Akteneinsicht und Kopien beim Arzt

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Ich denke, bei gemeinsamem Sorgerecht hat der Vater das gleiche Recht, sich über den Gesundheitszustand des Kindes zu informieren, wie die Mutter.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch die ärztliche Schweigepflicht. Ob diese hier zum Tragen kommt, hängt vom Alter des Kindes ab. Je älter das Kind ist, umso stärker wiegt sein Recht, darüber bestimmen zu können, wer seine Unterlagen einsehen darf und wer nicht. Streng genommen kann die Kinderärztin die Einsicht in die Unterlagen von der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch das Kind abhängig machen - jedenfalls dann, wenn das Kind alt und "verständig" genug ist über seine Befunde frei zu verfügen. Das Kind kann dann u.U. die Einsicht in die Befunde durch den Vater (aber auch durch die Mutter) versagen.

Beispiel: 14-jähriges Mädchen, das sich vom Arzt die Pille verschreiben läßt und nicht will, dass die Eltern davon erfahren.

Hexesyl 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 00:15

Das Kind ist 10 Jahre alt, hat Asthma und soll eine Hyposensibilisierung gegen ihre Allergien machen. Für die Termine der Hypo fährt der Vater quer durch die Stadt, holt sein Kind zum Arzt ab, um sie nach dem Termin nach Hause zu Mutter zu bringen. Damit wirklich alle Risiken der Hypo oder Nebenwirkungen minimiert werden und der Vater auch weiss, was in welchem Fall zu tun ist,möchte er Akteneinsicht und eventuell Kopien von Befunden u.ä. (gegen Kostenerstattung) bei der Kinderärztin haben, die diese Hypo nicht machen kann.

Menuett  12.09.2012, 08:33
@Hexesyl

Das Kind muß 30 Minuten in der Praxis verbleiben. Danach passiert nichts mehr. Sollte man das KInd vorher aus der Praxis nehmen und es kommt zu einem anaphylaktischen Schock NOTARZT. Der Vater kann da überhaupt nichts machen.

Aus der Akte ergibt sich weder das Risiko, noch was zu tun ist, wenn etwas passiert. Das steht da nicht drin.

Und wozu will er die Akte von der Ärztin, die diese Hypo nicht machen kann?

Hexesyl 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 11:03
@Menuett

Um den Gesundheitszustand seiner Tochter zu kennen (Asthma, wie schwer, welche Massnahmen wann wie ergrifen worden sind).

Hast du kein Interesse, das es deinen Kindern gut geht?

Menuett  12.09.2012, 14:47
@Hexesyl

Doch, selbstverständlich habe ich ein Interesse daran, dass es meinen Kindern gut geht.

Nur habe ich dazu noch nie die Gesundheitsakte meiner Kinder benötigt.

Da fragt man die Person, die mit beim Arzt war. Oder fragt, ob man bei den alltäglichen Sachen mal mitdarf.

Vor allem - ein 10jähriges Kind ist in der Lage, diese Dinge seinem Vater selbst mitzuteilen. Redet er denn weder mit Kind noch mit der Mutter?

Die Entscheidung über die alltäglichen Arztgänge liegt übrigens bei der Mutter.

Hexesyl 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 20:06
@Menuett

Lieber/ Liebe Menuett,

es gibt eine Auskunftspflicht der Mutter, der sie auch auf Nachfragen nicht nachkommt. Arzttermine werden so gelegt, daß der Vater nicht mitkommen kann (er möchte ja auch seiner Unterhaltspflicht nachkommen).

Die Hypo ist auch nicht alltäglich, sondern genau wie eine geplante OP mit dem Vater abzuklären.

Leider ist das Kind nicht in der Lage vernünftig Auskunft zu geben. Vor der Hypo wurde ein Test gemacht und auch dementsprechend vom Arzt gefragt, was sie nimmt, welche Beschwerden sie hat. Selbst da mussten andere einspringen. Frag sie nach ihrer Krankheit, sie weiss nichts dazu, selbst wenn es ihr von 5 Minuten erklärt worden ist. Frag sie danach, was sie Schönes erlebt hat, sie weiss nicht. Frag sie zur Schule, selbst da kann sie sich nicht erinnern. Ist echt zum Verzweifeln momentan.

Rechtsgrundlage ist die Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag.

Der Arztvertrag wird nach überwiegender Meinung als Dienstvertrrag im Sinne der §§ 611 BGB angesehen und beinhaltet zahlreiche Nebenpflichten.

Da der Vater gemeinsam sorgeberechtigt ist, hat er den Akteneinsichtsanspruch auch ohne Zuzsimmung der Mutter.

Kopien hat er alllerdings zu bezahlen, wenn es die Ärztin wünscht.

Darf sich die Ärztin weigern?

deFleescha  12.09.2012, 00:13

Nein, darf sie nicht ... Außer wie derBergdoktor sagt, das Kind alt genug ist.

Rechtsgrundlage wofür? ... Ob er das darf? Ob die Ärztin das darf? Ob er oder sie dich fragen müssen? ...

In der Frage ist kein Problem ersichtlich.

Hexesyl 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 23:57

WO die Rechtsgrundlage für die Kopien und Akteneinsicht beim Arzt steht.

Der Vater muss beim gemeinsamen Sorgerecht die Mutter nicht fragen.

deFleescha  12.09.2012, 00:05
@Hexesyl

Hier steht's ...

§ 810 BGB: Einsicht in Urkunden.

Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.

Quelle: dejure.org

gem Sorgerecht, also auch das Recht über alles informiert zu sein.