Muß eine Möbellieferung in einem Mietshaus angekündigt werden?
Unsere Vermieterin (geschäfts- und prozessunfähig) will alles verbieten, sogar unser Vogelhaus auf dem Balkon (was völliger Quatsch ist). Jetzt haben wir schon Panik, das sie die Lieferung unserer neuen Wohnlandschaft torpediert, die Möbelpacker an ihrer Arbeit hindert oder ähnliches. Begründen könnte sie das etwa mit einer vorherigen Anmeldepflicht. Aber bei Möbeln gibt es meines Erachtens so etwas nicht. Und was tun wir am besten, wenn es dazu kommt ? Direkt Polizei (Tatbestand der Nötigung) ?
4 Antworten
Wenn Dir der Zeitpunkt der Möbellieferung angekündigt wurde, hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Du machst nichts und die Vermieterin wird vollkommen überrascht und überrumpelt (im wahrsten Sinne) sein. Oder glaubst Du, die Möbelpacker lassen sich von der Frau von ihrer Arbeit abhalten? (Allerdings kenne ich Größe und Umfang der Vermieterin nicht).
2. Du sagst der Vermieterin Bescheid. Das macht man normalerweise, um Terminkollisionen zu vermeiden. (Stell Dir vor, ausgerechnet am Tag vor der Möbellieferung fängt eine Malerfirma an, das Treppenhaus zu streichen...)
Sollte die Vermieterin im Falle von 2. die Anlieferung von Möbeln untersagen, teilst Du ihr mit, dass sie das nicht darf und dass Du kostenpflichtig per einstweiliger gerichtlicher Anordnung durchsetzen wirst, dass die Möbel in die Wohnung gebracht werden können. Sollte sie das dennoch verhindern, wird sie auch noch für evtl. Lagerkosten aufkommen müssen. Stell ihr doch dazu mal eine Größenordnung von mindestens 3000 € in Aussicht.
Polizei? Vergiss es! Die haben anderes zu tun und werden Dich auflaufen lassen. Polizei, Dein Freund und Helfer? Zumindest den "Helfer" kannst Du in diesem Fall vergessen.
Genau so!
Danke für die Auszeichnung.
bei einer Störung, das die Möbelpacker wieder abrücken müssen - die Kosten von Einlagerung und Neuanlieferung aus der Miete herauszukürzen....
Das darfst du nicht. Du musst die Miete weiterhin bezahlen und sonstige Verbindlichkeiten auf andere Art eintrieben.
@rztpll: Wo steht, dass man das nicht darf?
Wenn mir jemand (viel) Geld schuldet, werde ich ihm nicht noch welches zusätzlich in den A...llerwertesten blasen.
Wenn die Vermieterin, nur weil sie störrisch ist, also keinen sachlichen Grund anführen kann, die Anlieferung von Möbeln verhindert, was zum ganz normalen Gebrauch einer Mietsache zwingend erforderlich sein kann, schädigt sie den Mieter, der sich nun mit seinem Möbellieferanten über zusätzliche Kosten auseinander setzen muss.
Würde der Mieter in einem Schadensersatzprozess die Erstattung des Schadens einfordern, würde er Recht bekommen. Aufgrund dieser sehr hohen Wahrscheinlichkeit, ist es recht und billig, wenn er seine Forderungen mit den Mietforderungen der Vermieterin verrechnet. Das sollte er aber auch deutlich und schriftlich erklären.
Angenommen, die Vermieterin ist damit nicht einverstanden, könnte sie nach dem Ausbleiben der zweiten Miete hintereinander bereits die fristlose Kündigung aussprechen. Dieser Kündigung würde der Mieter jedoch unter Verweis auf die Verrechnung mit seinen Ersatzforderungen widersprechen. Somit bleibt der Vermieterin nichts anderes übrig, als auf Räumung zu klagen. Diese Räumungsklage würde sie aller Voraussicht nach verlieren. Auf jedem Fall würde in einem solchen Verfahren schon geklärt, ob die Verrechnung zurecht vorgenommen wurde oder nicht.
Wenn Du also meinst, man darf nicht verrechnen, würde das bedeuten, dass der Mieter die Vermieterin auf Zahlung verklagen müßte, was natürlich grober Unfug wäre, wenn er auf andere Art auch an sein Geld kommen kann.
Zudem gibt es gerade im Mietrecht eine Rechtsprechung, die ausdrücklich dem Mieter das Recht gibt, z. B. Rückzahlungen aus zuviel bezahlten Vorauszahlungen oder aufgrund ausbleibender Jahresabrechnung einzubehalten.
Ja, eine Möbellieferung muss angekündigt werden - und zwar vom Möbelhaus an den Empfänger. Den Vermieter geht das ´n Pups an.
Übrigens kann ein Vogelhaus auf dem Balkon durchaus verboten werden....wenn es dadurch zu einer übermäßigen Verschmutzung kommt. Aber ich nehme an, dass du schon dafür gesorgt hast, dass dadurch niemand deiner Nachbarn belästigt wird. :-)
habe ich unten im Kommentar schon erwähnt. Die Vorgaben zum Aufstellen des Futterhauses werden eingehalten. Danke für Deine Antwort...
Hab ich zu spät gelesen :-)
Begründet hat sie das im Wesentlichen, das unser Futterhaus dazu führt, das die Vögel mit dem Futter auf das Dach fliegen und dort der Kot für das Wachsen von Nadelgehölzen führt.....
Wir fragen uns, wie sie die Vögel unterscheidet (Kot-technisch...sie füttert selbst (im Hof) und dann kommen noch die "wilden" Vögel aus der "Nachbarschaft" aufs Dach). Stellt sie dann Schilder auf (für die Vögel) "Kot absetzen verboten" ? ;-)
Hö? Wächst bei euch ´ne Tanne auf dem Dach???
Na ist doch ganz einfach , wie sie die Vögel kot-technisch unterscheidet. Der Kot ihrer gefütterten Vögel führt auf dem Dach zum Wuchs von Laubhölzern. Du wirst sehen, bald habt ihr ´ne Eiche auf dem Dach...........
hüstel - manchmal fällt mir auch nur Blödsinn ein
Selbstverständlich könnt ihr euch Möbel liefern lassen.
Natürlich haftet der Spediteur, wenn im Treppenhaus etwas kaputt gemacht wird.
Vogelhaus auf dem Balkon ist nicht duldungspflichtig , im Mietobjekt ! Soweit zu ihrer Einstellung .
Warum wohnen sie bei der Person denn noch ? Wie gehts mit den Mitbewohnern ?
Selbst auf der Seite des Mietervereins ist nachzulesen, das ein Vogel-Futterhaus (unter bestimmten Bedingungen, die hier eingehalten werden) auf dem Balkon aufgestellt werden darf. Mietbewohner ? Die Wohnung im EG ist leer, im 1. OG Vermieterin, im 2. OG wir - aber die Wohnung selbst ist schön, Hell, Balkon, stadtnah (alles fußläufig erreichbar), 2 Garagen..... Habe schon nach ner anderen Wohnung gesucht, aber etwas adäquates (bezahlbar) findet man zur Zeit nicht...
Oben steht Vogelhaus ! Fütterhäuschen im klirrenden Winter , ist klar duldbar .
Danke für die Antwort. Mein Plan tendiert zu 1. Das sie im Flur etwas machen läßt, ist unwahrscheinlich (als Vermieter hat man ja nie Geld - außerdem müssen Modernisierungs-/Renovierungsarbeiten angekündigt werden). Ich wiill ihr erst gar nicht die Möglichkeit geben, einen Plan auszuhecken, wie sie uns boykottieren kann. Insgeheim hatte ich mir als Konsequenz schon zurechtgelegt - bei einer Störung, das die Möbelpacker wieder abrücken müssen - die Kosten von Einlagerung und Neuanlieferung aus der Miete herauszukürzen....