Muss ich als Superreicher In Deutschland Krankenversichert sein?
Bspw ich wäre Carsten Maschmeyer Ca 1,5 Mrd Vermögen. Dann könnte ich doch jede Ärztliche Versorgung mit Links selbst zahlen ? Ist das erlaubt
5 Antworten
§ 193 Abs. 3 VVG definiert, dass jeder in Deutschland gemeldete eine Krankenversicherung für den ambulanten und stationären Bereich haben muss (Zahn wäre z.B. optional).
Satz 1 klammert hier nur jene aus, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Gesetzlich Versicherte sind in den §§ 5 - 10 SGB V definiert und in der GKV entweder
- pflichtversichert
- freiwillig versichert oder
- familienversichert
Laut § 2 Abs. 2 SGB XI gilt die Krankenversicherungspflicht auch analog für die Pflegeversicherung.
Ein kompletter Opt-Out ist nicht möglich.
In Deutschland herrscht KrankenversicherungsPFLICHT. Für alle. Ab einem gewissen Einkommen hast du aber die Wahl, anstelle der gesetzlichen eine private Krankenversicherung zu wählen. Aber Mitglied in einer KV MUSST du sein.
Doch, jeder Einwohner in Deutschland ist krankenversicherungspflichtig. Selbstständige dürfen allerdings ebenfalls anstelle der gesetzlichen eine private Krankenversicherung abschließen.
Stimmt, da gab es wohl 2009 eine Reform.
Welche Art JURIST bist du denn? Natürlich gilt die Pflicht für JEDEN, der in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat.
Das ist 2009 eingeführt worden. Mein Fehler.
Genau deswegen gilt die Versicherungspflicht für JEDEN.
Aber gerade "Superreiche" kämen niemals auf die Idee, Krankheitskosten selbst zu bezahlen. Reiche haben es nicht vom "Ausgeben" sondern vom "Behalten"
In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht
Hä ?? Man kann sich doch auch Privat versichern
Selbstverständlich, es ging darum daß man in Deutschland per Gesetz verpflichtet ist eine Krankenversicherung zu haben
die superreichen haben oft einen Wohnsitz jenseits der landesgrenzen.
aber wer in Deutschland gemeldet ist muss eine Krankenversicherung haben
Nein, wer z.B. Unternehmer ist (außer arbeitnehmerähnliche Unternehmer) ist nicht krankenversicherungspflichtig.