Muss ich dem Vermieter meine neue Adresse geben
Wir wollen zum ende Juni umziehen,haben aber keine Lust das der jetztige Vermieter weiß,wo wir hinziehen.
Da ich noch eine Postfachadresse habe,wollt ich nun fragen ob diese reicht,damit der Vermieter uns die Nebenkostenabrechnung (und die Kaution) zuschickt?
Wer kann helfen???
12 Antworten
Wenn ihr die Adresse nicht weitergeben möchte, müsst ihr das auch auf garkeinen fall!!! Postfach reicht völlig aus...
Wenn Du keine Mietschulden hast oder z.B. die alte Wohnung verwüstet hinterlässt, dürfte das reichen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sich ggf. aus der Abwicklung des Mietverhältnisses entwickelnde Ansprüche dem Mieter gegenüber geltend zu machen. Versäumt der Mieter eine entsprechende Mitteilung an den Vermieter, so muss er sich hieraus entstehende Nachteile zurechnen lassen ( OLG Hamburg ZMR 80, 84). -Mieterlexikon-
Nein, das reicht nicht, es muss die Wohnanschrift sein.
Zwischen Adresse und Anschrift gibt es einen Unterschied.
natürlich reicht das aus.
postfach ist ladefähige adresse. für ihn ist die kontaktaufnahme gesichert, mehr braucht er nicht zu wissen.
Seit wann können in einem Postfach Ladungen zugestellt werden???
Seit wann können in einem Postfach Ladungen zugestellt werden???
Das frage ich mich auch.
Ebenso Einschreiben + Rückschein.
Wer bitte soll am Postfach den Rückschein unterschreiben?
Nein, das reicht nicht. Solange das Mietverhältnis nicht komplett abgeschlossen ist, musst Du dem Vermieter eine ladungsfähige Anschrift angeben. Dies kann kein Postfach sein. Außerdem kannst Du dem Vermieter die Adresse eh nicht verheimlichen, da Du Dich ummelden musst...
OK danke,dann gib ich ihm die Adresse meines Bruders an :).
Wenn er genaueres wissen möcht,muss er sich halt aufm EWA erkundigen.
Diese Anschrift ist nur ladungsfähig, wenn auch Dein Name am Briefkasten steht und dort jemand ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt ist, Post auch persönlich für Dich entgegen zu nehmen, und diese Vollmacht bei Bedarf auch vorlegen kann...
Sorry, Vollmacht reicht noch nicht einmal, Du musst dort persönlich anzutreffen sein...
Gut,dann reicht ja doch die Postfachadresse :).