Muss ein Strafbefehl vom Richter unterschrieben sein oder reicht es, wenn es von der Urkundsbeamtin unterschrieben ist?

5 Antworten

Das reicht.

Der Strafbefehl, der dir vorliegt, ist eine Ausfertigung, Das Original verbleibt in den Gerichtsakten und ist von einem Richter unterschrieben.

Muß natürlich vom Richter unterschrieben sein. Also das Original, welches sich bei den Gerichtsakten befindet. Du hast lediglich eine Ausfertigung des Strafbefehls erhalten und da reicht es, wenn der Richter namentlich genannt und ansonsten Dienstsiegel und Unterschrift des Urkundsbeamten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
gukl68  14.08.2019, 19:02

nach dem beweisen die mir vorliegen ist mein urteil und die ausfertigung nicht unterschrieben... weder das urteil von der richterin , noch die ausfertigung von der urkundsbeamtin .... und das ist offenkundig beweisbar.

DogDiego  15.08.2019, 00:18
@gukl68

Dann müsste Dir die Gerichtsakten im Original vorgelegen haben.

Das wäre dann ein Versäumnis, würde aber nichts an den Fakten ändern.

Die Urkundsbeamtin handelt im Auftrag des Richters - dieser hat seine Unterschrift zum Urteil in einem separaten internen Papier getätigt.

Damit ist das durchaus rechtens.

lachs4709 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:49

Warum sind dann zwei Unterschriftsfelder?

PatrickLassan  11.09.2018, 13:41
@lachs4709

Wo sollen denn bei der Ausfertigung eines Strafbefehls zwei Unterschriftsfelder sein?

Da steht erst der Name des Richters und darunter die Unterschrift des Urkundsbeamten und das Dienstsiegel.

Das reicht aus, für die Ausfertigung die du bekommst. Es können aber mehr unterschreiben, müssen aber nicht.

Das reicht. Die Urkundsbeamtin unterzeichnet "im Auftrag".

lachs4709 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:48

warum sind dann zwei Unterschriftsfelder?