Aufgabe mit Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast?
Die Angabe: Für die Firma Max&Müller GmbH liegen folgende Daten für den April 2017 vor: - Umsatzsteuer: 1.500€ - Vorsteuer: 800€
Nehmen Sie an, dass das Unternehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgibt.
a) Ermitteln Sie die Zahllast für den Monat April 2017 und geben Sie an bis wann die Übermittlung an das Finanzamt stattfinden muss.
b) Überlegen Sie sich wann die Übermittlung an das Finanzamt stattfinden muss, wenn Sie den Monat November 2017 abrechnen würden und das Unternehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung Quartal abgibt. Geben Sie das Datum der Übermittlung an.
Habe ich das richtig verstanden ,dass man bei Beispiel a) Umsatzsteuer- Vorsteuer rechnen muss und das die Zahllast ergibt?
Wann muss die Zahllast dann abgegeben werden? Ich weiß nur ,dass man sie am 15. eines Monats abgibt.
Ich bin dankbar für jede Hilfe :)
3 Antworten
... löschen geht ja nicht....
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich am 10. des Folgemonats fällig. D.h. die Voranmeldung für April ist am 10. Mai fällig (das Instrument "Dauerfristverlängerung" lasse ich einmal unberücksichtigt). Wenn der 10. ein Sam- oder Sonntag ist verschiebt sich die Abgabe auf den folgenden Werktag. 10.5. war Mittwoch. Bei einer Dauerfristverlängerung wäre der 10.6. maßgebend. Da der ein Samstag war, wäre der 12.6. der Fälligkeitstag.
Zahllast 1.500 abzgl. Vorsteuer 800 = 700 zu zahlen.
Für das 4. Quartal 2017 ist der Fälligkeitstag der 10. Januar 2018 (mit Dauerfristverlängerung der 12.2.2018 (10.2. ist wieder Samstag)).
Ich hoffe das hat dir geholfen.
Gruß Ana
Der 15. ist nicht richtig! Die Abgabe ist in § 18 Umsatzsteuergesetz geregelt.
Natürlich. Den § 18 sollte man auf alle Fälle kennen wenn man sich mit sowas beschäftigt.
§ 18 UStG hat 3001 Wörter und ca. 18.000 Zeichen (ohne Leerzeichen). Kennen und können ist nicht so einfach.
Man muss ja nicht alle davon lesen, es reicht wenn man einfach mal reinguckt!
Die Antwort ist nicht zielführend. Was soll mona daraus lernen? Hilfe zur Selbsthilfe?