Mein Chef sagt ich soll 20€ Strafe zahlen weil ich eine halbe Stunde zu spät zur Arbeit erschienen bin?

10 Antworten

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Ist das überhaupt erlaubt?

Schlicht und einfach: Nein!

Und dafür gibt es mehrere Gründe:

  1. Der Arbeitgeber darf nicht von sich aus Strafen (Betriebsbußen) verhängen. Das ist nur möglich, wenn es einen Betriebsrat gibt, mit dem er eine entsprechende Betriebsvereinbarung (Betriebsbußenkatalog) getroffen hat, oder wenn ein anzuwendender Tarifvertrag solche Betriebsbußen enthalten würden (wovon ich noch nie etwas gehört habe).
  2. Strafen (nach einem Betriebsbußenkatalog wie oben beschrieben) müssen bezüglich ihres Grundes genau definiert und die Strafe selbst angemessen sein; 20 € als Strafe für eine Verspätung von einer halben Stunde sind wohl kaum angemessen.
  3. Dem Arbeitnehmer muss - wenn denn überhaupt eine Strafe verhängt werden dürfte - ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Wenn es sich bei der Zugverspätung (die Du in einem Kommentar als Grund nennst) um eine nicht vorhersehbare Verspätung handelt, auf die Du Dich nicht einstellen konntest (etwa einen früheren Zug nehmen - sofern möglich -, weil die Verspätungen regelmäßig auftreten), dann kann man Dir auch kein schuldhaftes Verhalten zur Last legen; in diesem Fall dürfte dann der Arbeitgeber auch keine Abmahnung aussprechen.

Unter diesen Voraussetzungen ist das Vorgehen des Arbeitgebers rechtswidrig, und er darf keine 20 € einbehalten!

Gesetzlich ist das nicht! Möglich es gibt in Eurem Betrieb eine Festlegung, wer zu spät kommt, muß Geld in die Gemeinschaftskasse der Kollegen zahlen, wovon dann später gemeinsam etwas unternommen wird.

Familiengerd  13.06.2019, 13:06
Möglich es gibt in Eurem Betrieb eine Festlegung, wer zu spät kommt, muß Geld in die Gemeinschaftskasse der Kollegen zahlen

Dazu kann aber niemand gezwungen werden - und mit 20 € für eine halbe Stunde erst recht nicht.

Nein, das ist nicht erlaubt !!

Er hat keinerlei Befugnisse für solche Massnahmen !

Liebe Grüße Rodium

Wenn du bei deinem Chef angestellt bist, gilt für dich das völlig normale Arbeitsrecht.

Demzufolge kann er dich wegen des Zuspätkommens abmahnen und im Wiederholungsfall auch entlassen. Aber er kann dir keine Strafe aufbrummen. Vertragsstrafen kann er mit einem Subunternehmer vereinbaren, aber nicht mit einem Angestellten.

Familiengerd  13.06.2019, 12:41
Vertragsstrafen kann er mit einem Subunternehmer vereinbaren, aber nicht mit einem Angestellten.

Das ist falsch.

Grundsätzlich können Vertragsstrafen bei vertragswidrigem Verhalten selbstverständlich auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Das geschieht z.B. in Zusammenhang mit einem Kündigungsausschluss vor Antritt eines Arbeitsverhältnisses oder überhaupt in Zusammenhang mit seiner vertragswidrigen Beendigung.

Nein. Ich gehe mal davon aus dass du angestellt bist.