Was bedeutet der Punkt 'nicht abgeschlossene Wohnung' im Mietspiegel?
Hallo zusammen,
bedingt durch eine Mieterhöhung unseres Vermieters recherchiere ich nun auf eigene Faust, in wie fern die Erhöhung gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang bin ich im Mietspiegel meiner Stadt unter der Rubrik 'Zu- und Abschläge für unterschiedliche Ausstattung, Modernisierung, etc.' auf den Unterpunkt 'nicht abgeschlossene Wohnung' gestossen.
Unsere Wohnung befindet sich im 2.OG einer Altbau-Gründerzeitvilla. Wir haben zwar einen eigenen Eingang - um zu unserer Wohnung zu gelangen, müssen wir jedoch das Treppenhaus unseres Vermieters nutzen, d.h. vom Treppenhaus gehen die Zimmer des Vermieters sowie unsere Wohnung ab. Diese ist aber lediglich durch eine einfache Doppeltür mit Milchglasscheibe und einem einfachen Schloß mit uralt Schlüssel (noch die Schlüssel mit Bart:-) gesichert. Könnte man dies unter 'nicht abgeschlossene Wohnung' verstehen oder verbirgt sich hinter dem Begriff doch etwas anderes?? Tausend Dank für Eure Hilfe:-))
3 Antworten
Ob Du eine "nicht abgeschlossene Wohnung" gemietet hast geht aus der "Abgeschlossenheitserklärung" hervor, die der Besitzer zb. braucht, wenn er genau definierte Teile der Gesamtimmobilie veräussern möchte.
So wie ich das verstehe ist das eine abgeschlossene Wohnung. Du hast ja eine eigene Haustür, die Du verschliessen kannst. Die Qualität der Tür spielt da sicherlich keine Rolle.
Du hast eine " abgeschlossene" Wohnung. Wenn ein anderere Mieter, um in seine Wohnung zu gelangen, durch Deine Wohnung müsste, dann wäre die Wohnung nicht " abgeschlossen"