Genehmigung einer Grundschuldbestellung durch den Sanierungsausschuss
Guten Tag,
und wieder brauche ich Hilfe. Wir haben mit notariellem Kaufvertrag ein Grundstück mit sanierungsbedürftigem Haus verkauft. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wurde von der Stadt schriftlich erteilt. Im Grundbuch ist eingetragen: Das Sanierungsverfahren ist eingeleitet". Der Kaufvertrag wurde am 23.9. unterschrieben. Der Käufer finanziert den Kaufpreis mit einer Grundschuldbestellung auf das o.g. Grundstück. Von der Notarin wurde ihm jetzt mitgeteilt,( nach einen persönlichen Termin, der erneut Kosten verursacht hat) dass er noch eine Genehmigung des Sanierungsausschusses der Stadt zur Grundschuldbestellung benötigt. Erst danach kann die weitere Veranlassung erfolgen und das könnte dauern, da ihre Mitarbeiterin krank ist. Die finanzierende Bank bezahlt den Kaufpreis erst aus wenn diese Genehmigung vorliegt. Im Kaufvertrag finde ich nirgend einen Passus zur Genehmigung der Grundschuldbestellung durch den Sanierungsausschuss. Der Käufer kommt dadurch mit dem vertraglichen vereinbarten Zahlungstermin in Verzug. Verzugszinsen möchte ich nicht verlangen. Für eine fundierte rechtliche Information wäre ich natürlich sehr dankbar.
Einen angenehmen Tag wünscht
lareina53
1 Antwort
Nach den Vorschriften der Stadtsanierung im BauGB ist für Grundschuldeintragungen die Zustimmung der Sanierungsbehörde erforderlich. Damit soll Doppelförderung verhindert und die Solvenz des Bauherren geprüft werden. Was im Gesetz steht braucht nicht zusätzlich vereinbart werden.