Hartz4 Aufstockung und jetzt Kündigung des Teilzeitjobs, was nun?
Hallo, Ich habe einen Teilzeitjob (sozialversichert) und bekomme zudem Hartz4 zum Lebensunterhalt. Nun steht mir eine Kündigung ins Haus (aus betrieblichen Gründen) Ich habe etwas Angst, dass das Jobcenter mich sperrt, oder so etwas? Muss es die Kündigung erst mal akzeptieren? ich habe bereits einen anderen Teilzeitjob in Aussicht, aber leider erst ab September. Wer übernimmt bis dahin meine Sozialversicherung?
Wie läuft den so etwas in der Regel ab? Ich hoffe, es weiß jemand bescheid?
7 Antworten
Ich habe etwas Angst, dass das Jobcenter mich sperrt, oder so etwas?
Wenn Du unverschuldet den Job verlierst, bekommst Du keine Sperre. Bei einer betriebsbedingten Kündigung trifft Dich ja keinerlei Schuld.
Wie läuft den so etwas in der Regel ab? Ich hoffe, es weiß jemand bescheid?
Du musst umgehend, sobald Du die Kündigung hast zum Arbeitsamt und Dich arbeitssuchend bzw. arbeitslos ab x.y.2015 melden. Ab der Arbeitslosigkeit bekommst Du dann ALG1, welches wohl durch ALG2 aufgestockt wird. Du bekommst einen Kundenberater beim Arbeitsamt, der mit Dir bespricht, wie es weitergeht. Eventuell wird er Dir vorschlagen einen Kurs zu besuchen, der Dir helfen könnte, wieder eine Stelle zu finden. Er wird mit Dir Stellenvorschläge besprechen und Du wirst Dich bewerben müssen. Solange Du keine neue Stelle fest hast, wirst Du hier kooperieren müssen. Je nachdem wird man Dich auch fragen, ob auch Vollzeit in Frage käme.
Wenn dir aus betrieblichen Gründen gekündigt wird, kann das Jobcenter nichts dagegen tun und wird dir auch nichts sperren. Wenn du die Kündigung hast, melde sie dem Jobcenter.
Wenn du betriebsbedingt gekündigt wirst und du nichts dafür kannst,dann musst die Kündigung natürlich ohne Folgen für dich akzeptiert werden !
Deine Beiträge für Rente ( wenn du Anspruch auf ALG - 1 erworben hast ) ,Kranken / Pflegeversicherung,wird vom Amt gezahlt.
Du musst dich normalerweise 3 Monate vor der Kündigung Arbeit suchend melden und am 1 Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
Das machst du bei der Agentur für Arbeit und auch beim Jobcenter ( Arbeit suchend ),da du dann ja wieder aufgestockt werden musst.
Dann bekommst du auch deine Anträge mit und aus diesen kannst du dann alles weitere entnehmen.
Eine betriebsbedingte Kündigung zieht keine Kürzungen nach sich :) keine Sorge für die Zeit bis September wirst Du bestimmt einen .. wenn auch evtl. nur , wie bisher Geringverdiener-job erhalten :)) mit Glück wird daraus eine Festanstellung .. drücke Dir die Daumen..
Warum soll man dir das Geld sperren? Du wurdest aus betrieblichen Gründen gekündigt, da kann es keine Sperre geben. Wichtig ist, da du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist/warst, so hast du Anspruch auf das ALG1, musst dich also der Arbeitsagentur arbeitslos melden, mache es am besten heute telefonisch ( 0800 4 5555 00), du bekommst damit deine Pflicht nach und erhältst einen persönlichen Termin.
Informiere dann das Jobcenter ebenfalls, dass du arbeitslos wirst. Du wirst dann eine Mischung aus ALG1 und ALG2 bekommen.