Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung als Angestellter?
Hallo,
wenn man als angestellter Buchhalter (Sacharbeiter weder Steuerfachkraft noch Bilanzbuchhalter) in ein größeren Mittelständichen Unternehmen tätig ist und keine Leitungsfunktion hat und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie Jahresmeldung über Elster an das Finanzamt übermittelt anhand der Daten die man aus den System zieht. Wie sieht es hier mit der Haftung aus? Mein Kenntnisstand nach Haften im Außenverhältnis Leiter des Rechnungswesen (Prokura) und der CEO. Aber kann bei Fehlern die Firma ein Anspruch gegen mich gelten machen wenn es zu Beanstandungen kommt (Man kann ja auch immer mal Fehler bei Den Kennzeichen machen oder sich vertippen)? Die Meldung wird so abgegeben wie es im Rahmen einer Einarbeitung gezeigt wurde.
Bitte um kurze Antwort ob das unkritisch ist...ich weiß dass dies in unzählichen Firmen so gelebt wird.
2 Antworten
Gegenüber dem Finanzamt haftet das Unternehmen - hier der Geschäftsführer (CEO) oder auch ausnahmsweise der Prokurist, wenn er die entsprechenden steuerlichen Aufgaben für das Unternehmen wahrnimmt (als Leiter Rechnungswesen dürfte das deutlich sein).
Für Dich als Angestellter kann eine Nebenhaftung gegenüber den Finanzamt bei der aktiven Mitwirkung bei Steuerhinterziehung bestehen - davon gehen wir natürlich nicht aus.
Ansonsten haftest Du grundsätzlich ggf. im Innenverhältnis; ArbN haften im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung - die Haftung ist allerdings an strenge Regelungen gebunden, limitiert und verschuldensabhängig.
Letztendlich liegt es aber in der Verantwortung des Unternehmens, wenn es Arbeitnehmer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, die, mangels ausreichender Kenntnisse des Umsatzsteuerrechtes, ggf. nicht in der Lage sind, zu beurteilen, ob die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt ist oder nicht (auch wenn sie i. d. R. ja vom Buchhaltungsprogramm automatisch erstellt wird) - bevor die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt wird, muß der ArbG sicherstellen, daß sie auch von steuerlich geschultem Personal oder vom Unternehmer/Geschäftsführer geprüft wird. Für mangelnde Kenntnisse im Steuerrecht kann man nicht in Haftung genommen werden; dann darf man Dir die Übermittlung auch nicht übertragen.
Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung können aber i. d. R. berichtigt werden.
Daher brauchst Du Dir keine unnötigen Sorgen machen.
Als Angestellter ohne Handlungsvollmacht bist du GRUNDSÄTZLICH nur als Handlungsgehilfe des Betriebes tätig. Da du nur im Auftrag handelst, haftest du persönlich nicht.