Arbeitstage am Stück im Schichtdienst
Hallo,
ich arbeite in einer Dispo eines Eisenbahnunternehmens im 3 Schichtsystem. Ich arbeite teilweise 9 Tage am Stück und habe dann zwischen 1 und 3 Tagen frei.
Hier mal ein Beispiel:
Montag bis Mittwoch frei Donnerstag bis Sonntag Spätschicht Montag bis Freitag Nachtschicht (9 Tage am Stück gearbeitet) Samstag bis Sonntag frei Montag bis Freitag Frühschicht Samstag Spätschicht und dann wieder 3 Tage frei
Ist es legitim, dass ich des Öfteren 9 oder auch 10 Tage am Stück arbeite? Ich finde in den Foren immer nur schwammige Aussagen und der Verweis auf das ArbZG hilft mir auch nicht wirklich.
Danke für euer Input.
4 Antworten
Legitim ist alles, was vertraglich generiert und Du unterschrieben hast.
Beispiel: Der Vertrag beinhaltet unregelmäßige Arbeitszeiten, die auch Sonn-und Feiertage einschließen. Genau tituliert werden entsprechend auch Freitage wie auch Nachtschichtzulagen oder Ausgleichsvereinbahrungen. Solltest Du einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben, bist Du verpflichtet, wie auch der Arbeitgeber, den Vertrag einzuhalten.
Du kannst Deinen Vertrag jederzeit durch die Gewerkschaft oder andere entsprechende Stellen, zum Beispiel auf Sittenwidrigkeit und/oder auf Tarifverletzungen etc. überprüfen lassen und ggf. anfechten. Dies steht Dir frei. Aus Deiner Schilderung entsteht lediglich ein subjektives Bild, welches nur schwerlich objektiv interpretiert werden kann, da uns kein Vertrag vorliegt. Vielleicht helfen Dir jedoch meine Ausführungen zu Deiner Frage, was zu wünschen wäre.
Liebe Grüße
Rein rechtlich geht noch einiges mehr als 9 Tage am Stück. Wichtig ist aber, dass Du für den Sonntag innerhalb von zwei Wochen einen Ausgleichstag bekommst.
"Regelungen dazu, wie viele Tage/Nächte am Stück gearbeitet werden darf, kann es ggf. in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geben, die für Ihr Haus gelten.
Wenn es solche Regelungen bei Ihnen nicht gibt, gelten dann nur noch die Mindestbestimmungen im Arbeitszeitgesetz. Darin sind leider keine ausdrücklichen Regelungen zu finden, wie viele Tage oder Nächte am Stück gearbeitet werden darf."
Also ja, es ist rechtlich zulässig, 9-10 Tage am Stück Arbeiten zu müssen.
In den meisten Tarifverträgen ist eine durchgehende Beschäftigung von bis zu maximal 11 Tagen verankert.
Hat das ein bestimmten Namen Im Vertrag?