt.
Super wäre wenn mir jemand einen passenden Paragraphen nennen kann um damit den Vermieter seiner Rechte zu zeigen. (da Vermieter meint mich abmahnen zu müssen für meinen dauerbesuch)
Dann widerspreche der Abmahnung falls eine kommt und kopiere den Ausweis des Besuchers; so kann der Vermieter sehen, dass der woanders gemeldet ist.
Allerdings kann der Vermieter die Nebenkosten anpassen wenn er den Eindruck hat das ein dauerhafter Besuch vorliegt, das und weiteres unter:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-wird-der-besuch-zum-bewohner/
MfG
Johnny
Eine Dauer von bis zu 6 Wochen gilt als Besuch. Den passenden Paragraphen mußt Du Dir schon selber er-googlen. Sollte der Besuch deutlich länger bei Dir sein (Dauerbesuch), kannst Du Dir das sparen, dann ist der Vermieter im Recht.
Auch ständer Besuch muss der Vermieter nicht so ohne weiteres akezeptieren, siehe meine Antwort.