Muss ich meinem Vermieter Bescheid geben wenn ich die Küche austausche?
Hallo zusammen,
ich ziehe bald in meine Wohnung ein im Mietvertrag ist eine Miniküche mit inbegriffen. Leider entspricht diese Küche so gar nicht meinem Geschmack und ich hätte mir gerne eine Neue zugelegt, die Alte würde ich bis zu meinem Auszug in meinem Kellerabteil lagern und selbstverständlich wieder einbauen. Muss ich meinen Vermieter hierbei um Erlaubnis fragen? Kann er mir verbieten eine Neue Küche einzubauen?
Da das meine erste Wohnung ist bin ich mir bei dieser Frage doch recht unsicher.
Danke für die Hilfe
Emy
9 Antworten
Du musst die Wohnung beim Auszug in dem Zustand verlassen, wie du sie vorgefunden hast bzw. wie es im Mietvertrag angegeben ist. Das heißt, dass du deinen Vermieter theoretisch nicht informieren musst, wenn du für die Mietdauer eine andere Küche einbaust. Ich würde es an deiner Stelle aber dennoch tun, damit geklärt ist, wie verfahren wird, sollte beim Ein- oder Ausbau versehentlich etwas kaputt gehen.
Nein, üblicherweise nicht. Aber bei deinem Auszug musst du entweder die jetzige Küche einbauen oder deine gekaufte dort lassen. Achte, ob dein Keller nicht feucht ist, sonst ist u.U. die alte Küche kaputt bei deinem Auszug.
Viel Freude mit deiner 1. Wohnung.
Ich, an Deiner Stelle, würde es tun. Aber auch einfach nur, um einer möglichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.
Vielleicht hast Du auch Glück und ihm gefällt das Ding auch nicht. Dann beteiligt er sich möglicherweise an der neuen Küche. Schlimmstenfalls sagt er nein. Aber es hilft nichts: Sollte es zu Komplikationen kommen (Elektroanschluss, Wasserablauf usw), so sollte er Bescheid wissen. Schliesslich handelt es sich um sein Eigentum.
Du darfst die alte Küche fachgerecht bzw. trocken einlagern und Deine Küche aufstellen.
Bei Auszug musst Du dann den Urzustand wiederherstellen.
Ich wage zu bezweifeln dass der Keller ein geeigneter Raum zur Lagerung ist, denn oft sind sie kühl oder feucht.
Sollte die Küche des Vermieters Schaden nehmen musst Du Schadenersatz leisten.
Dann noch ein weiterer wichtiger Punkt.
Bei einer vorhandenen Küche gilt diese als mitvermietet und in der Regel ist der Vermieter zuständig für Reparatur oder Ersatz.
Stellst Du jetzt Deine eigene Küche hin, dann ist er davon befreit.
Wie wärs mit dem Vermieter zu reden, dass er eine Küche kauft, Ihr Euch beteiligt aber sie dann natürlich ihm gehört; nur das Ihr halt die Küche mit aussuchen dürft?
Du brauchst nicht die Einwilligung des Vermieters; auch wenn es im Mietvertrag steht.
Meine Bedenken solltest Du nicht außer Acht lassen.
Ich würde im gerne Bescheid geben, aber es stimmt die Haftung ist natürlich die andere Frage. Aber er war bei der Besichtigung doch recht angetan und ich offen gestanden nicht. Wäre es ratsam sich eine neue Küche zuzulegen, wenn er dem Mitkauf nicht zustimmt?
Ich würde es davon abhängig machen wie der Zustand/ das Alter der alten Küche ist und was sie im Moment noch für einen Wert hat.
Aber erst mal würde ich mit dem Vermieter reden.
Selbst wenn man die alte Küche feuchtigkeitsgeschützt und gut gepolstert einpackt und lagert, dürfte sie durch Auf- und Abbau Schaden nehmen (Elektronik, Geruch) oder sich Arbeitsplatten verziehen.
Mein Rat wäre, sich mit dem VM in Verbindung zu setzen, inwieweit er die neue Küche akzeptiert und schrifltich vereinbaren, dass er sie zu einem vereinbarten Restwert später übernimmt und der Entsorgung der alten zustimmt.
Damit fahren alle besser und ersparen sich jede Menge Streß bei Rückgabe.
G imager761
Die Küche ist selber schon recht alt und dahinter befindet sich ein klebbarer Schutz in Fliesenoptik der schon halb abgeht laut ihm darf ich den Schutz gerne austauschen dafür muss aber die alte Küche so oder so abgebaut werden, da der Schutz bis zum Boden geht. Ich hätte das halt in dem Zuge die andere Küche eingebaut. Aber ich rufe ihn morgen mal an, hab etwas Angst das er mir die Sache mit der neuen Küche verbietet.
Also wenn ich meinem Vermieter Bescheid gebe und ihm garantiere das ich die Küche fachgerecht einlagere darf ich die neue Küche einbauen, in meinem Mietvertrag steht zum Punkt Veränderungen in den Mietwohungen In- und Einbauteile sollen nur mit schriftlicher Einwilligunglaublich des Vermieters vorgenommen werden