muß ich beimgrundstücksverkauf meine steueridentifikationsnummer angeben
Hallo Ich habe da mal eine frage,vieleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe ein Grundstück mit Haus von meiner Oma geerbt.Da wir eine Erbengemeinschaft sind und wir einen Käufer haben,haben wir jetzt denn Kaufvertrag bekommen,wo drin steht ich solle meine steueridentifikationsnummer angeben.Kann mir jemand sagen ob ich das muß,und wenn ja warum?? Danke
Gruß Jens
3 Antworten
Der Notar ist verpflichtet, jeden eine Immobilienübereignung betreffenden Vertrag dem Finanzamt zu melden. Die Verwendung der Steuerindentifikationsnummern ist für alle Verfahrensbeteiligte eine Arbeitserleichterung. Allerdings ist das Finanzamt durchaus in der Lage, die Vertragspartner auch ohne Steueridentifikationsnummern zu identifizieren und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Die Meldepflicht der Notare bestand im übrigen bereits vor der Einführung der Steueridentifikationsnummern.
Es ist richtig,dass es bei der Erbschaftssteuer für bestimmte Erben hohe Freibeträge gibt. Die Feststellung, dass man keine Erbschaftsteuer zahlen muß, kann man aber nicht selbst treffen - das kann nur das Finanzamt. Das Finanzamt macht so etwas routinemäßig und wo keine Erbschaftssteuer fällig ist, wird auch keine verlangt. Damit muß sich auch niemand etwas zurückholen, was ihm erst abgenommen wurde.
Die Meldung von Immobilienverkäufen an das Finanzamt hat nicht nur den Zweck, den Verkaufserlös zu besteuern; die Prüfungsrechte des Amtes sind weitreichender: So kann das Finanzamt dem Käufer den Kauf untersagen, wenn dieser hohe Steuerschulden hat. Auch ein Verkäufer, der Steuerschulden hat, kann aus Anlaß eines Immobilienverkaufs die amtliche Aufforderung bekommen, vom Verkaufserlös seine Schulden zu zahlen oder wenigstens zu reduzieren. Dabei kann das Finanzamt durchaus auch zum Mittel der Pfändung greifen.
Wir leben eben in einem perfekt durchorganisierten Gemeinwesen.
Noch etwas: Erbschaft und Verkauf einer Immobilie sind rechtlich zwei unterschiedliche Tatbestände. Beim Verkauf einer Immobilie kann u.U. Einkommenssteuer fällig werden. Die Regeln für die Besteuerung eines Immobilienverkaufs sind aber so kompliziert, dass ich dazu nichts Allgemeingültiges sagen kann.
Ich hab' bis jetzt (zuletzt 2011) nie eine Steuernummer angeben müssen. Was für ein Kaufvertrag ist das denn? Vom Notar?
Danke erst mal für die infos,ja der vertrag kommt vom Notar,ist auch erst ein entwurf,also noch kein richtiger. Verkaufe so was das erste mal und bin da etwas skeptisch.
Verträge, die Grundstücke betreffen, sind immer vom Notar. Es geht übrigens auch nicht um die Steuernummer, sondern um die Steueridentifikationsnummer (das sind derzeit noch zwei verschiedene Sachen).
Danke für die Belehrung...
Bei dem, was hier manchmal so geschrieben wird, fragt man oft besser noch mal nach.
Ich habe geschrieben, ich musste noch nie eine Steuernummer - was für mich die Identifikationsnummer einschließt - angeben.
ja, das ist notwendig, da alle bürger zur besseren Transparenz diese Nummer erhalten haben um somit den Steuerbetrug ausschliessen zu können.
Danke für die info,aber ich hab gelesen das der Erbschaftssteuerfreibetrag bis 200.000 euro liegt,also alles da drunter ist Steuerfrei muß ich jetzt erst Steuern bezahlen und die mir bei der Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen?