Muss eine Kündigung aus finanziellen Gründen akzeptiert werden?
Hallo Zusammen! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Ich wurde zum 30.04.2014 aus betrieblichen Gründen gekündigt. Die Begründung war, dass ich nicht mehr bezahlt werden kann. Ich habe mir nicht zu Schulden kommen lassen, was eine betriebliche Kündigung rechtfertigen könnte. Ich hatte keine Probezeit und mein Vertrag war bis zum 31.01.2015 befristet.
Kann ein AG "einfach" aus finaziellen Gründen kündigen, ohne das in irgendeiner Form nachzuweisen? Ich habe die Kündigung bereits unterschrieben.- Könnte ich dennoch gegen diese Kündigung vorgehen? Ich war nicht die letzte MA, die eingestellt wurde. Nach mir kam noch ein weiterer MA in den Betrieb. Muss nicht immer der letzte MA zuerst gehen, der eingestellt wurde?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Was bitte koennte ueberhaupt ein schwerwiegenderer Grund fuer eine betriebsbedingte Kuendigung sein, als der, dass kein Geld mehr da ist, um alle Mitarbeiter weiter zu bezahlen? Natuerlich ist das ein betriebsbedingter Kuendigungsgrund. Ein aeusserst gewichtiger sogar!
Natuerlich unterliegt eine betriebsbedingte Kuendigung immer auch bestimmten Regularien. Ob die in deinem Fall erfuellt waren, haettest du gerichtlich feststellen lassen koennen, indem du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben haettest. Inzwischen ist der Zug aber laengst abgefahren.
Ebenso kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis nur dann ueberhaupt ordentlich gekuendigt werden, wenn dies arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ausdruecklich so vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung ist die ordentliche Kuendigung eines befisteten Arbeitsverhaeltnises nicht zulaessig. Aber auch hier gilt wieder: Kuendigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen oder die Party ist endgueltig gefeiert.
Du hast es also voll verpennt. Vielleicht waere damals noch was zu machen gewesen, jetzt geht da aber gar nichts mehr.
Aendert aber nichts daran, dass die Frist fuer die Erhebung einer Kuendigungsschutzklage nun mal 3 Wochen betraegt und nach Ablauf dieser Frist nur noch in ganz seltenen Ausnahmefaellen gegen die Kuendigung bzw. auf Weiterbeschaeftigung geklagt werden kann.
Nein, die Kündigung muss nicht akzeptiert werden! Finanzielle Gründe können zwar als Grund für Personalabbau herangezogen werden, allerdings muss natürlich eine Sozialauswahl getroffen werden, welche Mitarbeiter betroffen sein sollen und diese geht natürlich weit über die Frage der Beschäftigungsdauer hinaus. Dazu gehören auch Fragen wie z.B. Familiäre und persönliche Situation der Mitarbeiter. Auf jeden Fall kannst du gegen die Kündigung rechtlich vorgehen und dieser als sozial ungerechtfertigt widersprechen. Dies erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Rechtsanwaltes über das zuständige Arbeitsgericht.
Das kann Dir der Betriebsrat (sofern vorhanden) oder ein entsprechender Rechtsanwalt sagen.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist die ordentliche Kündigung normalerweise ausgeschlossen. Wie steht das denn in deinem Vertrag drin?
Innerhalb von 3 Wochen nach der schriftlichen Kündigung kannst du auf dem Arbeitsgericht die Klage einreichen. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt.
Wieso fragst du denn jetzt erst? Der 30.4. ist doch längst vorbei. Die Klage wäre jetzt wirkungslos.
Natürlich kann er dir aus betrieblichen Gründen kündigen. Und ob du der letzte warst oder nicht, ist nicht allein entscheidend. Bist du Single und dein Kollege eventuell Familienvater? Da gibts viele Aspekte. Wenn du mit der Kündigung nicht einverstanden bist, geh zum Anwalt und mach eine Kündigungsschutzklage. Dann wird die Sache vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Dort muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er deine Stelle nicht weiter finanzieren kann. Du kannst auf Wiedereinstellung klagen oder einem Vergleich zustimmen, wo du evtl. noch eine Abfindung rausschlagen kannst. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Abfindung, auch wenn das viele Menschen glauben. Es ist allein deine Entscheidung, ob du glaubst dieser Weg könnte sich für dich lohnen. Viel Erfolg!
Wenn du mit der Kündigung nicht einverstanden bist, geh zum Anwalt und mach eine Kündigungsschutzklage.
Dafuer duerfte es inzwischen zu spaet sein. Eine ordentliche Kuendigung zum 30.4. ist ja ganz sicher schon vor mehr als 3 Wochen zugegangen und somit ist die Frist fuer die Erhebung einer Kuendigungsschutzklage auch schon abgelaufen.
Da bin ich mir nicht so sicher. Das sollte er bei einem Anwalt erfragen.
Na klar, wenn man Geld zu viel hat, kann man ruhig zum Anwalt gehen. Dann sollte man aber rechtzeitig gehen.
Wäre ja auch interessant zu wissen, ob er inzwischen neue Mitarbeiter eingestellt hat.
Zitat: Von betriebsbedingten Kündigungsgründen wird gesprochen, wenn einer oder mehrere Arbeitsplätze aufgrund der betrieblichen Situation entfallen, da eine Weiterbeschäftigung auf diesen Arbeitsplätzen künftig nicht mehr möglich ist. Der Grund kann unter anderem eine interne Umstrukturierung oder der Abbau einer Hierarchieebene sein. Für die Streichung der Stellen ist in der Regel eine Sozialauswahl erforderlich, nach der zunächst die weniger sozial schutzwürdigen Arbeitnehmer gekündigt werden.
Gefunden und alles unter: http://www.kuendigungsschutzrecht.com/kuendigungsgrunde/