A-Z Garantie wird von Amazone abgelehnt?
Ich habe mir ein Gerät von Amazon gekauft, jedoch von einem privat Verkäufer aus Amazone.
Die Ware war schon von Anfang an, obwohl sie als neu verkauft wurde.
Nach dem ich ein Auge zu gedrückt hatte, habe ich die Ware 1 Woche behalten. Als ich weitere Gebrauchsspuren festgestellt habe, musste ich die Ware zurück geben auch wenn die Rückgabefrist vorüber war.
In Deutschland hat man bis zu 6 Monate das Recht Reklamationen einzusenden.
Den Verkäufer habe ich vergebens angeschrieben, da dieser nur zu seinen Rechten antworten, obwohl er keine hat.
Ich habe laut Amazone ABGs und Regeln das Recht auf die A-z Garantie, jedoch möchte Amazone diese nicht in Kauf nehmen.
Was soll ich jetzt tun, lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?
4 Antworten
Du schreibst erstmal den Verkäufer an. Wurde die Ware als NEU verkauft oder gebraucht?. Wenn die ware als neu verkauft wurde, hat der Verkäufer schon mal sehr schlechte Karten. Wenn Du das meldest, heißt das schon mal für den Verkäufer : Maßnahmenplan und er könnte sehr schnell die Verkaufsberechtigung für Neuware entzogen bekommen, wenn kein Maßnahmenplan eingereicht wird oder spätestens im Wiederholensfall.
Auch für Privatverkäufer gelten im übrigen die Amazonrichtlinien. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, müßte in diesem Fall ganz klar die A-Z- Garantie greifen.
Vorraussetzung für diese sollte aber sein, daß man den Verkäufer vorher kontaktiert hat und eine Einigung nicht möglich war.
Auch für Privatverkäufer greift die A-Z- Garantie.
Was für Schritte sind den im einzelnen von Dir schon durchgeführt worden?
Wenn du es etwas klarer schreiben könntest, wäre es toll. Ich verstehe leider kaum, was Du eigentlich sagen willst.
Was genau haben Sie den nicht verstanden?
Also ich habe eine Ps4 von einem Verkäufer auf Amazone gekauft.
Nachdem die Konsole ankam und ich diese aus gepackt habe, stellte ich fest das das siegel an der Verpackung verschmutzt und geöffnet wurde.
Ich dachte mir das ist nicht schlimm, aber nach 2 Wochen bemerkte ich das an der Festplatten Abdeckung Kratzer vorhanden waren.
Fakt ist: Ich bin mit dem Gerät nicht zufrieden, da es die genannten Mängel aufwies.
Ich habe den Verkäufer daraufhin angeschrieben, und ihn darauf aufmerksam gemacht das ich die Konsole wegen den Genannten Mängel umtauschen möchte.
Der Verkäufer lehnte immer wieder den Umtausch ab, da dieser meinte, das ich die Ware nicht mehr möchte und deshalb umtauschen möchte.
Ich habe daher die A-Z Garantie beantragt, nach 1 woche Wartezeit wurde die Garantie grundlos abgelehnt, obwohl ich die Rechte darauf habe.
Nach mehreren Telefonaten mit Amazone, wurde der Fall ein einer weiteren Abteilung weiter geleitet. Diesmal wird behauptet das ich verschieden Gründe für den Umtausch angeben habe.
Dies konnte durchaus ausversehen passieren, da der verkäufer immer wieder keiner Gewährleistung übernahm und eine lange Kommunikation mit dem Verkäufer entstand.
In dieser Ganzen Zeit befand ich mich auch noch im Urlaub, denn erst dann erfuhr ich das ich Rechte auf die A-Z Garantie von Amazone habe.
Jetzt brauche ich eurer Ratschläge, soll ich einen Anwalt einschalten oder nicht?
Wie kann ich mich am besten durchsetzen.
Ich danke für eure Tipps.
Danke, das ganze ist jetzt wenigstens etwas klarer, auch wenn für mich noch nicht ganz.
Wenn Sie ebenso lückenhaft bzw. undeutlich bei Amazon geschrieben haben, könnte die Ablehnung der A-Z - Garantie darin die Ursache haben Und obendrein in den Fristenregelungen.
Amazon scheint zur Zeit erstmals! unberechtige Forderungen gegen Verkäufer im Einzelfall abzulehnen (immer noch die Ausnahme) , wenn nichts mehr schlüssig ist. Und die verschiedenenen Gründe für den Umtausch /Rückgabe ... können da die Ursache gewesen sein.
Das ist leider ein häufiges Muster von Betrügern ( nein, ich gehe in ihrem Fall nicht von einem Betrug aus, aber Sie haben zumindest nach dem Beitrag hier, große Probleme, einen Sachverhalt einfach , prägnant und vollständig darzulegen. Und diese wechselnden Gründe etc. sind echt ein Zeichen für Betrüger- auch wenn Sie wohl keiner sind. Aber die wechselnden Gründe , je nach Lust und Laune, sind nach Erfahrungen ein ziemlich klares Betrugsanzeichen- auch wenn wohl nicht in Ihrem Fall.
Hätten Sie vielleicht eine Person ihres Vertrauens, die Ihnen da helfen könnte.? Das könnte Wunder wirken, wenn diese Person an einen deutschsprachigen Amazonmitarbeiter gerät- für Kunden ist das möglich- und den Sachverkalt nochmals kompakt erklärt!
Ich bitte Sie, echt so eine Person einzuschalten.
Nein, ich halte Sie nicht für einen Deppen oder so. Wenn es mir mal psychisch schlecht geht, leidet auch meine Formulierungsfähigkeit enorm- Dann bitte ich meine Kinder um Hilfe diesbezüglich.
Ein Anwalt macht in diesem Fall erstmal keinen Sinn, da es bei Ihnen anscheinend primär um unklare Formulierungen, wechselnde Gründe etc. geht.
Wenn sich das ein Anwalt nach Zeit bezahlen läßt, werden Sie arm bei sehr ungewisser Erfolgsaussicht. Auch ich als privater Antworter passe da. Wärest Du mein Freund/meine Freundin?, da würde ich da einiges machen, aber komplizierte Sachverhalte aufarbeiten? - das sprengt meine Hilfsbereitschaft auf gute- Frage-net.
Danke für deine erneute Antwort!
Ich habe es wohl mit den verschiedenen Gründen vergeigt, auch wenn ich mit der Garantie im Recht bin.
Nein ein Betrüger bin ich aufjedenfall nicht, ich versuche stets immer gerecht vorzugehen, egal in welcher Hinsicht.
Einen schönen Abend wünsche Ihnen trotzdem!
Du kaufst von einem privaten Verkäufer gebrauchte Ware und wunderst dich das sie geöffnet und gebraucht ist?
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display/ref=hp_lpmp_caz?nodeId=201889730
Dort steht wann die A-Z Garantie greift. Das trifft bei dir offenbar alles nicht zu.
Nach 6 Monaten hast du einfach keinen Anspruch mehr darauf.
Die Ware wurde als neu verkauft
Welche Rückgabefrist?
Und bei Mängeln solltest dich an den Verkäufer direkt wenden.
Habe ich gemacht, dieser ignoriert mich, oder antwortet nur zu seinen gunsten.
....jedoch von einem privat Verkäufer.... ist der entscheidende Satzteil
Nein, das ist bei Amazon nicht der entscheidende Satzteil. Auch Privatverkäufer unterliegen den Amazonrichtlinien- auch wenn das manchen Privatverkäufern gar nicht klar ist. Mir schon. Deswegen verkaufe ich auch auf Amazon nichts, was einen Stecker oder Batterien hat. Amazon ist nicht ebay.
Und ich habe tatsächlich auch schon als Privatverkäufer ein neues buch zurückgenommen. Das Buch hatte tatsächlich einen leichten Bindefehler. Vor dem Versand konnte ich das nicht sehen, da das Buch noch orginaleingeschweißt war.,und ich diese Einschweißung natürlich nicht zu Prüfzwecken entfernt hatte, da das Buch dann nicht mehr NEU gewesen wäre .
Ich habe bereits mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen, dieser meint aber da sich kein Interesse mehr and er wäre habe (laut dessen was ich per Email geschrieben habe)
Jetzt ist Amazone auf der Seite von dem Verkäufer, und meint auch ich hätte beabsichtigt die Ware umzutauschen.