muss die polizei kommen wenn man sie ruft
hallo
ein freundin von mir wohnt etwas weiter weg , und hat grad ein großes problem mit ihrer nachbarin. dies hat gegen die tür bei ihr getreten so das diese nun verzogen ist und hat meiner freundin 3 mal mit der faust ins gesicht geschlagen meine freundin hat dann bei der zuständigen polizei angerufen hat die sachlage geschildert und die meinten , das sei eine lapalie und ein streit unter nachbarn und deswegen würden sie jetzt nicht extra hinkommen ist das denn richtig ? die nachbariin hat hasufriedensbruch begangen und körperverletzung und das ganze noch vor den kindern meiner freundin .
25 Antworten
Die Polizei muss kommen, wenn sie gerufen wird. Es kann lediglich sein, dass der Anrufer bei Nichtigkeiten den Einsatz bezahlen muss. Letztlich muss die Polizei reagieren, da es sonst ggfl. unterlassene Hilfeleistung sein kann.
Ach, ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten einreichen, mit Hinweis auf Strafvereitelung im Amt.
Dessweiteren würde ich die Nachbarin wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung Anzeigen - Anzeigen muss die Polizei entegennehmen und den Sachverhalt auf den Grund gehen, ob und wann ein Verfahren wegen "geringfügigkeit" eingestellt wird, entscheidet NUR der Staatsanwalt!
Also die Polizei muss immer kommen, gerade wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, und das ist definitv eine Straftat. Die soll nochmal bei der Polizei anrufen und die drauf hinweißen, das es ihre verdammte Pflicht ist, den Bürgern und Bürgerinnen zu helfen!
Wende Dich an die Dienstaufsichtsbehörde. Hausfriedensbruch und Tätlichkeiten sind strafbare Handlungen und können angezeigt werde. Der Polizei droht ein Disziplinarverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.
Nein, das ist nicht richtig. Die Polizei ist u.a. für so etwas da..
Auf jeden Fall sollte deine Freundin die Nachbarin anzeigen; sie könnte auch nochmals bei der Polizei anrufen (Dienstaufsichtsbeschwerde!)