muss ich bei einer trennung grunderwerbsteuer zahlen?
Hallo. Habe vor 9 Monaten mit meiner ehemaligen Freundin eine Eigentumswohnung gekauft. Der Kaufpreis inklusive aller sonstigen Kosten wurde finanziert. Wir sind beide Kreditnehmer und stehen beide mit je 50% eigentumsanteil im grundbuch. Es ist also gerade mal ein Bruchteil abbezahlt und wir sind uns nun nach der Trennung auch einig, dass ich die Wohnung behalte und sie auszieht. Die Bank ist auch damit einverstanden, dass der Kredit nur noch auf mich laufen würde. Nun meine Frage. Muss ich wenn sie aus dem grundbuch ausgetragen wird nun für ihre hälfte der so gut wie gar Nicht bezahlten Wohnung nun erneut grunderwerbsteuer zahlen? Wir haben ja Anfang des Jahres beide erst je die Hälfte bezahlt und diese Kosten sind ja quasi mit in der Finanzierungssumme drin gewesen. Oder kann ich sie nur streichen lassen? Sie ist ja damit einverstanden. Würde ja gerne unnötige Kosten vermeiden. Vielen dank im voraus.
2 Antworten
Ja, musst Du, denn Du kaufst Ihr die Wohnung gegen Übernahme Ihres Finanzierungsanteils ab.
Ihr könnt ja mal überlegen, was die Wohnung wert ist und wie hoch die Darlehensvaluta.
Wenn der Wert ihres Anteils unter 20.000,- Wäre (Beispiel Wohnung ist 220.000,- Wert, dieFinanzierung ist noch 190.000,-, Gesamtüberschuss 30.000,- 1/2 davon 15.000,-), könnte Dir die Ex das ja schenken.
Dann fällt es unter das Schenkungssteuer-/Erbschaftsteuergesetz udn unter fremden ist der FReibetrag 20.000,-, also keine Steuer.
Was aber unter das Schenkungssteuergesetz fällt, ist von der Grunderwerbsteuer befreit.
Stellt sich nur die Frage, ob das Finanzamt es als Umgehungstatbestand sieht.
Unter die 84.000,- könnt ihr nur gehen, wenn es eine Begründung für die Abwertung gäbe, die man dem Finanzamt plausibel machen könnte.
Was ist dennmit der Nebenfinanzierung? Musst Du da auch Lasten übernehmen?
Was im Grundbuch steht, ist nur ein Indiz.
Bist Du dur sicher mit der Schenkung? Muss eine Schenkung gem.- § 516 BGB nicht stets unentgeltlich, also ohne Gegenleistung erfolgen. Hier liegt aber sehr wohl eine Gegenleistung vor, nämlich die Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der Freundin gegenüber der Bank.
Dann informiere Dich mal bitte in der Fachliteratur über den Begriff gemischte Schenkung.
Es trifft alle Vorgänge, wo der Zahlbetrag erheblich geringer ist als der Wert der Sache.
Das hat schon viele getroffen ist aber sowohl durch BFH, wie BGH gelaufen.
Ich habe diesen Begriff dann selbst im Bereich des Crowdfunding für den umgekehrten Fall eingeführt, nämlich höhere Zahlung, als Wert der Leistung. Es ist immer die Frage, ob ein Geschäft ein reines Geschäft ist, oder ob es in einem Teil den "Zuwendungscharakter" hat.
Sofern Sie einen Grundstücksanteil durch Übertragung von Dritten, mit denen Sie weder verheiratet noch verpartnert sind, übernehmen, fällt für den Wert des so erworbenen Anteils die entsprechende Grunderwerbsteuer an. Sofern der Wertausgleich den übernommenen Darlehensanteil übersteigt, werden Sie hinsichtlich des Differenzbetrages zusätzlich noch zur Schenkungssteuer veranlagt.
Danke für die schnelle Antwort. Also die Wohnung hat 84 Tausend gekostet und die grundschuld ist mit 77 Tausend Euro eingetragen. Der Rest läuft über eine nebenfinanzierung und steht nicht im grundbuch. Muss der Kaufpreis so festgelegt werden, dass er genau die hälfte der 84000 beträgt oder kann der auch gesenkt werden? Oder genügt auch die Hälfte der Grundschuld von 77000 Euro?