Makler rückt Schlüssel nicht raus.
Hallo zusammen,
leider habe ich ein Problem mit meinem Makler. Ich hatte am 02.01. Wohnungsübergabe meiner ETW. Aus Urlaubsgründen konnte der Makler nicht anwesend sein, sondern wurde von einer Kollegin vertreten. Diese händigte mir 2x2 Schlüssel aus (jeweils 2x Wohnungs und 2x Haustürschlüssel). Der Makler versprach direkt zu beginn der nächsten Woche (KW2) mir die letzten 2 Schlüssel auszuhändigen (ebenfalls Haustür und Wohnungsschlüssel) Als am Ende der KW2 immer noch keine Schlüssel überreicht wurden, habe ich eine freundliche Email mit einer Erinnerung geschrieben. Die komplette 3. Kalenderwoche gab es keine Rückmeldung vom Makler.
Gestern 21.01.2013 habe ich den Makler nochmal angerufen. Er versicherte mir am Telefon, dass er gerade auf dem Weg zur Wohnung ist und mir die Schlüssel in den Briefkasten werfen möchte. Abends angekommen: Wieder Fehlanzeige. Auch heute nichts im Briefkasten und keine Rückmeldung vom Makler.
Frage: Darf ich auf Kosten des Maklers Haustürschloss und Wohnungstürschloss inklusive diverser Ausfertigungen der Schlüssel in Rechnung stellen? (Also Schlösser vom Fachmann austauschen lassen?)
Immerhin befinden sich meine Wertsachen hier in der Wohnung und der Makler hat Theoretisch unbegrenzten Zugang zum Hausflur.
Lg
6 Antworten
ich vermute, es habdelt sicg nicht um eine Schließanlage. Daher würde ich sowieso ein eigenes Schloss einbauen da man ja nie wissen kann wer noch Schlüssel hat.
Verklage ihn auf Herausgabe!
Was steht denn in deine Maklervertrag? Eigentlich müsstest du die Schlüssel doch vom Vorbesitzer bekommen. Einfach so die Schlösser austauschen, geht zumindest erst mal nicht.
Nachdem der Makler sich als nicht verlässlich gezeigt hat, was ich in dem Gewerbe mit nicht vertrauenswürdig gleichsetze, würde ich das ohne weitere Rücksprache einfach tun und ihm mitteilen, dass ich die entstandenen Kosten mit seinen Forderungen verrechne. Soll er doch klagen. Das Schloss würde ich nach den Vorfällen nämlich auch dann (selbst) austauschen, wenn er jetzt sofort mit den Schlüsseln und einem Strauß Rosen vor der Tür stünde.
(Laienmeinung, wie immer.)
gib ihm eine Frist vin 1 Woche mit der Ankündigung dass du bei nicht Übergabe davon ausgehst, dass er die Schlüssel verlegt hat und du somit die Schlösser austauschen lassen wirst und ihm alle Kosten in Rechnung stellen wirst. denn es geht nicht darum, dass ER den schlüssel noch hat, sondern ich finde jetzt steht im Raum der Verdacht, dass er die Schlüssel nicht mehr findet und das muss er euch sofort mitteilen und ihr müsst die Schlösser austauschen.....im eigenen Interesse
Da kann ich tapri nur zustimmen. Absolut die richtige Vorgehensweise.