Brief an Staatsanwalt schreiben
Hallo, ich muss ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft schicken, nur irgendwie klingt die Formulierung nicht so ganz rund, viell. gibt es deswegen jemanden hier der in solchen Sachen vielleicht ganz fit ist und mal nachkorrigiert, das Schreiben:
Az: 8447448449....
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,
nach Rücksprache mit dem Amtsgericht H. ist mir von selbigem geraten worden, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und um eine Ratenzahlung des gegen mich, Vorname Nachname, wohnhaft in 54321, Stadt so und so verhängten Strafbefehls zu bitten. Meine wirtschaftliche Situation erlaubt es mir gegenwärtig nicht die Gesamtstrafe mit einer Überweisung abzuzahlen, deswegen bitte ich Sie, sich mit einer monatl. Rate von max. 50 Euro einverstanden zu zeigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch meine mehr als 2 Jahre lange, fortwährende Erkrankung, welche es mir nicht ermöglicht einer Arbeit nach zu gehen, z.Zt. lebe ich von ALG 2, eine Rentenbewilligung wird z.Zt. geprüft.
Der erste Satz klingt irgendwie schrott, Im oberen Teil wollte ich eigentlich statt "ich will sie bitten"(um Ratenzahlung) "ich möchte mit Ihnen vereinbaren" nur denke ich das bitten viell. besser oder höflicher klingt, es würde aber klanglich besser klingen wenn ich vereinbare schreibe.. aber ich würde gern eure Meinung wissen, falls ihr mir das mitteilen wollt..
mfG
2 Antworten
Ich finde das gesamte Schreiben gar nicht mal so schlecht.
Vllt schreibst du "..., deswegen möchte ich Sie um die Möglichkeit der Ratenzahlung bitten. Ich kann im Monat maximal 50 Euro aufbringen, da ich - bedingt durch meine langjährige Erkrankung - z.Zt. von ALG2 lebe,...."
Klingt doch gut. Noch ein abschließendes "Ich hoffe sehr, dass Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind...MIt freundlichen Grüßen"
Das andere von butz klang am besten, 1:1 genommen, ein geheucheltes Hochachtungsvoll drunter und fertig ;-)
Az: 8447448449....
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Amtsgericht in H. wurde mir geraten, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und um eine Ratenzahlung des gegen mich verhängten Strafbefehls zu bitten.
Meine wirtschaftliche Situation erlaubt es mir gegenwärtig nicht, die Gesamtstrafe zu bezahlen. Ich bitte ich Sie daher, sich mit einer monatlichen Rate von max. 50 Euro einverstanden zu erklären. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch meine bereits mehr als 2 Jahre währende Erkrankung, auf Grund derer ich arbeitsunfähig bin. Im Moment lebe ich von ALG 2, eine Rentenbewilligung ist in Prüfung.
So, ich hab' mal die ganzen "Schnörkel" rausgemacht, damit das Schreiben etwas aufgeräumter wirkt.
ich hab auch nochmal überarbeitet, das wäre jetzt mein Erguss Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,
in einer Rücksprache mit dem Amtsgericht H. ist mir geraten worden, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, bezüglich des erhobenen Strafbefehls gegen mich, Name, wohnhaft in 12345, Ort betreffend einer Vereinbarung die erhobene Geldstrafe in Raten abbezahlen zu dürfen. Da es mir meine gegenwärtige wirtschaftliche Situation nicht erlaubt den Gesamtbetrag in einem Mal zu begleichen, hoffe ich, Sie zeigen sich mit einer monatl. Rate von max. 50 Euro einverstanden. Bitte berücksichtigen Sie dabei meine mehr als 2 Jahre lange, fortwährende Erkrankung, welche für meine wirtschaftliche Situation verantwortlich ist, z.Zt. beziehe ich ALG 2, eine Rentenbewilligung wird z.Zt. geprüft.
Mir gefällt meins - ehrlich gesagt - besser. "In einer Rücksprache" gibt's nicht. Und mir ist Deine Version immer noch zu verschnörkelt. Raus damit - gerade und direkt.
werde deine nehmen, eigentlich heißt es nach einer Rücksprache, es ist wahrscheinlich die Aufregung die damit verbunden ist, wann kriegt man schonmal einen Strafbefehl!? (erster meines Lebens...) Danke allen für die Hilfe!
Ja, stimmt. Schreib einfach "Vom Amtsgericht ist mir geraten worden..."
Es heißt einfach "nach Rücksprache", aber ich finde, das passt nicht richtig. Es hört sich so an, als müsstest Du erst Rücksprache halten, bevor Du Dich mit denen in Verbindung setzt und das meinst Du vermutlich nicht, sondern wolltest nur darauf verweisen, dass Du mit mit AG in H. schon geredet hast.
Außerdem musst Du Deine Daten im Brief nicht noch mal angeben, die stehen doch eh schon oben links im Absender und ein AZ hast Du auch angegeben. Daher ist das überflüssig.
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,
in einer Rücksprache mit dem Amtsgericht H. ist mir geraten worden, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, bezüglich des erhobenen Strafbefehls gegen mich, Name, wohnhaft in 12345 Ort, betreffend einer Vereinbarung die erhobene Geldstrafe in Raten abbezahlen zu dürfen. Da es mir meine gegenwärtige wirtschaftliche Situation nicht erlaubt den Gesamtbetrag in einem Mal zu begleichen, hoffe ich, Sie zeigen sich mit einer monatl. Rate von max. 50 Euro einverstanden. Bitte berücksichtigen Sie dabei meine mehr als 2 Jahre lange, fortwährende Erkrankung, welche für meine wirtschaftliche Situation verantwortlich ist, z.Zt. beziehe ich ALG 2, eine Rentenbewilligung wird z.Zt. geprüft.