Muss ein Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen werden? Gibt es da nicht die 3-Jahres-Frist?
Muss ein Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen werden? Gibt es da nicht diese 3-Jahres-Frist nach Testamentseröffnung? Ich bin Alleinerbe, Ehemann der Verstorbenen (Gütertrennung) soll Wohnrecht haben, dieses ist aber noch nicht eingetragen. Außerdem gibt es noch einen Bruder, der nicht "beerbt" wurde. Außerdem wurde die Hälfte der Immobilie schon im Sep. 2007 an mich verschenkt, der Todestag war im Febr. 2010, also schon fast 5 Jahre her. Muss ich das Wohnrecht meines Stiefvaters trotzdem noch eintragen lassen? Er bewohnt das Objekt friedlich, habe auch nicht vor, ihn irgendwie rauszuwerfen.
3 Antworten
Er bewohnt das Objekt friedlich, habe auch nicht vor, ihn irgendwie rauszuwerfen.
Warum fragst Du dann und lässt es nicht einfach eintragen?
Weil das dann wieder Geld kostet. Außerdem ist das bei uns etwas umständlich bezüglich einer Aufteilung, wer was "offiziell" nutzen darf, da ich auch auf dem Grundstück wohne.
Weil das ja wieder Geld kostet und auch ziemlich umständlich ist, wie was aufgeteilt wird, weil ich auch auf dem Grundstück wohne, wer war benutzen darf z.B.
Sie sollten mit dem geschenkten Anteil im Grundbuch eingetragen sein. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Wird ein anderer Gläubiger eingetragen oder das Grundstück verkauft, ohne das dieses bestehende Wohnrecht eingetragen wäre, geht es unter oder erhält später bei Eintrag eine schlechtere Rangstelle. Wollen Sie folglich den Ehemann der verstorbenen ernsthaft schützen, dann lassen Sie das Recht eintragen. Die Kosten sollte in diesem Falle der Berechtigte tragen.
Sie scheinen sich da auszukennen :-) andere Frage: kann meine Mutter eigentlich ein Wohnrecht als Vermächtnis an ihren Ehemann vererben, wenn ihr eigentlich nur noch die Hälfte der Immobilie gehört hat? Ihr handschriftlich verfasstes Testament hat sie glaub ich vor der Schenkung der halben Immobilie an mich geschrieben. Danke schon mal für eine Reaktion.
Der Vermächtnisanspruch ist üblicherweise auf Einräumung eines dinglichen Wohnrechts gerichtet. Deswegen verjährt der Anspruch erst in 10 Jahren. Es kommt aber auf die Verfügung im Testament an.
Er hat diesen Anspruch, den er geltend machen kann, aber nicht muss. Macht er diesen innerhalb der Verjährungsfrist nicht geltend, verjährt er und ist nicht mehr durchsetzbar.
Das Testament ist nur handschrifltich verfasst, wie man es halt so als "Normalo" macht und da soll der Ehemann ein Wohnrecht erhalten. Es geht nur darum, ob ich es eintragen lassen MUSS - es meine Pflicht ist - oder ob ich es erst tue, wenn mein Stiefvater mich dazu verpflichtet möchte. Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, kann er mich insgesamt 10 Jahre dazu verpflichten?