Reservierungserklärung, muss ich die Wohnung dann nehmen?
Hallo ihr lieben, Ich und meine zukünftige Mitbewohnerin suchen eine Wohnung. Wir waren vor 2 Tagen bei einem Makler, der hat uns einige Wohnungen vorgestellt und uns nun diese mit Mieterauskunft zugesandt. Die bei uns Reservierungserklärung heißt. (Zur Vorbereitung eines Mietvertrags.) Nun wollten wir einige davon ausfüllen für mehrere Wohnungen, um die Chancen zu erhöhen eine zu bekommen nun ist meine Frage , wenn wir eine der Wohnungen bekommen sollten und alle diese Reservierungerklärungen unterschrieben haben und die Wohnung dann doch nicht möchten,falls sie uns zugestellt wird, weil wir eine andere haben ist das schon ein fester Mietvertrag müssen wir die Wohnung dann bezahlen ? Immerhin mussten wir schon bankdaten angeben? (P.s. ist die Deutsche Annington)Und wer darf bürgen?
1 Antwort
Eine Reservierungserklärung ist noch kein Mietvertrag. Ihr bleibt nach dem Auftraggeber-/Bestellerprinzip aber diejenigen, die dem Makler die Courtage zu bezahlen haben. Allerdings diese nur für die eine tatsächlich genommene Wohnung. Hättet Ihr auf ein freies Angebot bei den Wohnungsanzeigen reagieren können, dann wäre trotz Makler die Courtage für Euch entfallen und zu Lasten den Wohnungsanbieters gegangen.
heißt das wir müssen etwas zahlen ?