Ist eine Schriftvergleichung ein Beweis oder nur ein Indiz?
Gehen wir von Wandalismus aus, eine Person schreibt etwas auf eine Wand. Nun soll aus einem Kreis von Verdächtigen der Täter durch einen Schriftvergleich gefunden werden. Reicht das als einziger Beweis vor Gericht? Nach Paragraph 441 ZPO ist ein Schriftvergleich nur zur Feststellung der Echtheit eines Dokuments zulässig.
MfG
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Das was du behauptetest steht nicht in 441 ZPO.
Und ja, die Aussage eines Gutachter, der aussagt, es handelt sich um die Schrift dieser Person ist ein Beweismittel.
Ein Sachverständigengutachten (über die Gleichheit der Schrift) ist ein zulässiges Beweismittel
im Übrigen gilt im Strafrecht die StPO