Arbeitsrecht für mobile verkaufswagen?
Schönen guten morgen
Ich habe mir heute morgen Brötchen an einem mobilen verkaufswagen gehol, den der Chef einer bäckerei seinen Mitarbeiter/innen stellt weil die reguläre Filiale zur Zeit umgebaut wird.
Jetzt ist dieser Wagen ein typischer Fisch wagen wie man ihn vom Markt kennt nur halt für den bäckerei fachverkauf , meine Frage wäre nun ob es für solche Fälle ein Arbeitsrecht gibt da wir aktuell um die 4°C haben und es wie aus Eimern regnet und die Verkäuferin von der einen Seite meiner Meinung nach absolut minderwertig vor Wind und Wetter geschützt ist.
Bei wem kann man sich darüber schlau machen oder welcher berufsgenossenschaft könnte man in solchen Fällen bescheid geben das diese solch einen Fall mal überprüfen kann.
2 Antworten
Ein solches Verkaufsfahrzeug fällt nicht unter den Begriff der Arbeitsstätte. Somit sind die dementsprechenden Regelungen nicht einschlägig.
Grundsätzlich sind solche Verkaufsfahrzeuge auch nicht unzulässig. Die gleiche Situation hast Du ja auch bei Marktständen, Imbisswagen, etc. Und auch Arbeiten im Freien sind ja bekanntlich zulässig.
Natürlich müssen die erforderlichen und möglichen Maßnahmen getroffen werden, z. B. eine Heizmöglichkeit und angepasste Kleidung.
Einschlägig sind hier u. a. die allgemeinen Regelungen des ArbSchG mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
Zuständige BG wäre vermutlich die BGN, ich sehe hier aber keine direkten Verstöße aufgrund des Einsatzes eines solchen Verkaufswagens.
Und ich vermute mal, dass es nicht in den Wagen regnet, weil dann ja auch die Backwaren unbrauchbar würden.
ASR = Arbeitsstättenrichtlinie
(frei zugänglich)
Da kannst Du Dich schlau machen, bevor Du Dich vielleicht in die Nesseln setzt und die Lage konform ist. Anonym wäre ja suboptimal.
Da solche Verkaufsfahrzeuge nicht unter den Begriff der Arbeitsstätte fallen ist die ArbStättV und damit auch die ASRen nicht einschlägig.