Muss ein Makler nach Einzug Fotos der Wohnung von seiner Webseite löschen?

4 Antworten

Der hat die Fotos selbst gemacht?

Dann hat er das Recht an den Bildern.

Zudem dürfte vom damals Berechtigten eine Erlaubnis vorgelegen haben.

Das bedeutet, der kann das nutzen.

Ein "Recht am eigenen Bild" hat man nur als Person, nicht als Inhaber oder gar Mieter von Gegenständen.

OttoLorenz 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 21:46

Ja, Recht am eigenen Bild steht auf der einen Seite, Recht auf Privatsphäre und Datenschutz auf der anderen. Ich will ihm ja nicht die Bilder wegnehmen, sondern nur dafür sorgen, dass die Wohnung, die ich jetzt in dieser abgelichteten Form bewohne, nicht im Internet dargestellt wird. Er kann die Bilder ja gern wieder reinstellen, wenn ich in 10 Jahren mal wieder ausziehe. ;)

feinerle  29.07.2020, 21:47
@OttoLorenz

Ich kann Deine Absicht und Ansicht schon verstehen, aber wenn jemandem Bilder gehören, darf er sie öffentlich nutzen.

Wie wärs, Du bittest ihn, die Adresse raus zu nehmen, so sie drinsteht. Dann ist es einfach nur eine Wohnung irgendwo..........

OttoLorenz 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 21:49
@feinerle

Ja ganz so einfach ist es ja auch nicht. Wenn ich auf der Straße ein Bild von dir mache, hab ich zwar auch das Recht am Bild, trotzdem wiegt dein Persönlichkeitsrecht höher und ich hätte kein Recht es ohne deine Zustimmung im Web zu veröffentlichen. Kann ja sein, dass es da im Mietrecht auch irgendwas derartiges gibt.

feinerle  29.07.2020, 21:52
@OttoLorenz

Ja klar schon - aber das ist kein Bild von Dir.

Das Recht ist da doch eindeutig, dass man das Recht an einem Bild, das jemand anderes aufnimmt, nur dann hat, wenn man als Person gezeigt wird. Dein Auto hat es nicht udn Dein gemieteter Sessel auch nicht.

Ich kann Dich nicht, aber locker Dein Auto fotografieren und das Bild nutzen, so oft ich will.

Ich muss nur das Kennzeichen unkenntlich machen - und darum mein Vorlag, der soll die Adresse streichen, wenn sie denn überhaupt drin steht.

OttoLorenz 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 21:56
@feinerle

Dann werf ich trotzdem mal den Link noch rein https://www.dr-datenschutz.de/mieterrecht-muss-man-fotos-der-wohnung-dulden/

"Insoweit ist die Wohnung einer Person ihrer Privatsphäre zuzuordnen, die besonders schützenswert ist."

"Bei seiner Abwägung berücksichtigte das Gericht vor allem, dass der Eingriff in die Privatsphäre durch die beabsichtigte Veröffentlichung im Internet nicht unerheblich ist, da die Fotografien damit einer unbestimmten Vielzahl von Betrachtern zugänglich gemacht werden.

Demgegenüber weise, so das Gericht, der Eingriff in das grundrechtlich geschützte Verwertungsrecht des Eigentümers eine eher geringere Intensität auf."

Damit sagt das Gericht ja eigentlich, dass das Mieterrecht und die Privatsphäre im Prinzip wichtiger ist!?

feinerle  29.07.2020, 22:01
@OttoLorenz

Mag sein.

Nur haben Gerichtsurteile so ein Nachteil, sie sind kein Gesetz.

Also bliebe nur der Gang zum Anwalt und erneut klagen.

Das hat dann den Nachteil, wenn das Gericht bei Dir der Meinung des Gerichtes, das da das von Dir gefundene Urteil gefällt hat, nicht teilt, gehst Du baden. Es besteht kein Rechtsanspruch drauf, dass Richter sich an die Urteile ihrer Kollegen halten.

In jeden Fall müsstest Du jedoch die Klagekosten vorstrecken.

Das ist nervig wie Sau, nicht ganz ohne Risiko und zudem bis man soweit ist, wächst Dir ein Bart bis zum Bauchnabel.

Darum ist es immer gut, man findet gemeinsam mit dem Kontrahenten einen Weg, wie man das Thema auf dem kleinen Dienstweg mit so wenig als möglich Aufwand und Ärger beseitigt.

Darum nochmal mein Vorschlag, Adresse raus. Wer soll dann noch wissen, dass Du im Moment in genau der Wohnung wohnst und wo die ist?

Damit wäre allen gedient, der hat seine Werbung und niemand weiß, dass Du drin wohnst.

Er hat mit dem Vermieter einen Vertrag die Wohnung zu vermitteln. Es sind seine Fotos und die kann er auf seiner HP weiter für Werbezwecke nutzen. Würde mich auch nicht stören. Dein Name als Mieter wird ja wohl nicht dabei stehen.

Ja, das ist die Frage, ob du so was auch mitmietest.

Die Fotos sind entstanden, als der Berechtigte sie gestattet hatte.

Aber du hast es ja genau so gemietet, es kann sein, dass du das Recht dann wirklich mitmietest.

Aber ich würde eher nein sagen und es lohnt sich auch keinesfalls, deswegen zu prozessieren.

Ich würde sagen, er darf das.

Du hast nur gemietet, nicht gepachtet, der Fruchtgenuss, wozu man hier den Vorteil der Werbung zählen könnte, steht weiterhin dem Eigentümer oder halt jemandem zu, den er dazu berechtigt.

Muss ja nicht jeder sehen können, wie ich wohne.

Weshalb? Niemand, der dieses Expose liest kann einen Zusammenhang der Wohnung mit dir als Mieter herstellen. Bis auf dein Besucher, und für die hast du deine Privatsphäre und den Datenschutz freiwillig aufgegeben.

Der Makler meint aber, er muss nichts von seiner Seite löschen und auch vermietete Objekte dienen weiterhin als Werbung.

Da hat er recht und das Recht auf seiner Seite.