Darf mein Vermieter mich zwingen den Kellerraum zu wechseln?

12 Antworten

Was steht im Mietvertrag? Dir wurde doch bestimmt mit Wohnungswechsel auch der entsprechende Keller neu zugewiesen? Ja dann mußt du räumen. 

Wenn nicht ist der Keller so wie er ist deiner. Du solltest aber den Vermieter vorher auffordern, den Keller der dir eigentlich zusteht räumen zu lassen.

Kurz Lieber Vermieter ich bin bereit in den von Ihnen Angegebenen Keller zu wechseln, leider ist dieser schon belegt. Bitte lassen sie diesen vorher räumen.

LIMERICK82 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 10:34

Im Mietvertrag steht nur "Keller Nr." ohne eine genannte Nummer

peterobm  11.11.2016, 10:38
@LIMERICK82

damit kann keine direkte Zuweisung herbei geführt werden - es kann nicht bewiesen werden - Keller ist Keller

Du hast einen neuen Mietvertrag für die neue Wohnung. Dort ist möglicherweise auch geregelt, welcher Keller zu dieser Wohnung gehört. In dem Fall hättest du bei Umzug in die größere Wohnung auch deinen Krempel aus dem "alten" Keller in den "neuen" lagern müssen. Ob du das einsiehst oder nicht, an den Vertrag hast du dich zu halten.

Den von dir genutzten Kellerraum darf der Vermieter natürlich nicht aufbrechen, auch wenn du ihn unberechtigt nutzt.

Sind die Kellerräume eindeutig, auch im Mietvertrag, der jeweiligen Wohnung zugeordnet, darf der Vermieter den Wechsel verlangen.

Eigenmächtig den Keller räumen darf er natürlich nicht.

Steht im Mietvertrag jedoch lediglich "ein Keller", darf er das nicht.

LIMERICK82 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 10:26

Nein die neue Mietpartei die in meiner alten Wohnung wohnen sind auch in einem anderen Keller aber nicht in dem in den ich soll. 

Und die Kellernummer ist NICHT im Mietvertrag erhalten sonst hätte ja jeder Mieter schon entsprechend der Nummer im Mietvertrag (wie gesagt nicht vorhanden) bezogen.

Die Aufforderung des Beräumens habe ich übrigens nicht schriftlich bekommen sondern sie war als Aushang diese Woche (8.11.) das ich dieser bis 15.11. zu beräumen ist. Kann froh sein das ich nicht im Urlaub war und dann davon nichts mitbekommen hätte

Nein, nicht aufbrechen, nur mit Gerichtsvollzieher.

Wenn der Kellerraum im Wohnungsmietvertrag nicht ausdrücklich bezeichnet ist, kann der Vermieter Dich fast jederzeit zum Wechsel auffordern.

Die alte Wohnung war kleiner und hatte daher sicherlich einen größeren Keller.

Die neue Wohnung ist größer und du hast noch den Keller von der alten Wohnung...

Ob es bei sowas eine Art "Gewohnheitsrecht" gibt, kann die sicherlich jemand vom Mieterbund sagen


DarthMario72  11.11.2016, 10:08

Dafür braucht man niemanden vom Mieterbund. Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

1q3c6njjj  11.11.2016, 21:35
@DarthMario72

Der Begriff Gewohnheitsrecht hält sich wirklich hartnäckig, muss der berühmte Strohhalm sein ;)