Muss Hausmeister im Mietvertrag stehen?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Hausmeister im Mietvertrag stehen muss, um auch als solcher anerkannt zu werden.
Angeblich ist ein Nachbar der "Hausmeister", weil er alle paar Wochen den Rasen mäht oder Laub zusammen trägt. Dafür bekommt er wohl Geld. Im Mietvertrag steht er nicht und ich sehe nicht ein, mir von ihm Anweisungen geben zu lassen, die er auf unverschämte Weise ("Befolge das!") einfach in den Briefkasten wirft. So will er uns verbieten, den Hund im eignezäunten Gemeinschaftsgarten frei laufen zu lassen. Es sind Hunde erlaubt und nirgend ist auch geregelt, dass für Hunde Leinenpflicht herrscht. Weiterhin hält er selbst die Hausordnung nicht ein und hinterlässt überall im Garten und Hof seine Zigarettenkippen und Bierkorken. Es gibt auch andere Probleme wie schriftliche Zettel, in denen er uns (mich und die andere Nachbarin) frägt ob wir ihm gegen Taschengeld die Halswirbel massieren könnten oder dass wir ihm die Freundin vorstellen sollen.
Ich werde ihm jetzt einen Brief schreiben (da er leider ständig alkoholisiert ist und ich in dem Zustand nicht mit ihm reden möchte), in dem ich ihn auf das alles hinweise.
Nun möchte ich aber gerne vorab wissen, ob ich ihm wirklich untersagen kann, mir Anweisungen zu erteilen. Könnte ja sein dass ein angeblicher "Hausmeister" das Recht dazu hat.
Danke
5 Antworten
Der Hausmeister wird vom Verwalter oder Vermieter durch Aushang im Hausflur/Treppenhaus mit Telefonnummer für dessen Inanspruchnahme bekanntgegeben. Im Mietvertrag steht sowas nicht vermerkt.
Nein muss er nicht. Er kann sich ja im laufe der Zeit ändern....auch gute Hausmeister gibt es nicht wie Sand am Meer. Der Hausmeister ist nur gegenüber den Eigentümern aussagepflichtig, von denen wird er auch in einer WG-Versammlung mehrheitlich gewählt. Auch eine Verwaltung muss Mietern keine Auskunft gebe. Sorry, so ist es aber. Als Mieter brauchst Du dem Hausmeister keinen Brief schreiben sondern Deinem Vermieter/Eigentümer
Frag deinen Vermieter/verwalter ob er der Hausmeister ist und beschwehr dich an der stelle.
Zum Hund.
Hunde sind auf dem Gelände von Mehrfamilienhäusern anzuleinen. Das braucht nicht in der Hausordnung stehen, weil es in der Stadtordnung steht.
Städtische Hundeverordnung. Hunde dürfen in Wohngegenden nur in dafür ausgewiesenen Flächen frei laufen.
Hallo,
bei der Vermietung wurde bereits mehrmals Beschwerde eingereicht. u.a. wegen losem Rattengift im Garten, dem Dreck und und und und.
Reagiert wurde nicht.
Es hängt nirgendwo eine Hausordnung, geschweige denn die Anschrift eines Hausmeisters aus.
In unserer Stadtordnung steht nur, dass Hunde (logischerweise) auf öffentlichen Straßen o.ä. an der Leine zu führen sind. Auf Garten bezieht sich das ja wohl nicht. Laut verschiedener Gerichtsurteile ist das scheinbar auch im Einzelfall zu entscheiden.
Da der Hausmeister nicht zum Mietgegenstand gehört braucht er auch nicht erwähnt werden.Aufgelistet wird er aber in der Betriebkostenabrechnung.