Meine Decke ist undicht (Dachgeschoss), wer muss zahlen?
Moin, meine Decke ist undicht im Badezimmer. Ich habe vorgestern bemerkt das sich die Farbe an der Decke nach unten wölbt, also Blasen bildet und zusätzlich gelb verfärbt ist (Schimmel, nach Einsatz von Chlor ging das gelbe weg aber am nächsten Tag war es sofort wieder da.).
Ich dachte erst es wäre nur die Farbe / Tapete die beschädigt ist und wollte warten bis es wärmer wird um sie entfernen und um sie neu aufzutragen / Streichen.
Vor 20 Minuten ist mir aufgefallen das es tropft. Ich bin nur Mieter und frage mich deshalb ob ich diesen Schaden zahlen muss, mein Vermieter könnte ja sagen ich hätte nicht anständig gelüftet, aber die "Farbe" ist sehr dick, aber irgendwie auch keine Tapete und tropft von oben halt durch.
Muss ich das zahlen oder mein Vermieter?
4 Antworten
Da ist nicht deine Badezimmerdecke undicht, sondern das Dach. Hatte ich auch schon (eigenes Haus), da war ein Ziegel gebrochen und verrutscht.
Melde das morgen deinem Vermieter, er muss den Schaden am Dach beheben, und auch deine Decke renovieren. Und natürlich beides bezahlen.
Du solltest dich auf keinen Fall bereit erklären, die Badezimmerdecke selbst zu streichen. Der Wasserfleck würde immer wieder durchkommen. Das muss ein Fachbetrieb machen.
Danke, ich hatte es vorhin ihm gemeldet. Lies sich alles ohne Probleme klären, die Tage kommt noch ein Dachdecker um sich das nochmal von oben aus anzusehen.
Decke muss rausgerissen werden und wird nach Reparatur der Fehlerursache auch sofort erneuert und Gestrichen.
Läuft auch alles über seine Versicherung.
:)
Moin,
in der Regel nicht.
Photos machen - dem Vermieter das ganze melden, mit der Bitte um Behebung.
1. Er/Sie/Es macht es ohne zumucken = Alles gut!
2. Er/Sie/Es stellt Sich quer -> Mieterverband/Gutachter
so long(knife)
PS: Hat der über Dir Mietende evtl. einen Wasserschaden gehabt?
Na dann, dem Vermieter das ganze melden - Fertig :)
Wenn von aussen Wasser eindringt ist das natürlich Vermieter Sache. Das hat ja nichts mit Lüften zu tun ...
@Fragesteller:
Lt. Fragestellung eine Mietwohnung (incl. dem Badezimmer)
Damit ALLES eine Sache des Vermieters (Schadensbeseitigung und die Kosten) Dieser sollte UMGEHEND verständigt werden.
1. Es tropft bei der Schadstelle:
Laufen hier Wasserrohre lang? Wenn ja, dann offensichtl. Rohrbruch bzw. undichte Stelle.
2. Mündet die Schadstelle evtl. nach außen (Außenmauer, Regenrinne etc..) ? Auch das wäre bei entspr. Undichtigkeiten eine Schadensursache.
3. Schimmelbeseitung: Mit Chlor zwar richtig. Leider hilft es solange nicht weiter, bis die eigentliche Schadensursache nicht abgestellt.
Solange Feuchtigkeit aufkommt, ist die Schimmelbeseitigung "ein Kampf gegen Windmühlenflügel" oder auch "eine Schraube ohne Ende".
Gelber Schimmel:
braucht wie andere Schimmelarten auch u.a. Feuchtigkeit um gut gedeihen zu können. Ggü. anderen Schimmelarten aber wohl erheblich mehr gesundheitsschädlicher.
Allein deshalb wäre die umgehende Schadens-und Schimmelbeseitigung dringend angeraten.
u.a. Querverweis auf
http://www.schimmel-hilfe.com/schimmelarten-roter-gruener-gelber-schimmel.php
und div. Google-Suchergebnisse mit dem Begriff "gelber Schimmel"
Ich hatte das Problem auch (siehe Antwort). Laut Aussage eines Fachbetriebs ist das gelbe kein Schimmel, sondern nur ein Wasserfleck. Muss speziell grundiert werden, und kann dann überstrichen werden.
Die Farbe wölbt sich halt von oben nach unten durch und vorher waren schon kleine Risse in der Decke, bei Mietbeginn.
Gleich melden!
So ein Mist, ich habe mit dieser Wohnung einfach kein Glück... Danke für die schnelle Antwort!
Informiere bitte sofort Deinen Vermieter. Er kümmert sich um die Schadensbehebung (Dachreparatur).
Danke sehr, ich habe nur ein sehr geringes Einkommen und hatte deswegen Angst das ich am Ende auf den Kosten sitzenbleibe...
Er, der Vermieter kümmert sich um die Schadensbehebung (Dachreparatur), habe ich gemeint. Also alles ok.
Der Vermieter muss auch die Badezimmerdecke renovieren lassen. Bezahlt alles seine Versicherung.
Ja! Sein Dach. Sein Schaden. Seine Versicherung.
Seine Versicherung zahlt das nur in wenigen Fällen (dazu müßte dieser Fall überhaupt versichert sein, ist er meistens nicht.)
Ich wohne im Dachgeschoss, der Schaden ensteht direkt bei mir ^^