Muss für sowas der Vermieter Aufkommen (Foto) ?
Hallo, ich ziehe in eine Wohnung, die von der Ausstattung, Lage echt super ist. Ein wenig muss noch gemacht werden, das war mir klar. Allerdings sind mir bei der 2. Begehung (nach unterschreiben des Mietvertrages) 2, 3 ganz ganz verhuschte Rolläden Gurte und einlässe aufgefallen. Die waren hinter Gardinen, deshalb hatte ich sie bei der ersten Besichtigung nicht gesehen.
Frage ist nun, kann ich vom Vermieter verlangen das zu renovieren oder muss ich das selbst in Ordnung bringen. Bitte gucken sie sich das Foto an. Danke!
8 Antworten
Eine 2. Besichtigung nach Abschluss des Mietvertrages aber vor Herausgabe der Mietsache durch den Vermieter an dich? Dann kannst du Forderungen stellen, die unter Fristsetzung im Ü-Protokoll festzuhalten wären genau so wie dein Recht auf vorbehaltliche Mietzahlung.
Die Forderung der Nachbesserung kannst du bereits jetzt stellen, dein Mietvertrag ist gültig. Bei der Übernahme der Wohnung solltest du pingelich sein und alle kleinen Macken protokollieren, damit diese nach Mietende nicht dir aufs Auge gedrückt werden können. Zeugen der Übernahme und Fotos sind gute Beweismittel. Auch da kannst du Forderungen unter Fristsetzung stellen.
Frage ist nun, kann ich vom Vermieter verlangen das zu renovieren
Nein, verlangen kannst du das nicht. Gemietet ist der Ist-Zutand bei Mietvertragsschluss und der stellt solange keinen Mangel dar, wie die vertragsgemäße Gebrauchstüchtigkeit gewähreistet ist, § 536 BGB, oder Beseitigung vorvertraglich zugesichert worden wäre.
Nunmehr sind die gebrochene Blende und die lausigen Spachtelarbeiten Schönheitsfehler, aber eben nicht mehr.
G imager761
Die waren hinter Gardinen, deshalb hatte ich sie bei der ersten Besichtigung nicht gesehen.
das ist leider nicht das Problem des Vermieters - man hätte ja bereits bei der Ersten Begehung besser nachsehen können -
zeige das beim Vermieter an - oder bring es in Ordnung - das ist kein großer Akt
die Funktion ist gewährleistet
Das würde ich dem Vermieter sagen. Da ist ja ganz schön rumgematscht worden, was das Verschließen des Einlasses anbelangt.
Entweder kümmert er sich drum oder du machst nach Absprache mit dem Vermieter.
Danke, also ich konnte eben mit dem Vormieter reden. Der sagte mir, der Vermieter hätte das selbst so verpfuscht...
Ich würde ihn drauf ansprechen.
Ist der Gurtwickler denn fest im Einlass oder ist der locker?
Wenn alles fest ist, kann man es auch noch einmal mit Gips glätten und dann im Zuge des Streichens einfach mit überstreichen. Würde es aber so machen, dass sich die Blende noch ordentlich abschrauben lässt.
Aber ich würde erstmal den Vermieter fragen, was der dazu sagt.
Das sieht eher sehr verraucht aus ( kann man waschen ). Solange diese nicht gerissen sind muss der Vermieter die Gurte nicht erneuern. Allerdings die Abdeckungen solltest Du schon monieren.
Ja genau, ein zweiter termin nach unterschreiben des Mietvertrages, um den ich gebeten hatte, um die Wohnung wegen neuer Möbel zu vermessen.