Muss ich beim Auszug Dinge vom Vormieter entfernen, auch wenn damals kein Übergabeprotokoll gemacht wurde?
Vor 15 Jhren sind wir zur Miete in ein Haus gezogen.Nun, 15 Jahre später, sind wir umgezogen.
Bei der Übergabe mit dem Vermieter, bemängelten dieser, dass im Garten noch ein gemauerter Grill und eine große Pergula stehen.Diese standen schon vor 15 Jahren dort. Der Vormieter hatte sie dorthin gestellt und es dort stehen lassen.
Ein Abnahmeprotokoll zwischen Vormieter und Mieter gab es nicht.Ein Übernahmeprotokoll zwischen Mieter und mir gibt e auch nicht.
Nun, nach 15 Jahren macht der Vermietet ein Abnahmeprotokoll mit mir, bemängelt Grill und Pergula und schreibt in das Protokoll UNTER VORBEHALT.Nach mehr als einem Monat bekomme ich Post. Jetzt sollen Grill und Pergula von mir entfernt werden. Und nicht nur das.Zusätzlich zu den Dingen, die der Vermieter UNTER VORBEHALT ins Abnahmeprotokoll schrieb, hat er nun auch noch mehr andere Positionen im Garten aufgelistet, die er zuvor nicht erwähnt hat.Außerdem soll ich Sichtschutzbretter ersetzen, die ich gar nicht entfernt habe.Meine Frage, wozu bin ich nun verpflichtet? Muss ich Dinge entfernen, die mein Vormieter hingestellt hat? Muss ich Dinge ersetzen, die mein Vormieter entfernt hat?Danke für die Antworten
11 Antworten
Die Dinge standen schonmim Garten als wir einzogen. Vom Vormieter.
Das heißt nichts anderes, als dass die Sachen vom Vormieter stammen und nicht, dass du sie vom Vormieter übernahmst, wie hier andere User glauben (fälschlicherweise).
Fakt ist also, alles was bereits zum Mietbeginn da war, ist auch mitvermietet und nicht deine Aufgabe, es zu beseitigen. Das hätte der Vermieter vom Vormieter verlangen können, hat er aber nicht.
Die Bretter haben bei Mietbeginn nicht existiert, also musst du sie nicht ersetzen, zumal in deinem Übergabeprotokoll zur Rückgabe nichts davon steht. Das iwäre ja auch kein verdeckter Mangel.
Nun, die Formulierung war missverständlich, zugegeben. Was er aber meint (davon bin ich überzeugt) dass die Sachen inderekt und nicht direkt vom Vormieter übernommen wurden. Will heißen, sie stammen vom Vormieter. Es wäre gut und trüge zur Auflösung des Rätsels bei, wenn er sich dazu noch mal explizit äüßern würde.
Richtig - hat er sie explizit übernommen, muss er zurückbauen.
Standen sie schon da rum - muss er nicht.
Mich hat nur irritiert, dass der Vormieter ein guter Freund war, wie er vor der Änderung geschrieben hat. Ich bin mir nicht sicher, was genau da Sache ist.
Wenn dein Vermieter weiß, dass der Vormieter den Grill gesetzt hat und er bei Auszug nicht auf Abbau bestand, kann er das nicht euch jetzt drüberziehen.
Und wenn die Bretter damals auch schon gefehlt haben, auch nicht.
Ich würde mich da nicht einschüchtern lassen.
Doch, das kann der Vermieter verlangen. Der Fragesteller hat die Dinge so vom Vormieter übernommen. Hätte er das nicht gewollt, hätte bereits der Vormieter die Dinge entfernen müssen.
Beides habe ich vom Vormieter vor 15 Jahren kostenfrei übernommen. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter diese beiden Positionen mit UNTER VORBEHALT angegeben.
Hat Euch der Vormieter die Dinge überlassen, also z.B. gesagt, die Dinge lasse ich Euch da, dann müsst ihr sie entfernen.
Waren die Dinge einfach zu Mietbeginn da, dann gelten die Sachen als mitvermietet (auch wenn nichts im Mietvertrag oder Protokoll steht)und Ihr müsst sie nicht entfernen.
hat er nun auch noch andere Positionen im Garten aufgelistet, die er zuvor nicht erwähnt hat. So soll ich Sichtschutzbretter ersetzen, die ich gar nicht entfernt habe.
Wenn etwas schwer oder nicht zu beweisen ist, wird es wohl auch schwierig etwas zu fordern.
Der "Vorbehalt" scheint ja gewesen zu sein, daß er diese Dinge für die Mietzeit nur duldet. Wenn nur der Begriff da steht, kann er weitere Absprachen aber nicht nachweisen. Wenn ihr Gegenstände oder Einbauten schriftlich "übernommen" habt, steht ihr allerdings in der Pflicht, sie zu entfernen. Mit Schäden, die nachweislich bereits bei Einzug bestanden, habt ihr nicht die Bohne zu tun...
Wenn der Vermieter unter Vorbehalt geduldet hat, dass der Kamin, vom Vormieter errichtet, stehenbleiben kann, er den Vormieter also nicht aufgefordert hat, ihn zu entfernen, geht das den Nachmieter jetzt auch nichts an!
Schau dir bitte die zutreffenden Expertenantworten oben an. Ich nenn den Grill ff. mal "Gartenmöblierung". Wenn ich vom Vormieter z.B. Kücheneinbauten übernehme, bin ich bei Auszug auch dafür verantwortlich.
Hier kann sich jeder "Experte" nennen, darauf gebe ich also null ;-))
Diesen Titel vergibt GUTE FRAGE, keiner nennt sich so selbst..
Sehr richtig. Ich fand es in diesem Fall müßig, ihn von seiner Meinung abzubringen😉
alles was du vom Vormieter übernimmst ( da braucht es kein Protokoll) geht in deinen Besitz über mit allen Rechten und Pflichten. Das gilt ja auch für Küchen und Bodenbeläge. Also musst du dich entweder mit deinem Vermieter einigen oder mit den Nachmieter oder eben alles zurück bauen.
Er hat es nicht vom Vormieter übernommen, der Vormieter hat's stehen lassen und der Vermieter hat's geduldet. Nun hat es der Mieter mitgemietet, da er es so vorgefunden hat. Gemietetes muss er nicht entfernen. Wenns der V. nicht mehr haben will, muss er das entfernen.
das hört sich zwar gut an, ist aber nicht so. er hat angemietet und wenn er etwas nicht haben wollte, hätte er dem Vermieter sagen müssen dass er es wegräumen/entfernen MUSS. Das hat er nicht, also hat er es so übernommen und mit gemietet. Ausnahme: es ist auf einer allgemeinen Fläche, die mehrere Parteien nutzen oder hat er hat zugestimmt, dass der Vermieter auf seinem angemieteten Objekt Sachen lagert
Was ist, wenn ich dovh nicht weiß, ob die Dinge vom Vormieter dorrhin gestellt wurden oder vom Vermieter selbst
so wie du es damals vor 15 Jahren übernommen hast, so ist der Status. Versuche dich mit deinem Ex Vermieter zu einigen.
Hallo Albatros, die User glauben nicht fälschlicherweise, dass der FS die Dinge vom Vormieter übernommen hat. Das hat er vorher genauso geschrieben, der Vormieter war ein guter Freund von ihm. Den Text hat er im nachhinein umgeändert.