muss ich bei einer trennung grunderwerbsteuer zahlen?

2 Antworten

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Ja, musst Du, denn Du kaufst Ihr die Wohnung gegen Übernahme Ihres Finanzierungsanteils ab.

Ihr könnt ja mal überlegen, was die Wohnung wert ist und wie hoch die Darlehensvaluta.

Wenn der Wert ihres Anteils unter 20.000,- Wäre (Beispiel Wohnung ist 220.000,- Wert, dieFinanzierung ist noch 190.000,-, Gesamtüberschuss 30.000,- 1/2 davon 15.000,-), könnte Dir die Ex das ja schenken.

Dann fällt es unter das Schenkungssteuer-/Erbschaftsteuergesetz udn unter fremden ist der FReibetrag 20.000,-, also keine Steuer.

Was aber unter das Schenkungssteuergesetz fällt, ist von der Grunderwerbsteuer befreit.

Stellt sich nur die Frage, ob das Finanzamt es als Umgehungstatbestand sieht.

dirk387 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 11:11

Danke für die schnelle Antwort. Also die Wohnung hat 84 Tausend gekostet und die grundschuld ist mit 77 Tausend Euro eingetragen. Der Rest läuft über eine nebenfinanzierung und steht nicht im grundbuch. Muss der Kaufpreis so festgelegt werden, dass er genau die hälfte der 84000 beträgt oder kann der auch gesenkt werden? Oder genügt auch die Hälfte der Grundschuld von 77000 Euro?

wfwbinder  03.11.2014, 09:38
@dirk387

Unter die 84.000,- könnt ihr nur gehen, wenn es eine Begründung für die Abwertung gäbe, die man dem Finanzamt plausibel machen könnte.

Was ist dennmit der Nebenfinanzierung? Musst Du da auch Lasten übernehmen?

Was im Grundbuch steht, ist nur ein Indiz.

schleudermaxe  30.10.2014, 21:47

Bist Du dur sicher mit der Schenkung? Muss eine Schenkung gem.- § 516 BGB nicht stets unentgeltlich, also ohne Gegenleistung erfolgen. Hier liegt aber sehr wohl eine Gegenleistung vor, nämlich die Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der Freundin gegenüber der Bank.

wfwbinder  03.11.2014, 09:36
@schleudermaxe

Dann informiere Dich mal bitte in der Fachliteratur über den Begriff gemischte Schenkung.

Es trifft alle Vorgänge, wo der Zahlbetrag erheblich geringer ist als der Wert der Sache.

Das hat schon viele getroffen ist aber sowohl durch BFH, wie BGH gelaufen.

Ich habe diesen Begriff dann selbst im Bereich des Crowdfunding für den umgekehrten Fall eingeführt, nämlich höhere Zahlung, als Wert der Leistung. Es ist immer die Frage, ob ein Geschäft ein reines Geschäft ist, oder ob es in einem Teil den "Zuwendungscharakter" hat.

Sofern Sie einen Grundstücksanteil durch Übertragung von Dritten, mit denen Sie weder verheiratet noch verpartnert sind, übernehmen, fällt für den Wert des so erworbenen Anteils die entsprechende Grunderwerbsteuer an. Sofern der Wertausgleich den übernommenen Darlehensanteil übersteigt, werden Sie hinsichtlich des Differenzbetrages zusätzlich noch zur Schenkungssteuer veranlagt.