Muss ein Verkäufer auch auf der Straße Flyer verteilen/ Promotion machen?

4 Antworten

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Das ist eine Frage von Direktionsrecht( Weisungsrecht) des AG. Wenn bei Dir im Arbeitsvertrag steht, dass Du Verkäuferin an der Kasse bist z.B., dann ist die Weisung Flyer zu verteilen rechtswidrig und Du musst sie nicht befolgen. Und er darf Dir nicht kündigen. Also es kommt darauf an, was im Vertrag steht, und wie weit Flyerverteilen/Promotion davon entfernt ist. Im Zweifel machen, wenn das nicht entwürdigend ist.

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag andere Tätigkeiten ausgeschlossen werden, oder ein bestimmter Arbeitsplatz benannt ist, dann muss sich der Arbeitgeber daran halten.

In der Regel legt sich der Arbeitgeber nicht so fest. Gibt es keine Regelung im Arbeitsvertrag, dann kann der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts anordnen dass Sie die Flyer vor dem Geschäft verteilen müssen.

Sie müssen dieser Anordnung nachkommen, außer

  1. die angewiesene Tätigkeit ist sittenwidrig, oder verstößt gegen Gesetze.

  2. die angewiesene Tätigkeit ist sehr viel "minderwertiger" als die eigentliche Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann einen Bilanzbuchhalter nicht dazu zwingen die Toiletten zu reinigen. Die Putzfrau welche die Flure reinigt kann dazu angewiesen werden die Toiletten zu reinigen.

Das Verweigern einer zumutbaren Tätigkeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, haben.

In Ihrem Fall würde ich das Verteilen von Flyern für zumutbar halten.

Peter Kleinsorge

Ein Handelsbetrieb macht auch Reklame, wenn dazu gehört draußen Werbezettel zu verteilen, kannst du das nicht einfach verweigern. WEenn dir das nicht passt, kannst du ja kündigen.

ob er es muss oder nicht, er sollte sich gedanken machen wie leicht er für seinen chef zu ersetzen ist...

pinguine1313 
Beitragsersteller
 19.02.2010, 17:33

Das ist mir klar:-) Mich interessiert hier die rechtliche Seite. Der Chef hat ja auch Pflichten.