Als zweiter Kreditnehmer ohne Eintragung ins Grundbuch?

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Wenn Sie nichts zum Kapital, unabhängig davon, ob Eigen- oder Fremdkapital besteuern möchten bzw. können, weil Sie nicht ins Grundbuch kommen, dann sollten Sie sich auch tunlichst jeder persönlichen Mitverpflichtung für das Haus enthalten und ihm eine Spardose auf den Nachttisch stellen! Vielleicht dämmert ihm dann was!?! - Der Männe scheint ein Schlitzohr zu sein! Fleigen Sie, aus welchem Grund auch immer mal aus dem Haus, bleiben sie mit auf den Schulden sitzen - Eigentümer werden Sie nie, obwohl Sie Schulden mit bezahlt haben.!

Hallo "Lottehotte", Ihr Mann ist etwas schief gewickelt, wenn er denkt, dass er die Immobilie allein erwerben kann und Sie zum Beispiel bei einer Scheidung keinerlei Ansprüche haben. Sie profitieren zumindst vom Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe (egal, ob Sie Miteigentümerin sind oder nicht). Zauberwort: Zugewinngemeinschaft.

Steuerliche Aspekte spielen keine Rolle, das selbst genutztes Wohneigentum nicht steuerlich "abgesetzt" werden kann.

Was die Mitverpflichtung gegenüber einer Bank angeht, wird´s kompliziert. Das macht tatsächlich nur Sinn, wenn man auch Miteigentümer der Immobilie wird.

Es gibt eine Reihe von Banken, die auch nur einen Ehepartner als Kreditnehmer akzeptieren. Bedingung ist aber, dass dieser dann auch Alleineigentümer der Immobilie wird/ist.

Welche Lösung optimal ist, sollte man mit einem Notar seines Vertrauens besprechen. Das Thema ist heikel und hat einige besondere rechtliche Aspekte, die niemand hier komplett aufzeigen darf, da das als Rechtsberatung aufgefasst werden könnte.

Wenn es bei einem Kreditnehmer und Eigentümer bleiben soll, können Sie sich wegen der Finanzierung gerne auch an mich wenden (siehe www.baufi-nord.de/html/beratung_hamburg.html)

Hier ist auf jedenfall, eine Eintragung im Grundbuch wichtig. Alternativ könnte ein Ehevertrag geschlossen werden,welcher die Vermögenswerte regelt.