Darf mein Vermieter mich zwingen den Kellerraum zu wechseln?
Ich wohne seit 4 Jahren in ein und dem selben Eingang - vor 1 Jahr bin ich vom 3.OG in das EG gezogen. Von 1Raum in 3Raum Wohnung. Jetzt verlangt mein Vermieter (bwohl ich schon 1Jahr im EG wohne) auf einmal von mir das ich den Kellerraum (den ich seit 4Jahren habe) wechseln soll, weil die Kellernummer nicht zur Wohnung passt. Sollte ich das nicht tun so will er den beräumen lassen - sprich Schloss aufbrechen. Da mir aber der neue Keller viel zu klein ist und ich dort definitiv nicht alles unterbekomme - seh ich das nicht ein - zumal der mir zugewiesene Keller - ebenfalls besetzt ist.
Darf der Vermieter einfach mein Keller aufbrechen?
12 Antworten
Was steht im Mietvertrag? Dir wurde doch bestimmt mit Wohnungswechsel auch der entsprechende Keller neu zugewiesen? Ja dann mußt du räumen.
Wenn nicht ist der Keller so wie er ist deiner. Du solltest aber den Vermieter vorher auffordern, den Keller der dir eigentlich zusteht räumen zu lassen.
Kurz Lieber Vermieter ich bin bereit in den von Ihnen Angegebenen Keller zu wechseln, leider ist dieser schon belegt. Bitte lassen sie diesen vorher räumen.
damit kann keine direkte Zuweisung herbei geführt werden - es kann nicht bewiesen werden - Keller ist Keller
Du hast einen neuen Mietvertrag für die neue Wohnung. Dort ist möglicherweise auch geregelt, welcher Keller zu dieser Wohnung gehört. In dem Fall hättest du bei Umzug in die größere Wohnung auch deinen Krempel aus dem "alten" Keller in den "neuen" lagern müssen. Ob du das einsiehst oder nicht, an den Vertrag hast du dich zu halten.
Den von dir genutzten Kellerraum darf der Vermieter natürlich nicht aufbrechen, auch wenn du ihn unberechtigt nutzt.
Sind die Kellerräume eindeutig, auch im Mietvertrag, der jeweiligen Wohnung zugeordnet, darf der Vermieter den Wechsel verlangen.
Eigenmächtig den Keller räumen darf er natürlich nicht.
Steht im Mietvertrag jedoch lediglich "ein Keller", darf er das nicht.
Nein die neue Mietpartei die in meiner alten Wohnung wohnen sind auch in einem anderen Keller aber nicht in dem in den ich soll.
Und die Kellernummer ist NICHT im Mietvertrag erhalten sonst hätte ja jeder Mieter schon entsprechend der Nummer im Mietvertrag (wie gesagt nicht vorhanden) bezogen.
Die Aufforderung des Beräumens habe ich übrigens nicht schriftlich bekommen sondern sie war als Aushang diese Woche (8.11.) das ich dieser bis 15.11. zu beräumen ist. Kann froh sein das ich nicht im Urlaub war und dann davon nichts mitbekommen hätte
Nein, nicht aufbrechen, nur mit Gerichtsvollzieher.
Wenn der Kellerraum im Wohnungsmietvertrag nicht ausdrücklich bezeichnet ist, kann der Vermieter Dich fast jederzeit zum Wechsel auffordern.
Die alte Wohnung war kleiner und hatte daher sicherlich einen größeren Keller.
Die neue Wohnung ist größer und du hast noch den Keller von der alten Wohnung...
Ob es bei sowas eine Art "Gewohnheitsrecht" gibt, kann die sicherlich jemand vom Mieterbund sagen
Dafür braucht man niemanden vom Mieterbund. Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.
Der Begriff Gewohnheitsrecht hält sich wirklich hartnäckig, muss der berühmte Strohhalm sein ;)
Im Mietvertrag steht nur "Keller Nr." ohne eine genannte Nummer