Muss ich an meinem freien Tag auf die Arbeit?
Hallo meine Lieben,
die Frage beschäftigt mich sehr & möchte gerne euer Wissen darüber hören. Und zwar folgendes:
Der Geburtstag meine Schwiegermutter ist seit Wochen geplant, mit essen gehen und allem drum & dran & ist ja auch schon alles reserviert. Da ich letzte Woche Freitag aber gesagt bekommen habe, ich solle Bescheid geben ob ich Donnerstag ( mein freier Tag) auf die Arbeit kommen kann, weil Freitag Feiertag ist, aber der Geburtstag auf Donnerstag ( meinen freien Tag fällt) wollte ich euch fragen ob ich mir jemand sagen kann, ob ich dort auf die Arbeit kommen muss? Bei uns ist Ostern Urlaubssperre, aber das zählt doch dann nicht als Urlaub, sondern meinen geregelten freien Tag oder?
9 Antworten
Servus,
rein rechtlich gesehen musst du arbeiten gehen solange du keinen genehmigten Urlaubsantrag gestellt hast.
Hast du an diesem Tag Urlaub genommen kann dein Arbeitgeber dir diesen nicht wieder streichen.
Anders sieht es bei Überstundenabbau aus, dann ist der AG durchaus berechtigt dich antanzen zu lassen.
Gegebenenfalls die Kollegen fragen ob diese für dich einspringen könnten.
Hallo, aber zählt es als Urlaub, wenn es mein Normaler freier Tag ist? Das mit dem Urlaub seh ich ja noch ein, das Urlaubssperre ist, aber es ist ja schon Wochen geplant & fällt somit auf meinen geregelten freien Tag.
Guten Morgen,
also wenn du vorher klar abgestimmt hast, dass du am Donnerstag frei haben willst und das auch dein freier Tag ist, dann musst du aufjedenfall nicht in die Arbeit. Das kann dir auch keiner übel nehmen..
VG
ich solle Bescheid geben ob ich Donnerstag ( mein freier Tag) auf die Arbeit kommen kann,
Hast Du gemacht, Du hast mitgeteilt, dass Du nicht kommen kannst.
ob ich dort auf die Arbeit kommen muss?
Nein, musst Du nicht.
Auch ein AN hat das Recht zur Freizeitgestaltung und Du hast geplant.
Es ist Dein geplanter freier Tag und wenn nicht gerade der Firma ein riesiger Schaden zugefügt wird, wenn Du nicht kommst, musst Du auch nicht arbeiten gehen.
aber das zählt doch dann nicht als Urlaub, sondern meinen geregelten freien Tag oder?
Genau so ist es. Urlaub muss beantragt und genehmigt werden. Ein vertraglich oder durch Arbeits-/Schichtplan festgelegter freier Tag hat mit Urlaub absolut nichts zu tun. Würdest Du an diesem Donnerstag arbeiten, wären das ja Überstunden.
Bei uns ist Ostern Urlaubssperre, aber das zählt doch dann nicht als Urlaub, sondern meinen geregelten freien Tag oder?
Ist denn der Donnerstag als regulärer arbeitsfreier Tag arbeitsvertraglich geregelt?
Wenn dies so ist, kann dein Arbeitgeber dich nicht zwingen, an dem freien Tag arbeiten zu gehen, nur weil der Folgetag ein Feiertag ist.
Dann musst Du auch nicht arbeiten gehen.
Du solltest erst mal sagen, dass du eben nicht kannst, da du den Tag schon verplant hast und die Termine nicht verschieben kannst.
Das habe ich schon gemacht & zwar am selben Tag, an dem ich gefragt wurde
Hallo, ja der Donnerstag ist vertraglich, als freier Tag geregelt