Meine Decke ist undicht (Dachgeschoss), wer muss zahlen?

4 Antworten

Da ist nicht deine Badezimmerdecke undicht, sondern das Dach. Hatte ich auch schon (eigenes Haus), da war ein Ziegel gebrochen und verrutscht.

Melde das morgen deinem Vermieter, er muss den Schaden am Dach beheben, und auch deine Decke renovieren. Und natürlich beides bezahlen.

Du solltest dich auf keinen Fall bereit erklären, die Badezimmerdecke selbst zu streichen. Der Wasserfleck würde immer wieder durchkommen. Das muss ein Fachbetrieb machen.  

BowBoy 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 16:42

Danke, ich hatte es vorhin ihm gemeldet. Lies sich alles ohne Probleme klären, die Tage kommt noch ein Dachdecker um sich das nochmal von oben aus anzusehen. 

Decke muss rausgerissen werden und wird nach Reparatur der Fehlerursache auch sofort erneuert und Gestrichen.

Läuft auch alles über seine Versicherung.

:)

Moin,

in der Regel nicht.

Photos machen - dem Vermieter das ganze melden, mit der Bitte um Behebung.

1. Er/Sie/Es macht es ohne zumucken = Alles gut!

2. Er/Sie/Es stellt Sich quer -> Mieterverband/Gutachter

so long(knife)

PS: Hat der über Dir Mietende evtl. einen Wasserschaden gehabt?

BowBoy 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 00:27

Ich wohne im Dachgeschoss, der Schaden ensteht direkt bei mir ^^ 

MrLongknife  22.11.2017, 00:30
@BowBoy

Na dann, dem Vermieter das ganze melden - Fertig  :) 

Wenn von aussen Wasser eindringt ist das natürlich Vermieter Sache. Das hat ja nichts mit Lüften zu tun ...

verreisterNutzer  22.11.2017, 00:30

@Fragesteller:

Lt. Fragestellung eine Mietwohnung (incl. dem Badezimmer)

Damit ALLES eine Sache des Vermieters (Schadensbeseitigung und die Kosten) Dieser sollte UMGEHEND verständigt werden.

1. Es tropft bei der Schadstelle:

Laufen hier Wasserrohre lang? Wenn ja, dann offensichtl. Rohrbruch bzw. undichte Stelle.

2. Mündet die Schadstelle evtl. nach außen (Außenmauer, Regenrinne etc..) ? Auch das wäre bei entspr. Undichtigkeiten eine Schadensursache.

3. Schimmelbeseitung: Mit Chlor zwar richtig. Leider hilft es solange nicht weiter, bis die eigentliche Schadensursache nicht abgestellt.

Solange Feuchtigkeit aufkommt, ist die Schimmelbeseitigung "ein Kampf gegen Windmühlenflügel" oder auch "eine Schraube ohne Ende". 

Gelber Schimmel:

braucht wie andere Schimmelarten auch u.a. Feuchtigkeit um gut gedeihen zu können. Ggü. anderen Schimmelarten aber wohl erheblich mehr gesundheitsschädlicher.

Allein deshalb wäre die umgehende Schadens-und Schimmelbeseitigung dringend angeraten. 

u.a. Querverweis auf

http://www.schimmel-hilfe.com/schimmelarten-roter-gruener-gelber-schimmel.php

und div. Google-Suchergebnisse mit dem Begriff "gelber Schimmel"

mariontheresa  22.11.2017, 00:34
@verreisterNutzer

Ich hatte das Problem auch (siehe Antwort). Laut Aussage eines Fachbetriebs ist das gelbe kein Schimmel, sondern nur ein Wasserfleck. Muss speziell grundiert werden, und kann dann überstrichen werden.

BowBoy 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 00:16

Die Farbe wölbt sich halt von oben nach unten durch und vorher waren schon kleine Risse in der Decke, bei Mietbeginn. 

Rosswurscht  22.11.2017, 00:19
@BowBoy

Gleich melden!

BowBoy 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 00:28
@Rosswurscht

So ein Mist, ich habe mit dieser Wohnung einfach kein Glück... Danke für die schnelle Antwort!

Informiere bitte sofort Deinen Vermieter. Er kümmert sich um die Schadensbehebung (Dachreparatur).

BowBoy 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 00:29

Danke sehr, ich habe nur ein sehr geringes Einkommen und hatte deswegen Angst das ich am Ende auf den Kosten sitzenbleibe... 

TeamplayerMicha  22.11.2017, 00:33
@BowBoy

Er, der Vermieter kümmert sich um die Schadensbehebung (Dachreparatur), habe ich gemeint. Also alles ok.

mariontheresa  22.11.2017, 00:37
@TeamplayerMicha

Der Vermieter muss auch die Badezimmerdecke renovieren lassen. Bezahlt alles seine Versicherung.

TeamplayerMicha  22.11.2017, 00:56
@mariontheresa

Ja! Sein Dach. Sein Schaden. Seine Versicherung.

Silo123  22.11.2017, 08:25
@mariontheresa

Seine Versicherung zahlt das nur in wenigen Fällen (dazu müßte dieser Fall überhaupt versichert sein, ist er meistens nicht.)