Ich übernachte oft bei meinem Freund, ist das erlaubt?
Hallo,
mein Freund ist in ein Studentenheim gezogen, bei welchem ich oft mehrmals in der Woche übernachte. Ich wohne bei meiner Mutter, jedoch in einer anderen Stadt und somit bin ich oft zu faul abends nach Hause zu fahren. Eine eigene Wohnung zu suchen wäre zur Zeit unpassend, deshalb kommt dies noch nicht in Frage.
Jetzt hat uns der Hausmeister darauf angesprochen ob ich bei meinem Freund wohne, wobei dies nicht stimmt. Angeblich haben sich hier Studenten im Haus beschwert dass hier viele Unbekannte herum laufen. Das ganze kam mir jedoch dahergelogen vor.
Jetzt meine Frage, darf ich bei ihm öfter übernachten? Ich will natürlich nicht dass er Probleme bekommt. Der Hausmeister wohnt hier und sieht mich oft. Man muss auch dazu sagen dass ich fast täglich bei ihm bin und am Wochenende aber zu Hause in meiner Stadt bin.
Wie ist das die Rechtslage? Hat es überhaupt den Hausmeister zu interessieren wie oft ich bei ihm übernachte?
LG
7 Antworten
Die Rechtslage ist wie folgt:
Es handelt es sich nicht um normales Mietrecht wo Besuch bis zu 6 Wochen am Stück im Jahr erlaubt ist und das auch mehrmals im Jahr.
Der Vermieter darf bei ständigem Besuch die Nebenkosten, die nach Personenzahl berechnet sind, anpassen.
Hier ist es ein Studentenwohnheim wo es eigene Regelungen geben kann, z.B. das Besuch nicht übernachten darf oder nur gelegentlich.
Dein Freund soll in seinem Mietvertrag schauen was das steht und sich daran halten. Sonst könnte es sein, dass er ausziehen muss.
Du bist ein Gast und darfst bei deinem Freund schlafen. Anders ist die Sachlage zu beurteilen, wenn du bei ihm einziehen ( Dauergast /WG ) würdest. Besuch mit Schlafmöglichkeit kann niemand verbieten.
Anders wäre die Situation, wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag einen solchen Passus vorsieht. Sollte das der Fall sein, kann man gesetzlich dagegen angehen. Es gibt nämlich ein Besuchsrecht, Persönlichkeitsentfaltung etc.
Du, darf ich Du sagen ?, sagt selbst ....kann untersagt werden. Wie ich schon ausgeführt habe, Hausordnung oder Mietvertrag nachsehen. Und zu deinem anderen Kommentar...auch hier muss geprüft werden, ob die Nebenkosten pro Person oder nach Verbrauch abgerechnet werden.
... wo steht das und seit wann ist das so?
Und wer bezahlt Wasser u.a.?
Also im Mietvertrag steht nichts, Wasser usw. zahlt alles mein Freund
In einem Studentenwohnheim gelten andere Regeln. Da kann es durchaus sein, dass Übernachtungsbesuch nicht oder nur in geringem Maße erlaubt ist.
Aber selbst wennd ein Freund nicht in einem Wohnheim leben würde und du an 5 Tagen in der Woche dort übernachtest und nur am Wochenende nach Hause fährst, wird jeder Vermieter vermuten, dass du dort wohnhaft bist. Selbst die 6-Wochen-Regelung dürfte keine Anwendung finden. Du bist 5 Tage in der Woche bei deinem Freund - fährst am Wochenende nach Haus - kommst wieder und das mit schöner Regelmäßigkeit - da wird jeder Vermieter davon ausgehen, dass du dort wohnst. Insofern ist gerade bei einem Studentenwohnheim die Reaktion des Hausmeisters nicht verwunderlich.
Die Rechtslage ist sehr einfach! Unterlassen Sie diese Beiwohnung nicht, fliegt der Freund wegen Verstoß gegen die studentische Hausordnung raus!
Wenn du da fast Täglich übernachtest könnte es schon Probleme geben.
Evlt müsstest du den 2.Wohnsitz dort anmelden, damit die Gemeinde auch was von den Steuen abbekommt
Der Mietvertrag ist nur für eine Person und ensprechend auch die Nebenkosten nur für eine Person.
Deshalb könnte es schon Probleme geben
Evlt mal vorsichtig beim Vermieter nachfragen, ob es ein Problem ist wenn du unregelmäßig, aber öfters übernachtest.
Wenn der ve2rmieter kein Problem hat, dann kann es dem Hausweister natürlich auch egal sein
Evtl verlangt er etwas für Müll und Wasser (fals das Wasser nicht einzeln gemessen wird)
Notfals müsstet ihr euch halt eine größere Studentenbude für 2 Suchen
Hier greift kein normales Mietrecht!
Z.B. in einem Schwesternwohnheim kann Herrenbesuch untersagt werden.