Muss ich unterhalt zahlen wenn das kind zu Faul ist um sich eine Lehre zu bemühen
Sie hat die Schule beendet ohne Abschluß hat noch keine lehre zu Fauel wie lange muss ich dan zahlen.
7 Antworten
NeedlesAndPins!!!!!!! UNFASSBAR!!
Ich habe den gleichen fall. Mein sohn geht jetzt mit 16 Jahren von der schule..ABGANGSZEUGNIS 2 mal Sitzen geblieben. Ich habe 2 Jahre geredet,geredet,geredet.. Nichts half.. 250 Unentsch. Fehlstd. Im jahr. So viel hatte ich mein ganzes leben nicht. Habe jetzt anweisung zur abänderung der JA-Urkunde, was ich NICHT machen werde.. Gehe heute zum Anwalt. Denn mit der Urkunde habe ich keine Rechte mehr. Und jetzt zu dem UNFASSBAR!!!!
Ich habe ALLES versucht. Er durfte bei uns "kleinbetrieb" ein Praktikum nachen was ihm sehr gefiel. ICH fragte meinen Chef ob er hier die lehre machen dürfte. Chef hat mit ihm gesprochen da er auch über seine leistungen informiert ist. Sagte ihm wenn er sich anstrengt und nicht nur 5-6 schreibt und die auch noch auf dem Zeugnis hat dann wäre das kein prob.. Was hat erdaraus gemacht??????? NICHTS!!!!!!! Steht jetzt in 7 Fächern "deutsch,geschichte,englisch,mathe,sport, WL,bio 5-6! Und das soll ich mit noch mehr geld unterstützen?? Ich habe I M M E R bezahlt. Aber für solch eine Faulheit und desinteresse werde ich das nicht tun.. Danke
Du kannst selbstverständlich verlangen, dass sie sich ernsthaft um eine Ausbildung bemüht. Zahle das Geld auf ein Sperrkonto ein.
Nein musst du nicht. Wenn sie sich nachweislich um keine Lehre bemüht, dann musst du nicht zahlen. Frag dein zuständiges Jugendamt.
Auszug aus Juraforum :
Ihr Kind ist volljährig und damit grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Es kann einer Erwerbstätigkeit nachgehen uns so für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein volljähriges Kind hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in der allgemeinen Schul- oder Berufsausbildung befindet. Geht es um Ausbildungsunterhalt, so verlangt die Rechtsprechung das die Ausbildung zielgerichtet betrieben wird. Bricht der Volljährige schuldhaft, d.h. ohne vernünftigen Grund ab, dann verliert er seinen Unterhaltsanpruch.
Wenn sie volljährig ist kanst du damit den Uh einstellen. Sollte es einen Titel geben muss er an dich zurück gegeben werden. Sollte das Kind minderjährig sein musst du weiterzahlen bis es volljährig ist,. Nur faule Volljährige die sich weder in Schule noch in Ausbildung befinden haben keinen Unterhaltsanspruch in dieser Zeit.
Meinst du, du hast deine Eltern kein Geld gekostet`????
ja stuntgirl ein kind kostet heute nach berechnungen von seriösen forschern im durchschnit 8700€ im Jahr.Je nach nach lebensstandard kann es erheblich mehr aber auch weniger sein.wenn man sich für ein kind oder kinder entscheidet sollten die eltern das beachten. Bei Studium sogar bis 27 Lebensjahr falls keine Ausbildung abgeschlossen wurde. Hier bei diesem ,,faulen kind,,hilft nur eins ,nichts mehr zahlen .dann wird ihm schon von anderer stelle klar gemacht so geht es nicht. Und siggi ich war schon mit 14 in der Lehre und habe 45h die woche gearbeitet.Und hast bestimmt schon 20 Jahre Arbeit hinter dir. dann tut das besonders weh wie sich die tochter verhält.
Doch aber ich bin mit 16 Arbeiten gegangen