Darf der Vermieter vorschreiben wann die Rolläden zu öffnen sind ?
Hallo, vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen, erst mal die kurze Vorgeschichte (sorry, dass es so lang wurde) : wir sind vor 2 Monaten in unsere neue Erdgeschoss -Wohnung eingezogen und sind (wegen unserer kleinen Tochter, 6 Monate alt) leider noch nicht ganz mit dem renovieren fertig. Die Vormieterin war leider nicht sehr ordnungsliebend (um es mal freundlich auszudrücken) und hatte zwei Katzen die alle Wände markiert haben, deshalb mussten wir bis auf die Böden alle Zimmer sozusagen von Grund auf bearbeiten. Nun haben wir alles bis auf die Küche fertig, die wie das Bad und Kinderzimmer zur Straßenseite hin Fenster hat. Im Bad ist der Laden immer unten, da man uns sonst quasi beim Duschen beobachten kann, auch wenn da eine Folie dran ist und im Kinderzimmer stehen derzeit noch die ganzen Kisten, die noch nicht ausgeräumt sind (die Kleine schläft momentan sowieso noch bei uns). Weil wir uns von den Nachbarn (die sich beim Vorbeigehen immer einen schönen Überblick von unserer Küche verschafft haben) etwas beobachtet fühlten (das Haus befindet sich in einem kleinen Dorf am Ende der Straße, hier vorbei gehen die Leute immer mit den Hunden gassi) haben wir seit ca. 2 Wochen die Rolläden größtenteils unten, bis wir endlich Vorhänge dran haben. Diese wollte ich eigentlich erst aufhängen nachdem wir mit streichen fertig sind, macht für mich mehr Sinn... Nun stört sich unser Vermieter, der über uns wohnt, schon zum 2. Mal massiv daran, klingelt bei uns Sturm während ich meine Tochter am wickeln bin und meint die Nachbarn fragen schon wieder warum wir die Läden immer unten haben und ob da noch einer wohnen würde etc. Ich habe ihm zum zweiten mal freundlich erklärt dass wir uns etwas beobachtet fühlen, grade mit Kind wenn alles noch etwas chaotisch aussieht und wenn man morgens im Schlafanzug die Flasche fertig macht und die deshalb unten bleiben, wir bis Ende der Woche aber wohl fertig werden und Vorhänge anbringen. Er hat das gekonnt ignoriert und gemeint wir sollen die Läden bitte trotzdem öffnen. Er war nicht mega unfreundlich aber man hat schon gemerkt dass er sich extrem aufgeregt hat und dass er uns das schon gerne vorschreiben würde...daher meine Frage: darf er das oder ist das unsere Sache, wann wir die Rolläden öffnen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen, eine Idee wie man die Sache freundlich mit dem Vermieter klären könnte? Einerseits meint er ihm ist das eigentlich egal aber es nervt ihn dass die Nachbarn fragen. Ich muss schon sagen mich stresst das sehr, da ich mir nicht gerne in die Wohnung gaffen lasse (vorallem nicht von so neugierigen Nachbarn) und Angst habe, wenn wir die Küche am Wochenende nicht fertig bekommen dass dann wieder so eine Aktion kommt... Danke schonmal für die Antworten.
9 Antworten
Das kann der Vermieter nicht vorschreiben.
Probiers noch mal mit einem Gespräch, es ist besser als direkte Konfrontation.
und meint die Nachbarn fragen schon wieder warum wir die Läden immer unten haben und ob da noch einer wohnen würde etc.
Dümmliche Behauptung! Est stört ihn und sonst niemand. Er muss aber die Nachbarn zur Rechtfertigung ran ziehen.
Beim nächsten Mal sagst Du einfach, "ach, Entschuldigung - schon wieder vergessen! Und dann sagst Du ihm noch er möge doch beim nächsten Mal zu den Nachbarn sagen, dass sie selbst bei Dir klingeln können und Dich bitten, die Rollläden hoch zu ziehen, wenn es sie stört.
Selbstverständlich ist es Deine Entscheidung, die Rollläden rauf und runter zu lassen, wie es Dir gefällt.
eure Wohnung, eure Entscheidung wann die Rolladen hochkommen. Gibt aber ne etwas teurere Stromrechnung, das kann aber dem Vermieter egal sein.
Einerseits kann der VM verlangen, dass die Rolläden zum Lüften hochgezogen werden und keine Einbrecher durch vermeindliche Abwesenheit herabgelassenen Rolläden angelockt werden.
Anderersetis gehört es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, Räume abzudunkeln.
Ich rege einen Kompromiss an: Malerfolie, Malerkrepp (oder blaue, selbstklebende Glasschutzfolie) an den Fensterinnenenseiten als Sichtschutz anbringen, bis die Gardinen angebracht sind und Rolläden oben lassen. Damit können alle leben :-)
G imager761
Solange man vernünftig lüftet und die Mietsache keinen Schaden nimmt, kann er nix dergleichen verlangen.
Ich würde vorübergehend Sichtschutzfolie anbringen.
Sollte es ein Zweifamilienhaus sein, dann würde ich es nicht dem Vermieter verscherzen, denn er kann erleichtert kündigen.
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam