Muß ich auf Mieterhöhung Zustimmung schriftlich ablehnen?
Hallo, ich habe vom Vermieter eine Mieterhöhung von 20 % erhalten. Dafür möchte er eine Zustimmung. Ich möchte diese Erhöhung ablehnen, da diese für die Ausstattung, Beschaffenheit und Baujahr meiner Wohnung zu hoch ist. Muß ich ihm das schriftlich mitteilen und wenn ja, wie begründe ich die Ablehnung? Er beruft sich auf einen Mietspiegel, den es für unseren Wohnort nicht gibt.
15 Antworten
Hat dir im MEV die Vermieterin denn die drei Vergleichswohnungen benannt? Ohne dem ist das MEV unwirksam. Ein Mietspiegel müsste konkret benannt werden. Wie du schreibst gibt es den aber nicht.
Zu deiner Frage: Ein Widerspruch ist nicht nötig. Indem du nicht zustimmst, gilt das als Widerspruch. Einem unwirksamen MEV muss man natürlich grundsätzlich auch nicht widersprechen. Schweige einfach und zahl die alte Miete weiter. Wollte der V. die neue Miete unbedingt von dir haben, müsste er auf Zustimmung klagen. Das ginge dann vermutlich für ihn in die Hose.
Erst einmal nichts unterschreiben, sondern zunächst informieren!
Das kannst du u.a. bei der Verbraucherberatung, dazu solltest du auch deinen Mietvertrag mitnehmen.
Ablehnen kannst Du die Mieterhöhung nicht. Im E-Fall kann der Vermieter die Zustimmung einklagen.
Es sei denn Du machst von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Wenn Du die Mieterhöhung für ungerechtfertigt hältst bleibt Dir der Widerspruch und die fachliche Prüfung.
Der Vermieter berechnet Deine Miete nach dem Mietspiegel, der für Deine Wohngegend üblich ist. Natürlich gibt es dkeine Aufstellungspflicht für einen Solchen. Deshalb ist es angeraten bei einem Mieterschutzbund nachzufragen. Deine Begründung für Deine persönliche Ablehnung der Mieterhöhung ist ja die Beschaffenheit, das Baujahr und die Ausstattung. Natürlich musst Du ihm Deine Ablehnung schriftlich mitteilen. Du begründest Deine Ablehnung mit den hier vorgetragenen argumenten gegen eine Zustimmung.
mieterbund ist auch sehr gut und kostet nicht viel hier bei uns 5 euro pro monat lg
Ja, diese Menschen leisten Arbeit. Diese Arbeit muss irgendjemand bezahlen.
Es gibt nicht alles für lau!
ja aber du mußt j auch die Kosten sehen und die steigen ständig.
wenn er dir nur einmal hilft hast du das geld für jahre raus wenn du das bischen nicht über hast dann mache halt alles was dein vermieter sagt.
also 60 EURO pro Jahr oder 600 EUR in 10 Jahren